Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

    Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

    Beschreibung

    Eine internationale Geburtsurkunde wird zum Nachweis im Ausland benötigt.

    Die Urkunde gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben.

    Hinweise für Herborn: Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

    Oft müssen bestimmte Ereignisse urkundlich nachgewiesen werden. Beim Standesamt Herborn können wir Ihnen:

    • Geburtsurkunden / begl. Abschriften aus den Geburtsregistern
    • Eheurkunden / begl. Abschriften des Eheregisters und
    • Sterbeurkunden ausstellen

    wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) hier eingetreten ist bzw. stattgefunden hat.
    Beglaubigte Abschriften  aus dem Eheregister können ausgestellt werden, wenn die Ehe in Herborn geschlossen wurde. 

    Es können auch mehrsprachige Urkunden ausgestellt werden, wenn diese z. B. im Ausland vorgelegt werden sollen.

    Die Ausstellung von Urkunden können folgende Personen beantragen:

    1. der Betroffene selbst,
    2. sein Ehepartner , bzw. Lebenspartner (nicht aber der geschiedene Ehegatte!),
    3. Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person,
    4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person,
    5. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter Ziffer 1-4 vorlegt,
    6. derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Urkunden belegen kann (entsprechende Nachweise sind vorzulegen).
      Bei Beantragung einer Geburts- oder Sterbeurkunde reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

    Für diese Dienstleistung haben Sie hier die Möglichkeit Online einen Termin im Rathaus zu reservieren.

    Oft müssen bestimmte Ereignisse urkundlich nachgewiesen werden. Beim Standesamt Herborn können wir Ihnen:

    • Geburtsurkunden / begl. Abschriften aus den Geburtsregistern
    • Eheurkunden / begl. Abschriften des Eheregisters und
    • Sterbeurkunden ausstellen

    wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) hier eingetreten ist bzw. stattgefunden hat.
    Beglaubigte Abschriften  aus dem Eheregister können ausgestellt werden, wenn die Ehe in Herborn geschlossen wurde. 

    Es können auch mehrsprachige Urkunden ausgestellt werden, wenn diese z. B. im Ausland vorgelegt werden sollen.

    Die Ausstellung von Urkunden können folgende Personen beantragen:

    1. der Betroffene selbst,
    2. sein Ehepartner , bzw. Lebenspartner (nicht aber der geschiedene Ehegatte!),
    3. Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person,
    4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person,
    5. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter Ziffer 1-4 vorlegt,
    6. derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Urkunden belegen kann (entsprechende Nachweise sind vorzulegen).
      Bei Beantragung einer Geburts- oder Sterbeurkunde reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

    Für diese Dienstleistung haben Sie hier die Möglichkeit Online einen Termin im Rathaus zu reservieren.

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde (Beantragung)

    ID: L100001_377968849

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Bezahlsysteme

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: Redling, Julian)

    Technisch geändert am 24.05.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Standesamt des Geburtsortes

    Ansprechpartner

    Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 39

    35745 Herborn

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses

    Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Stadtverwaltung

      Montag bis Freitag:
      08:00 - 12:00 Uhr

      Montag und Dienstag:
      13:00 - 16:00 Uhr

      Mittwoch:
      07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

      Donnerstag:
      13:00 - 18:00 Uhr

    • Barkasse

      Montag:
      08:00 bis 12:00 Uhr

      Donnerstag:
      08:00 bis 12:00 Uhr und
      13:00 - 16:00 Uhr

      Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Herborn

    Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn

    IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47

    BIC: HELADEF1DIL

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Stichwörter

    Eheschließung, Heiraten, Sozialamt, Trauungen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
    • bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
    • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Personenstandsurkunden können daher nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

    sowie deren

    • Ehegatten,
    • Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
    • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

    Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine internationale Geburtsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Hinweise für Herborn: Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

    Wenn Sie Urkunden vom Standesamt Herborn benötigen, können Sie diese persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises während der üblichen Öffnungszeiten beantragen und in der Regel sofort mitnehmen.

    Weiterhin können Urkunden auch schriftlich angefordert werden. Die hierfür zu zahlenden Gebühren fügen Sie bitte Ihrer Anforderung bei (Bargeld oder Verrechnungsscheck).

    Sie können aber auch Urkunden per Fax oder E-Mail (standesamt@herborn.de) bestellen. In diesem Fall schreiben Sie uns bitte an (per Fax oder E-Mail) und überweisen die fällige Gebühr auf eines der nachstehend aufgeführten Konten: 

    Sparkasse Dillenburg

    IBAN DE86 5165 0045 0000 0336 47

    BIC HELADEF1DIL

    VR Bank Lahn-Dill eG

    IBAN: DE05 5176 2434 0061 0130 08

    BIC: GENODE51BIK

    Sobald die fällige Gebühr eingegangen ist, wird Ihnen die Urkunde per Post zugeschickt.

    +++NEU+++

    Außerdem besteht die Möglichkeit Urkunden digital unter folgenden Link bestellen:

    https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.HBN.FB3.FD4&mode=cc&cc_key=Geburtsurkunde

    Die Zahlung erfolgt über onlinegestützte Bezahlsysteme wie paypal, paydirekt oder Zahlung per Kreditkarte und Lastschrift.

    Wenn Sie Urkunden vom Standesamt Herborn benötigen, können Sie diese persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises während der üblichen Öffnungszeiten beantragen und in der Regel sofort mitnehmen.

    Weiterhin können Urkunden auch schriftlich angefordert werden. Die hierfür zu zahlenden Gebühren fügen Sie bitte Ihrer Anforderung bei (Bargeld oder Verrechnungsscheck).

    Sie können aber auch Urkunden per Fax oder E-Mail (standesamt@herborn.de) bestellen. In diesem Fall schreiben Sie uns bitte an (per Fax oder E-Mail) und überweisen die fällige Gebühr auf eines der nachstehend aufgeführten Konten: 

    Sparkasse Dillenburg

    IBAN DE86 5165 0045 0000 0336 47

    BIC HELADEF1DIL

    VR Bank Lahn-Dill eG

    IBAN: DE05 5176 2434 0061 0130 08

    BIC: GENODE51BIK

    Sobald die fällige Gebühr eingegangen ist, wird Ihnen die Urkunde per Post zugeschickt.

    +++NEU+++

    Außerdem besteht die Möglichkeit Urkunden digital unter folgenden Link bestellen:

    https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.HBN.FB3.FD4&mode=cc&cc_key=Geburtsurkunde

    Die Zahlung erfolgt über onlinegestützte Bezahlsysteme wie paypal, paydirekt oder Zahlung per Kreditkarte und Lastschrift.

    Kosten

    12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

    Hinweise für Herborn: Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

    • Auskunft über die Geburtsuhrzeit 6,00 €
    • Auskunft aus den Sammelakten, nach Zeitaufwand
    • Auskunft über die Geburtsuhrzeit 6,00 €
    • Auskunft aus den Sammelakten, nach Zeitaufwand

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch erstellt am 13.08.2013 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Frühgeburt, Internationale Geburtsurkunde, Standesamt, Urkunde (Geburtsurkunde), Anmeldung, Kindesanmeldung, Klapperstorch, Standesamtsangelegenheiten, Antrag Geburtsurkunde, Standesamt, Geburten, Schwangerschaft, Mutter, Geburtsurkunde, Nachwuchs, Geburtsanmeldung, Sohn, Vater, Geburtsbeurkundung, mehrsprachige Geburtsurkunde, Entbindung, Geburtstag, Baby, Kind, Bescheinigung Geburt, Geburt, Standesamtsangelegenheit, Tochter, Urkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)