ausgesetzte oder freilaufende Haustiere Unterbringung
    99089023150000

    Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

    Beschreibung

    Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

    Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).

    Online-Dienst

    Angriffe durch Tiere

    ID: L100001_382664031

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Service hat der Bürger die Möglichkeit, eine Anzeige über Angriffe durch Tiere bei der zuständigen Ordnungsbehörde zu erstatten.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2022

    Technisch geändert am 04.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    das Fundamt der jeweiligen Gemeinde

    Ansprechpartner

    Gemeinde Poppenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Steinrück-Platz 1

    36163 Poppenhausen (Wasserkuppe)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
    Montag 13:30 - 16:30 Uhr
    Dienstag 13:30 - 17:30 Uhr
    Mittwoch bis Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06658 96000

    Fax: 06658 9600-22

    E-Mail: info@poppenhausen-wasserkuppe.de

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

    Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

    Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 11.11.2013

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2013

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Zugelaufen, Tier gefunden, Ausgesetzte, ausgesetzte Katze, Herrenlose, ausgesetzter Hund, Fundtiere, herrenloses Tier, Fundtier, freilaufender Hund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019