Wahlbenachrichtigung Ausstellung
    99128024012000

    Wahlbenachrichtigung

    Beschreibung

    Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet die Wahlberechtigten u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl dem Wahlberechtigten zugestellt sein müssen.  Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahl bzw. Erteilung eines Wahlscheins abgedruckt. Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.

    Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe mitgebracht werden, damit der Wahlvorstand den Wahlberechtigten schneller im Wählerverzeichnis finden kann.

    Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.

    Online-Dienst

    Briefwahlunterlagen anfordern

    ID: L100001_396433542

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2023

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hasselroth - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bodo-Käppel-Platz 1

    63594 Hasselroth

    Kontakt speichern

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06055 8806-13

    Telefon Festnetz: 06055 8806-22

    E-Mail: ordnungsamt@hasselroth.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Hasselroth - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bodo-Käppel-Platz 1

    63594 Hasselroth

    Kontakt speichern

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06055 8806-14

    Telefon Festnetz: 06055 8806-15

    E-Mail: buergerbuero@hasselroth.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind, haben aber bis zum 21. Tag vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann sollten Sie sich bis zum 16. Tag vor der Wahl mit Ihrer zuständigen Kommune in Verbindung setzen und nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch erstellt am 09.08.2013

    Technisch geändert am 15.04.2025

    Stichwörter

    Europawahl, Bundestagswahl, Wahlen, Wählen, Kommunalwahl, Wahlen, Landtagswahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019