Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (Kleinen Waffenschein) beantragen
Beschreibung
Der Kleine Waffenschein berechtigt Sie, Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen mit einem Zeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB-Kennzeichen, siehe Abbildung 6) zu führen. Nicht gestattet ist das Tragen dieser Waffen bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen wie Demonstrationen, öffentliche Aufzüge etc.
Mit dem Kleinen Waffenschein und einem gültigen Personalausweis oder Pass können Sie grundsätzlich diese Waffen außerhalb Ihrer eigenen Wohnung, den eigenen Geschäftsräumen, des eigenen befriedeten Besitztums (wie z. B. einem eingezäunten oder mit Hecken eingegrenzten Grundstücks) oder einer Schießstätte tragen.
Der Kleine Waffenschein gilt unbefristet und ohne ausdrückliche Beschränkungen auf bestimmte Anlässe oder Gebiete.
Eine Zuwiderhandlung stellt eine Straftat dar und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.
Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen innerhalb des Jagdreviers keinen Kleinen Waffenschein. Sie dürfen mit diesen Waffen im Rahmen der befugten Jagdausübung (z. B. Jagdhundeausbildung, Wildschadensverhütung, Jagdschutz) schießen. Insoweit liegt mit dem Jagdschein bereits eine Erlaubnis vor.
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Zuständigkeit
Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt.
Das Verfahren kann auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Waffenrecht
Adresse
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
Um Ihrem Anliegen besonders gerecht werden zu können, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung zu unseren Sprechzeiten.
Kontakt
E-Mail: waffenrecht@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Frau Kirsten Rausch
Hausanschrift
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
E-Mail: waffenrecht@kreis-bergstrasse.de
Telefon Festnetz: 06252 15-5220
Herr Eric Pabst
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: waffenrecht@kreis-bergstrasse.de
Telefon Festnetz: 06252 15-5533
Herr Dennis Ragaller
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06252 15-5341
E-Mail: waffenrecht@kreis-bergstrasse.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins
- Ausweisdokument
Darüber hinaus sind ggf. weitere Unterlagen notwendig:
- positives fachärztliches oder fach-psychologisches Gutachten
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Voraussetzungen
Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für waffenrechtliche Erlaubnisse müssen vorliegen. Diese sind:
Mindestalter
18 Jahre
Zuverlässigkeit
Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen Sie in der Regel nicht, wenn sie zum Beispiel wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen verurteilt worden sind. Die Feststellung erfolgt meist auf der Grundlage von Auskünften aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregisters und durch Abfrage bei den örtlichen Polizeibehörden.
Persönliche Eignung
Die persönliche Eignung besitzen Sie, wenn sie geistig und körperlich in der Lage sind, mit Waffen umzugehen. Dies ist zum Beispiel bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit nicht der Fall. Die Behörde ist bei Zweifeln an Ihrer persönlichen Eignung verpflichtet, auf Ihre Kosten ein fachärztliches oder fach-psychologisches Gutachten aufzugeben.
Die zuständige Stelle berät Sie im Einzelfall über zu erfüllende Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie erhalten den Kleinen Waffenschein auf Antrag.
Reichen Sie hierzu die hierfür erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle zur Prüfung ein.
Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und erteilt Ihnen den Kleinen Waffenschein.
Fristen
Der Kleine Waffenschein gilt unbefristet
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese sind regional verschieden.
Die zuständige Stelle informiert Sie über anfallende Kosten.
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Ausstellung eines Kleinen Waffenscheines allg. Rahmengebühr 58,00 - 207,00 €
Regelüberprüfung – Prüfung der Zuverlässigkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 4 Waffengesetz alle 3 Jahre 17,00 bis 69,00 €
Ausstellung eines Kleinen Waffenscheines allg. Rahmengebühr 58,00 - 207,00 €
Regelüberprüfung - Prüfung der Zuverlässigkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 4 Waffengesetz alle 3 Jahre 17,00 bis 69,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Zum Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis.
Für sonstige Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ohne PTB-Kennzeichen benötigen Sie einen allgemeinen Waffenschein und eine Waffenbesitzkarte.
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen haben Sie so aufzubewahren, dass sie weder abhanden kommen oder durch Dritte unbefugt an sich genommen werden können.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
WBK, Signalwaffe, Reizstoffwaffe, Schießsport, Waffenschein, Schießen, Waffenbesitz, Schusswaffen, Waffen, Munition, Waffenpass, waffenrechtliche Erlaubnis, Waffe, Waffenrecht, Feuerwaffen