Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelbe WBK)
Mit einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen können Sie bestimmte Schusswaffen erwerben.
Beschreibung
Die gelbe Waffenbesitzkarte ermöglicht Sportschützen, bestimmte Schusswaffen und die dazugehörige Munition zu erwerben.
Mit einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen können Sie die nachfolgenden Schusswaffen erwerben:
- Einzellader-Langwaffen mit glatten und (oder) gezogenen Läufen
- Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen
- Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
- Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkusssionswaffen)
Die Anzahl der zu erwerbenden Waffen ist auf insgesamt 10 beschränkt. In der Regel dürfen Sie nicht mehr als 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten erwerben.
Hinweise für Offenbach am Main: Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelbe WBK)
Die Aufgabe der Waffenbehörde nimmt in Offenbach das Ordnungsamt wahr.
Sollten Sie eine neue Waffe erwerben, eine Waffe veräußern oder den Verlust einer auf Sie eingetragenen Waffe bemerken, so sind Sie verpflichtet dies der Waffenbehörde unverzüglich anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht besteht auch für das Unbrauchbarmachen oder Zerstören von Schusswaffen. Entsprechende Formulare hierfür finden Sie im Bereich „Links und Downloads“ dieser Internetseite.
Die Aufgabe der Waffenbehörde nimmt in Offenbach das Ordnungsamt wahr.
Sollten Sie eine neue Waffe erwerben, eine Waffe veräußern oder den Verlust einer auf Sie eingetragenen Waffe bemerken, so sind Sie verpflichtet dies der Waffenbehörde unverzüglich anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht besteht auch für das Unbrauchbarmachen oder Zerstören von Schusswaffen. Entsprechende Formulare hierfür finden Sie im Bereich "Links und Downloads" dieser Internetseite.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt ausgestellt.
Ansprechpartner
Waffen, Jagd und Sprengstoff
Beschreibung
Wichtige Information:
Bei dem Sachgebiet Jagd-, Waffen-, Sprengstoffrecht und Fischerei ist seit dem 01.12.2019 eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Diese kann unter den folgenden Rufnummern erfolgen:
069/8065 - 2819
Für Terminanfragen stehen wir Ihnen auch gerne Waffenrecht@offenbach.de (mit Angabe einer Telefonnummer) zur Verfügung.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bei dem Sachgebiet Jagd-, Waffen-, Sprengstoffrecht und Fischerei ist seit dem 01.12.2019 eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon: 069 80652819
Kontaktperson
Herr Braune
Frau Neumann
Ordnungsamt
Aktuelles
Wichtige Information:
Das Ordnungsamt Offenbach führt bis auf Weiteres keine offene Sprechstunde durch. Wir bitten Sie, Ihre Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail oder per Briefpost vorzubringen. Die Sachgebiete des Innendienstes sind regelmäßig von Montag bis Donnerstag von 08.00 – 15.00 Uhr sowie freitags von 08.00 – 12.00 Uhr zu erreichen. Die Stadtpolizei ist rund um die Uhr erreichbar.
Die Einbürgerungsstelle wechselt zum 01.03.2024 ins Bürgerbüro.
Mit dem Umzug wird sich das Verfahren für die Einbürgerung ändern. Aus diesem Grund kann ab sofort ein Antrag nur im Rahmen eines Termins gestellt werden.
Eine Zusendung der Unterlagen per Post ist nicht mehr möglich.
Sie können ab 18. März über den Terminplaner(dort gibt es Infos zu den Terminarten), Termine zur Erstberatung und Antragstellung buchen. Termine zur Urkundenübergabe werden ab Ende März zur Verfügung stehen.
Alle Antragstellenden, die bereits Unterlagen eingereicht haben, werden vom Bürgerbüro kontaktiert.
Beschreibung
Das Ordnungsamt der Stadt Offenbach am Main erbringt eine Vielzahl von Dienstleistungen im öffentlichen Bereich. Dazu zählen Gewerbeangelegenheiten, waffen-, sprengstoff- und jagd- sowie fischereirechtliche Erlaubnisse, Genehmigungen von Veranstaltungen wie Messen, Märkte und Volksfesten, das Fundbüro, Erlaubnisse zur Haltung von gefährlichen Hunden und vieles mehr.
Im Bereich des Verkehrs erteilt das Ordnungsamt Ausnahmen zur Straßenverkehrsordnung, wie beispielsweise Behindertenparkausweise, genehmigt Schwertransporte und erteilt Erlaubnisse zur Nutzung öffentlicher Flächen (Sondernutzungen). Mit seinem Außendienst überwacht es die Einhaltung der Verkehrsregeln und verhängt gegebenenfalls auch Verwarnungs- und Bußgelder.
Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Offenbach am Main sorgt die Stadtpolizei, die beim Ordnungsamt angesiedelt ist. Die Stadtpolizei sorgt dafür, dass Sie sich sicher fühlen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in Offenbach am Main.
Weitere Sachgebiete des Ordnungsamtes kümmern sich um Verstöße gegen abfall- oder immissionsrechtliche Vorschriften und greifen ein, wenn die Gesundheit von Menschen ist oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind (Wohnungsverwahrlosung, tierische Schädlinge). Um zu verhindern, dass überhaupt Gefahren entstehen, initiiert oder fördert das Ordnungsamt zahlreiche Präventionsprojekte und betreibt die Geschäftsstelle für kommunale Prävention.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
Das Ordnungsamt Offenbach führt aktuell keine offene Sprechstunde durch. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihr Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail oder Briefpost vorzubringen. Nach vorheriger Absprache ist eine persönliche Vorsprache möglich.
Kontakt
Telefon: 069 80652604
E-Mail: ordnungsamt@offenbach.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen
- Bedürfnisbescheinigung Ihres Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes
- Nachweis der Sachkunde
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung
- Ausweisdokument
Darüber hinaus sind ggf. weitere Unterlagen notwendig:
- Positives fachärztliches oder fach-psychologisches Gutachten über die geistige Eignung bei Personen im Alter zwischen 21 und 25 Jahren
Voraussetzungen
Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für waffenrechtliche Erlaubnisse müssen vorliegen. Diese sind:
Mindestalter
Grundsätzlich gilt ein Mindestalter von 25 Jahren. Abweichend davon gelten folgende Ausnahmen:
- Für die erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis gilt ein Mindestalter von 21 Jahren, wenn Sie ein positives Gutachten über die geistige Eignung vorlegen können.
- Für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für Kleinkaliberwaffen und Flinten gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.
Zuverlässigkeit
Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen Antragsteller in der Regel nicht, wenn sie zum Beispiel wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen verurteilt worden sind. Die Feststellung erfolgt meist auf der Grundlage von Auskünften aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregister und durch Abfragen beim Hessischen Landeskriminalamt sowie beim Landesamt für Verfassungsschutz Hessen.
Persönliche Eignung
Die persönliche Eignung besitzen Personen nur, wenn sie geistig und körperlich in der Lage sind, mit Waffen umzugehen. Dies ist zum Beispiel bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit nicht der Fall. Die Behörde ist bei Zweifeln an der persönlichen Eignung verpflichtet, dem Antragsteller auf seine Kosten ein fachärztliches oder fach-psychologisches Gutachten aufzugeben.
Sachkunde
Der Antragsteller muss über die erforderliche Sachkunde verfügen. Die Sachkunde wird üblicherweise nach einem Lehrgang bei einer autorisierten Einrichtung durch das Ablegen einer Prüfung nachgewiesen.
Bedürfnis
Durch den Antragsteller ist eine Bescheinigung für ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe von einem anerkannten Schießsportverband vorzulegen. Die Bescheinigung muss mindestens enthalten:
- Sie sind Mitglied in einem Schießsportverein, der einem der nachfolgend aufgeführten Schießsportverbände angehört:
- Bund der Militär- und Polizeischützen (BDMP) e. V.
- Deutscher Schützenbund e. V.
- Deutsche Schießsportunion e. V.
- Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.
- Kyffhäuserbund e. V.
- Bund Deutscher Sportschützen e. V.
- Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaft e. V.
- Bayerische Kameraden – und Soldatenvereinigung e. V.
- Bayerischer Soldatenbund (1874) e. V.
- Sie nehmen seit mindestens 12 Monaten regelmäßig am Schießsport im Verein teil. Regelmäßig bedeutet:
- ein Mal pro Monat oder
- 18 Mal verteilt über das ganze Jahr.
- Die zu erwerbende Waffe ist für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung zugelassen.
Nachweis der sicheren Aufbewahrung
Die Schusswaffen sind in besonderen Sicherheitsbehältnissen (speziellen Tresoren) aufzubewahren.
Die zuständige Stelle berät Sie im Einzelfall über zu erfüllende Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie erhalten die gelbe Waffenbesitzkarte auf Antrag.
Reichen Sie hierzu die von Ihrem Schießsportverband ausgestellte Bescheinigung und ggf. erforderliche weitere Unterlagen bei der zuständigen Stelle zur Prüfung ein.
Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und erteilt Ihnen die gelbe Waffenbesitzkarte. Nach dem Erwerb einer Waffe muss innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Stelle die Eintragung in die gelbe Waffenbesitzkarte beantragt werden.
Kosten
EUR 87 zuzüglich mindestens EUR 22 Zuschlag oder nach Zeitaufwand bei durchzuführender Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung
Die zuständige Stelle informiert Sie über anfallende Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
Die erworbenen Waffen müssen nicht für eine Disziplin des Verbandes oder des Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein. Es soll dem Sportschützen auch ermöglicht werden, den Schießsport mit eigener Waffe als Gastschütze auszuüben. Es muss sich allerdings wegen des allgemeinen Bedürfnisgrundsatzes um eine Waffe für das sportliche Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung handeln.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 27.11.2023
Stichwörter
waffenrechtliche Erlaubnis, Schießen, WBK, Schusswaffen, Schießsportverband, Gastschütze, Schießsport, Sportschütze, Waffenbesitz, Schützenverein