Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
Auch bei Hausgeburten ist es möglich, sich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.
- Anzeige einer Hausgeburt(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Online-Dienst
Geburtsurkunde
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
das Standesamt des Geburtsortes
Ansprechpartner
Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 3 - Ordnung, Jugend und Soziales
Beschreibung
Der Fachbereich 3 - Ordnung, Jugend und Soziales - ist zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und soziale Angelegenheiten. Zu unseren Aufgaben zählen u.a die Durchführung von Wahlen, das Gewerbewesen, der Brandschutz, die Überwachung des ruhenden und - teilweise - des fließenden Verkehrs. Auch das Pass- und Meldewesen und der Fachdienst Standesamt mit dem Personenstandswesen gehören zum Fachbereich 3.
Ein weiteres großes Tätigkeitsfeld betreut der Fachdienst Soziales. Hier werden die Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Kindertagesstätten, der Seniorenarbeit, die Gewährung von Wohngeld und weitere soziale Angelegenheiten bearbeitet.
Adresse
Postanschrift
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau D. Burgener
Postanschrift
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon Festnetz: 05602 807-121
E-Mail: d.burgener@hessisch-lichtenau.de
Frau C. Zahnwetzer
Postanschrift
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
Telefon Festnetz: 05602 807-124
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
- Gemeinsame elterliche Sorge bei nicht verheirateten Eltern; Sorgerecht beantragen (Sorgeerklärung)(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Personenstandsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Kosten
12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch /Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Urkunde, Geburtsanmeldung, Standesamtsangelegenheit, Mutter, Bescheinigung Geburt, Geburtsanzeige, Standesamt, Kind, Kindesanmeldung, Mehrlingsgeburt, Geburtsurkunde, Sohn, Entbindung, Geburten, Antrag Geburtsurkunde, Standesamtsangelegenheiten, Frühgeburt, Nachwuchs, Geburtsbeurkundung, Geburtstag, Tochter, Standesamt, Baby, Personenstandswesen, Geburt, Anmeldung, Vater, Urkunde (Geburtsurkunde), Klapperstorch, Schwangerschaft, Personenstandsurkunde