Privatpilotenlizenz für Motorflugzeuge: Erwerb und Verlängerung
Beschreibung
Mit einer Privatpilotenlizenz (PPL(A)) erwerben Sie die Berechtigung, Flüge mit Motorflugzeugen nach Sichtflugregeln und zu privaten Zwecken durchzuführen.
Hinweis:
Die Durchführung von gewerblichen Flügen ist mit dieser Lizenz nicht erlaubt.
Insoweit stehen zwei verschiedene Lizenzen zur Auswahl:
- die Lizenzen des PPL(A) und
- die Leichtluftfahrzeuglizenz (LAPL(A)) jeweils nach VO (EU) Nr. 1178/2011.
Der nicht ICAO-konforme LAPL(A) berechtigt zum Fliegen als PIC innerhalb der EASA-Mitgliedstaaten mit einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk oder TMG mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2.000 kg und einer Beförderung bis zu 3 Personen. Mit den ICAO-konformen Privatpilotenlizenzen PPL(A) nach VO (EU) Nr. 1178/2011 können Sie Motorflugzeuge im internationalen Raum führen.
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- Überweisung
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Identifizierung
- keine Identifizierung
Zuständigkeit
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich die zugelassene Ausbildungsorganisation befindet (Regierungspräsidium Darmstadt für den Regierungsbezirk Darmstadt und Regierungspräsidium Kassel für die Regierungsbezirke Kassel und Gießen).
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Kassel
Aktuelles
Aufbau und Struktur -
Beschreibung
Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.
An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.
Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.
Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.
Organigramm_RPKS 01_01_2023.pdf (hessen.de)
Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung
In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.
Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: poststelle@rpks.hessen.de
Internet
Weitere Informationen
Zugang: über Rampe
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
In der Regel benötigen Sie zur Anmeldung bei der zugelassenen Ausbildungsorganisation folgende Unterlagen:
- Lichtbild
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Kopie des fliegerärztlichen Tauglichkeitszeugnisses Klasse II
- Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)
- Führungszeugnis(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn, 17 Jahre bei Lizenzerwerb
- fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II
- erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Prüfung der theoretischen Kenntnisse
- Praktische Flugausbildung: mindestens 30 (LAPL(A)) bzw. 45 (PPL(A)) Stunden, davon 6 (LAPL(A)) bzw.10 (PPL(A)) überwachte Alleinflüge und 15 (LAPL(A)) bzw.25 (PPL(A)) mit Fluglehrer. Der PPL(A)-Bewerber kann von den mindestens 45 Stunden 5 Stunden in einem Flugsimulator absolvieren.
- Lehrgang Funksprechzeugnis
- Zuverlässigkeitsnachweis nach § 7 Luftsicherheitsgesetz
Rechtsgrundlage(n)
- VO (EU) Nr. 1178/2011 (Fachliche Voraussetzungen)
- § 1 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) (Fachliche Voraussetzungen)
- § 4 LuftPersV (Gültigkeit der Lizenz und der Klassenberechtigungen)
- § 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)(Tauglichkeitszeugnis und Zuverlässigkeitsnachweis)
- § 2 Abs. 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) i. V. m. Anlage Nr. III LuftKostV
Verfahrensablauf
Melden Sie sich zur Ausbildung bei einer zugelassenen Ausbildungsorganisation an. Dort können Sie die für die Prüfung erforderlichen Theorie- und Praxisübungen absolvieren.
Nach Abschluss der Ausbildung müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung vor der Luftfahrtbehörde (beim jeweiligen Regierungspräsidium) ablegen.
Fristen
Für den Erwerb der Privatpilotenlizenz sollten Sie einen Zeitraum von 3 Monaten bis 2 Jahren einplanen.
Die Abnahme der praktischen Prüfung muss spätestens 24 Monate nach bestandener Theorieprüfung erfolgen.
Die Lizenz ist unbefristet gültig. Die in der Lizenz eingetragenen Klassenberechtigungen (z. B. einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge - SEP) haben allerdings eine Gültigkeit von 24 Monaten, im Übrigen 12 Monate.
Um Ihre Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge zu verlängern bzw. die fortlaufende Flugerfahrung beim LAPL(A)) innerhalb von 24 Monaten nachweisen zu können, müssen Sie
- eine Befähigungsüberprüfung in der entsprechenden Klasse gemäß Anlage 9 der VO (EU) Nr. 1178/2011 absolvieren und/oder
- einen Auffrischungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem Lehrberechtigten absolvieren.
Kosten
Die Kosten richten sich danach, bei welcher Organisation Sie ihre Privatpilotenlizenz beginnen und für welche Fluggeräte Sie diese erwerben wollen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 21.02.2017
Stichwörter
Privatpilotenlizenz, Verkehrszentralregister