Rechtliche und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Förderung

    Chancengleichheit und Gender Mainstreaming

    Beschreibung

    Gleichstellungspolitik ist eines der zentralen gesellschaftspolitischen Handlungsfelder. Die Entwicklung des Landes sowie der Zusammenhang der Gesellschaft hängen auch davon ab, ob die tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern hergestellt und die Ursachen für die noch bestehenden Ungleichheiten  zwischen Frauen und Männern, trotz weitgehender rechtlicher Gleichstellung, behoben werden.

    Die Chancengleichheitspolitik der Hessischen Landesregierung basiert auf dem Grundgesetz, der Hessischen Verfassung, dem Vertrag von Lissabon, der die Chancengleichheit als durchgängiges Leitprinzip rechtsverbindlich festgeschrieben hat, sowie auf dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz.

    Die Herstellung der Chancengleichheit von Frauen und Männern durch das Prinzip des Gender Mainstreaming  erfolgt durch die "systematische Einbeziehung der jeweiligen Situation, der Prioritäten und der Bedürfnisse von Frauen und Männern in alle Politikfeldern, wobei mit Blick auf die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sämtliche allgemeinen politischen Konzepte und Maßnahmen an diesem Ziel ausgerichtet werden und bereits in der Planungsphase wie auch bei der Durchführung, Begleitung und Bewertung der betreffenden Maßnahmen deren Auswirkungen auf Frauen und Männer berücksichtigt werden." (Mitteilung der Kommission KOM(96) 67 endg. Vom 21.02.1996)

    Die Landesregierung kooperiert in der Gleichstellungspolitik mit den zuständigen Stellen in den Dienststellen des Landes, der Kommunen und des Bundes ebenso wie mit den zahlreichen Frauenverbänden und dem Landesfrauenrat, weiteren Verbänden und den Sozialpartnern sowie den Hochschulen.

    Hinweise für Neu-Isenburg: Chancengleichheit und Gender Mainstreaming

    Zuständigkeit

    Zum einen an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.

    Zum anderen stehen Ihnen für Fragen zur Gleichberechtigung die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (FGB) Ihres Amtes nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) sowie die Gleichstellungsbeauftragte (GB), Frauenbeauftragte (FB) oder das kommunale Frauenbüro Ihrer Gemeinde beziehungsweise  Ihres Kreises  zur Verfügung

    Ansprechpartner

    Stadt Neu-Isenburg - Frauen und Gleichstellungsbüro

    Aktuelles

    Beschreibung

    Die kommunalen Frauenbüros erfüllen den gesetzlichen Auftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.

    Sie

    • sind Servicestellen für Frauen und Mädchen
    • entwickeln frauenpolitische Konzepte
    • sichern Qualitätsstandards in der Fraueninfrastruktur
    • nehmen auf vielen Ebenen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte wahr
    • sind "Trägerinnen öffentlicher Belange" und geben Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen des Landes ab
      stellen Öffentlichkeit für frauenpolitische Themen her
    • initiieren und unterstützen Fraueneinrichtungen
    • sind Anlaufstellen für Bürgerinnen in Gemeinden, Städten und Landkreisen sowie weibliche Beschäftigte in der Verwaltung

    Was sollte ich noch wissen?

    Die Frauenbeauftragten und Frauenbüros nach der Hessischen  Gemeindeordnung (HGO), der Hessischen Landkreisordnung (HKO) sind in der Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros (LAG) zusammengeschlossen. Nähere Informationen finden Sie im Internetauftritt der LAG.

    Umfassende Informationen zum Thema „Chancengleichheit und Gender Mainstreaming“ finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
     
    Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros (LAG)

    Chancengleichheit und Gender Mainstreaming

    LAG Frauenbüros - mit Landkarte

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugenottenallee 53

    63263 Neu-Isenburg

    (Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus 10 Plätze Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus 1 Plätze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus 10 Plätze Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz neben dem Rathaus 1 Plätze

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr
    Mittwoch: 14.00 - 17.00 Uhr 
    Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr 
    Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr  

    Hinweis:
    Standesamt freitags wegen Trauungen geschlossen.


    Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Haltestelle: Rathaus, Haus Dr. Bäck Bus-Linie: 51

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Gleichstellung von Frau und Mann, Frauenbeauftragte, Gleichstellungsstelle, Gleichberechtigung, Gender Mainstreaming, Gleichstellungsamt, Chancengleichheit, Gleichstellungsbeauftragte, Frauen, Gleichstellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English