Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
Auch bei Hausgeburten ist es möglich, sich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.
- Anzeige einer Hausgeburt(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweise für Herborn: Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
Oft müssen bestimmte Ereignisse urkundlich nachgewiesen werden. Beim Standesamt Herborn können wir Ihnen:
- Geburtsurkunden / begl. Abschriften aus den Geburtsregistern
- Eheurkunden / begl. Abschriften des Eheregisters und
- Sterbeurkunden ausstellen
wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) hier eingetreten ist bzw. stattgefunden hat.
Beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister können ausgestellt werden, wenn die Ehe in Herborn geschlossen wurde.
Es können auch mehrsprachige Urkunden ausgestellt werden, wenn diese z. B. im Ausland vorgelegt werden sollen.
Die Ausstellung von Urkunden können folgende Personen beantragen:
- der Betroffene selbst,
- sein Ehepartner , bzw. Lebenspartner (nicht aber der geschiedene Ehegatte!),
- Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person,
- Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person,
- derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter Ziffer 1-4 vorlegt,
- derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Urkunden belegen kann (entsprechende Nachweise sind vorzulegen).
Bei Beantragung einer Geburts- oder Sterbeurkunde reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Für diese Dienstleistung haben Sie hier die Möglichkeit Online einen Termin im Rathaus zu reservieren.
Oft müssen bestimmte Ereignisse urkundlich nachgewiesen werden. Beim Standesamt Herborn können wir Ihnen:
- Geburtsurkunden / begl. Abschriften aus den Geburtsregistern
- Eheurkunden / begl. Abschriften des Eheregisters und
- Sterbeurkunden ausstellen
wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) hier eingetreten ist bzw. stattgefunden hat.
Beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister können ausgestellt werden, wenn die Ehe in Herborn geschlossen wurde.
Es können auch mehrsprachige Urkunden ausgestellt werden, wenn diese z. B. im Ausland vorgelegt werden sollen.
Die Ausstellung von Urkunden können folgende Personen beantragen:
- der Betroffene selbst,
- sein Ehepartner , bzw. Lebenspartner (nicht aber der geschiedene Ehegatte!),
- Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person,
- Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person,
- derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter Ziffer 1-4 vorlegt,
- derjenige, der ein rechtliches Interesse an der Urkunden belegen kann (entsprechende Nachweise sind vorzulegen).
Bei Beantragung einer Geburts- oder Sterbeurkunde reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Für diese Dienstleistung haben Sie hier die Möglichkeit Online einen Termin im Rathaus zu reservieren.
Online-Dienst
Geburtsurkunde (Beantragung)
Online erledigen
Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
das Standesamt des Geburtsortes
Ansprechpartner
Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses
Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 UhrMontag und Dienstag:
13:00 - 16:00 UhrMittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr - Barkasse
Montag:
08:00 bis 12:00 UhrDonnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 UhrUm Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Herborn
Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn
IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47
BIC: HELADEF1DIL
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
Stichwörter
Eheschließung, Heiraten, Sozialamt, Trauungen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
- Gemeinsame elterliche Sorge bei nicht verheirateten Eltern; Sorgerecht beantragen (Sorgeerklärung)(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Personenstandsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
-
Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Hinweise für Herborn: Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
Wenn Sie Urkunden vom Standesamt Herborn benötigen, können Sie diese persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises während der üblichen Öffnungszeiten beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Weiterhin können Urkunden auch schriftlich angefordert werden. Die hierfür zu zahlenden Gebühren fügen Sie bitte Ihrer Anforderung bei (Bargeld oder Verrechnungsscheck). Sie können aber auch Urkunden per Fax oder E-Mail (standesamt@herborn.de) bestellen. In diesem Fall schreiben Sie uns bitte an (per Fax oder E-Mail) und überweisen die fälligen Gebühren auf eines der nachstehend aufgeführten Konten:
Sparkasse Dillenburg
IBAN DE86 5165 0045 0000 0336 47
BIC HELADEF1DIL
VR Bank Lahn-Dill eG
IBAN DE05 5176 2434 0061 0130 08
BIC GENODE51BIK
Sobald die fälligen Gebühren gutgeschrieben sind, werden wir Ihnen die Urkunde per Post zukommen lassen.
Wenn Sie Urkunden vom Standesamt Herborn benötigen, können Sie diese persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises während der üblichen Öffnungszeiten beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Weiterhin können Urkunden auch schriftlich angefordert werden. Die hierfür zu zahlenden Gebühren fügen Sie bitte Ihrer Anforderung bei (Bargeld oder Verrechnungsscheck). Sie können aber auch Urkunden per Fax oder E-Mail (standesamt@herborn.de) bestellen. In diesem Fall schreiben Sie uns bitte an (per Fax oder E-Mail) und überweisen die fälligen Gebühren auf eines der nachstehend aufgeführten Konten:
Sparkasse Dillenburg
IBAN DE86 5165 0045 0000 0336 47
BIC HELADEF1DIL
VR Bank Lahn-Dill eG
IBAN DE05 5176 2434 0061 0130 08
BIC GENODE51BIK
Sobald die fälligen Gebühren gutgeschrieben sind, werden wir Ihnen die Urkunde per Post zukommen lassen.
Kosten
12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Hinweise für Herborn: Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
- Auskunft über die Geburtsuhrzeit 6,00 €
- Auskunft aus den Sammelakten, nach Zeitaufwand
- Auskunft über die Geburtsuhrzeit 6,00 €
- Auskunft aus den Sammelakten, nach Zeitaufwand
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch /Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Standesamtsangelegenheiten, Personenstandswesen, Klapperstorch, Nachwuchs, Kindesanmeldung, Bescheinigung Geburt, Geburtsanmeldung, Urkunde, Geburtsbeurkundung, Geburtsanzeige, Vater, Frühgeburt, Anmeldung, Standesamt, Geburt, Antrag Geburtsurkunde, Standesamtsangelegenheit, Geburten, Kind, Mehrlingsgeburt, Geburtstag, Baby, Entbindung, Sohn, Standesamt, Geburtsurkunde, Urkunde (Geburtsurkunde), Schwangerschaft, Mutter, Personenstandsurkunde, Tochter