Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (Kleinen Waffenschein) beantragen
Beschreibung
Der Kleine Waffenschein berechtigt Sie, Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen mit einem Zeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB-Kennzeichen, siehe Abbildung 6) zu führen. Nicht gestattet ist das Tragen dieser Waffen bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen wie Demonstrationen, öffentliche Aufzüge etc.
Mit dem Kleinen Waffenschein und einem gültigen Personalausweis oder Pass können Sie grundsätzlich diese Waffen außerhalb Ihrer eigenen Wohnung, den eigenen Geschäftsräumen, des eigenen befriedeten Besitztums (wie z. B. einem eingezäunten oder mit Hecken eingegrenzten Grundstücks) oder einer Schießstätte tragen.
Der Kleine Waffenschein gilt unbefristet und ohne ausdrückliche Beschränkungen auf bestimmte Anlässe oder Gebiete.
Eine Zuwiderhandlung stellt eine Straftat dar und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.
Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen innerhalb des Jagdreviers keinen Kleinen Waffenschein. Sie dürfen mit diesen Waffen im Rahmen der befugten Jagdausübung (z. B. Jagdhundeausbildung, Wildschadensverhütung, Jagdschutz) schießen. Insoweit liegt mit dem Jagdschein bereits eine Erlaubnis vor.
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Erstantrag Kleiner Waffenschein
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Waffenwesen
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Zuständigkeit
Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt.
Das Verfahren kann auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Jesberg - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Straße 1
Postfach
34632 Jesberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Schwalm - Eder - Kreis - 30.4 - Ordnungs- und Gewerberecht, Sozialversicherung
Beschreibung
Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Jagd, Waffen und Sprengstoff
Die Arbeitsgruppe Ordnungs- und Gewerberecht, Sozialversicherung gliedert sich in folgende Sachgebiete:
- Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- Waffenwesen
- Jagd- und Fischereibehörde
- Verteidigungswesen
- Allgemeine Gewerberechtsangelegenheiten
- Bekämpfung von Schwarzarbeit
- Versicherungsamt.
Die Kreisordnungsbehörde ist zuständig z.B. für Versammlungswesen, Vereinswesen, Melde-,Pass- und Ausweiswesen, Weitergabe von Beflaggungsanordnungen,Friedhofs- und Bestattungswesen, etc.
Aufgabe der Jagdbehörde ist u. a. die Prüfung von Jagdpachtverträgen,
Rot- und Rehwildabschussplanungen,
Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen.
Die Zuständigkeit der Fischereibehörde ist u.a. für Prüfung von Fischereipachtverträgen,
Bestellung von Fischereiaufsehern,
Abnahme von Fischerprüfungen gegeben.
Die Gewerbebehörde erteilt Erlaubnisse nach den §§ 34a (Bewachungsgewerbe), 34 c (Makler), 34 i (Immobiliardarlehensvermittler) der Gewerbeordnung, ist zuständig für die Bekämpfung der Schwarzarbeit, im Rahmen des Gewerbeprüfdienstes Überwachung der Spielhallen und Gaststätten.
Das Versicherungsamt hat seit Einrichtung der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung im Gebäude 1 des Behördenzentrums nur noch administrative Funktionen.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Gemeinde Jesberg - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Straße 1
34632 Jesberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Andreas Roth
Postanschrift
Frankfurter Straße 1
34632 Jesberg
Fax: 06695 960122
E-Mail: a.roth@gemeinde-jesberg.de
Telefon Festnetz: 06695 960117
Frau Alanna Salzmann
Postanschrift
Frankfurter Straße 1
34632 Jesberg
E-Mail: a.salzmann@gemeinde-jesberg.de
Telefon Festnetz: 06695 960125
Fax: 06695 960122
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins
- Ausweisdokument
Darüber hinaus sind ggf. weitere Unterlagen notwendig:
- positives fachärztliches oder fach-psychologisches Gutachten
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Voraussetzungen
Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für waffenrechtliche Erlaubnisse müssen vorliegen. Diese sind:
Mindestalter
18 Jahre
Zuverlässigkeit
Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen Sie in der Regel nicht, wenn sie zum Beispiel wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen verurteilt worden sind. Die Feststellung erfolgt meist auf der Grundlage von Auskünften aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregisters und durch Abfrage bei den örtlichen Polizeibehörden.
Persönliche Eignung
Die persönliche Eignung besitzen Sie, wenn sie geistig und körperlich in der Lage sind, mit Waffen umzugehen. Dies ist zum Beispiel bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit nicht der Fall. Die Behörde ist bei Zweifeln an Ihrer persönlichen Eignung verpflichtet, auf Ihre Kosten ein fachärztliches oder fach-psychologisches Gutachten aufzugeben.
Die zuständige Stelle berät Sie im Einzelfall über zu erfüllende Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie erhalten den Kleinen Waffenschein auf Antrag.
Reichen Sie hierzu die hierfür erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle zur Prüfung ein.
Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und erteilt Ihnen den Kleinen Waffenschein.
Fristen
Der Kleine Waffenschein gilt unbefristet
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese sind regional verschieden.
Die zuständige Stelle informiert Sie über anfallende Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
Zum Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis.
Für sonstige Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ohne PTB-Kennzeichen benötigen Sie einen allgemeinen Waffenschein und eine Waffenbesitzkarte.
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen haben Sie so aufzubewahren, dass sie weder abhanden kommen oder durch Dritte unbefugt an sich genommen werden können.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
WBK, Signalwaffe, Reizstoffwaffe, Schießsport, Waffenschein, Schießen, Waffenbesitz, Schusswaffen, Waffen, Munition, Waffenpass, waffenrechtliche Erlaubnis, Waffe, Waffenrecht, Feuerwaffen