Frauen und Gleichstellungsbüro

Beschreibung

Die kommunalen Frauenbüros erfüllen den gesetzlichen Auftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Sie

  • sind Servicestellen für Frauen und Mädchen
  • entwickeln frauenpolitische Konzepte
  • sichern Qualitätsstandards in der Fraueninfrastruktur
  • nehmen auf vielen Ebenen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte wahr
  • sind "Trägerinnen öffentlicher Belange" und geben Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen des Landes ab
    stellen Öffentlichkeit für frauenpolitische Themen her
  • initiieren und unterstützen Fraueneinrichtungen
  • sind Anlaufstellen für Bürgerinnen in Gemeinden, Städten und Landkreisen sowie weibliche Beschäftigte in der Verwaltung

Was sollte ich noch wissen?

Die Frauenbeauftragten und Frauenbüros nach der Hessischen  Gemeindeordnung (HGO), der Hessischen Landkreisordnung (HKO) sind in der Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros (LAG) zusammengeschlossen. Nähere Informationen finden Sie im Internetauftritt der LAG.

Umfassende Informationen zum Thema „Chancengleichheit und Gender Mainstreaming“ finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
 
Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros (LAG)

Chancengleichheit und Gender Mainstreaming

 

Adresse

Hausanschrift

Hugenottenallee 53

63263 Neu-Isenburg

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 - 17.00 Uhr 
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr 
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr  

Hinweis:
Standesamt freitags wegen Trauungen geschlossen.


Außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung

Kontakt

Telefon: 06102 241-754

Telefax: 06102 241-241

E-Mail: frauen.buero@stadt-neu-isenburg.de

Zuständigkeit für

Neu-Isenburg (Landkreis Offenbach, Hessen)

Version

Technisch geändert am 29.03.2025

Sprachversion

de

Sprache: de