Approbation als Apotheker Erteilung

    Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragen

    Wenn Sie Ihre pharmazeutische Ausbildung in Hessen abgeschlossen, bzw. den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung in Hessen bestanden haben und Ihren Apothekerberuf nun in Deutschland ausüben möchten, benötigen Sie eine Approbation. Die Approbation wird auf Antrag erteilt

    Beschreibung

    Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Pharmaziestudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker/Apothekerin stellen. Mit Erteilung der Approbation als Apotheker/Apothekerin sind sie berechtigt den Apothekerberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

    Absolventen/Absolventinnen des Pharmaziestudiums an hessischen Hochschulen beantragen die Approbation beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). Nach Vorliegen der Voraussetzungen erteilt dieses die Approbation in Form einer Urkunde.

    In der Approbationsordnung für Apotheker ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.  

    Online-Dienst

    Approbation als Apothekerin oder Apotheker beantragen

    ID: L100001_374933640

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihre pharmazeutische Ausbildung in Hessen abgeschlossen, bzw. den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung in Hessen bestanden haben und Ihren Apothekerberuf nun in Deutschland ausüben möchten, benötigen Sie eine Approbation. Die Approbation wird auf Antrag erteilt.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120142

    64238 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift)

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Str. 5

    64295 Darmstadt

    (Zentrale Hausanschrift)

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Approbation
    • Kurz gefasster Lebenslauf
    • Identitätsnachweis
    • Amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf
    • Erklärung darüber, ob gegen den Antragsteller ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
    • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

    Voraussetzungen

    • Die Approbation als Apotheker wird auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller/Antragstellerin:
      • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine/ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs ergibt
      • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
      • nach einer Gesamtausbildungszeit von fünf Jahren, von denen zwölf Monate auf die praktische Ausbildung entfallen müssen, die pharmazeutische Prüfung im Geltungsbereich dieses Gesetzes bestanden hat
      • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)

    Verfahrensablauf

    • Der Approbationsantrag ist online zu stellen:
    • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
    • Sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, sollten diese dem HLfGP innerhalb eines Monats nach Antragstellung vorliegen
    • Die postalische Zustellung der Urkunde kann nur an Sie persönlich erfolgen.
    • Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich daher, dass Sie einen empfangsberechtigten Adressaten benennen.

    Fristen

    Auf Grund der zeitlichen Befristung einzelner einzureichender Unterlagen empfiehlt es sich den Antrag frühestens 2 Wochen vor dem letzten Prüfungstermin zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen kann die Approbation innerhalb von wenigen Tagen (im Regelfall 1 bis max. 2 Wochen) erteilt werden.

    Kosten

    Auslagen (Portkosten etc.): EUR 6,25

    Verwaltungsgebühr 180.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 28.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Zulassung zum Apothekerberuf, Approbation, Berufsausübung, Landesprüfungsamt, Apothekerin, Pharmazie, Apotheker

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English