Fernlehrgänge Zulassung von wesentlichen Änderungen

    Fernlehrgänge Zulassung von wesentlichen Änderungen

    Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden. n.

    Beschreibung

    Fernlehrgänge vermitteln den Lernstoff ausschließlich oder überwiegend in räumlicher Trennung zwischen Lehrenden und Lernenden auf vertraglicher Grundlage gegen Entgelt, wobei der Lernerfolg überwacht wird.

    Der Fernunterricht erfolgt daher sehr individuell und unter freier Zeiteinteilung.

    Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.

    Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

    Ansprechpartner

    Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Welter-Platz 2

    50676 Köln

    Kontakt

    Fax: +49 221 921207-20

    Telefon Festnetz: +49 221 921207-0

    E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de

    Stichwörter

    ZFU

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2013

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Anmelde- /Vertragsvordrucke für den zu ändernden Fernlehrgang
    • Infomaterial für Teilnehmer
    • von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu 3 Monaten

    Kosten

    Zulassung wesentlicher Änderungen: 50 Prozent vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) am 01.02.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Fernlehrgang, Fernuni, Fernunterricht, Fernstudium

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English