Trinkwasseruntersuchung
Beschreibung
Trinkwasser wird in Deutschland in ausgezeichneter Qualität und kostengünstig in jeden Haushalt geliefert. Regelmäßige Untersuchungen stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden.
Die von den Wasserversorgungsunternehmen durchzuführenden umfangreichen Untersuchungen werden durch amtliche Kontrolluntersuchungen der Gesundheitsämter ergänzt.
Auch Trinkwasserinstallationssysteme (also die Gesamtheit der Trinkwasserrohre und Armaturen) in öffentlich genutzten Gebäuden (z.B. Krankenhäuser, Kindergärten, etc.) werden nach besonderen Vorgaben des Gesundheitsamtes überwacht.
Außerdem müssen die Hausinstallationen in größeren Mietshäusern in regelmäßigen Abständen auf Legionellen kontrolliert werden. Weiterführende Informationen zum Thema Legionellen in der Trinkwasserinstallation finden sich auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI).
Sollte es in Ausnahmefällen trotz all dieser Überwachungsmaßnahmen zu Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Trinkwassers kommen oder sollte der Verdacht bestehen, dass das Trinkwasser gefährliche Keime oder gefährliche Substanzen enthält, so wird empfohlen, sich direkt mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen.
- Zulassung und Listung von TrinkwasseruntersuchungsstellenHessisches Ministerium für Soziales und Integration
Online-Dienst
Trinkwasserüberwachung online
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
- das örtlich zuständige Gesundheitsamt
- das Wasserversorgungsunternehmen oder
- bei Problemen mit der Trinkwasser-Installation auch an den sonstigen Inhaber oder die sonstige Inhaberin der Wasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer)
Wenn Sie hingegen selbst eine Untersuchung des Trinkwassers veranlassen möchten, wenden Sie sich an eine entsprechend qualifizierte Untersuchungsstelle. Jedes Bundesland führt eine Liste der im jeweiligen Land zugelassenen Untersuchungsstellen, die die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Bei diesen können Sie Ihr Trinkwasser auf eigene Kosten untersuchen lassen.
Nehmen Sie die Probe nicht selbst, das Probennahmeverfahren ist standardisiert. Eine falsche Probennahme verfälscht die Analyse.
Unter den nachfolgend aufgeführten Links können die aktuellen Versionen der hessischen Landesliste der Trinkwasseruntersuchungsstellen sowie ein Auszug der in der hessischen Landesliste aufgeführten Trinkwasseruntersuchungsstellen, die für den Parameter Legionella spec akkreditiert sind, heruntergeladen werden.
- Zulassung und Listung von Trinkwasseruntersuchungsstellen(Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP))
- Hessische "Legionellenliste" 2023(Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP))
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Infektions- und Umwelthygiene
Adresse
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Postanschrift
Kettelerstraße 29
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Fettel
Herr Lars Hoffmann
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06252 155824
Herr Sven Ahlheim
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06252 155875
Frau Ute Fuchs
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06252 155815
Herr Bernhard Kunkel
Postanschrift
Kettelerstraße 29
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 154035
Gemeinde Fürth - Fachbereich II - Finanzen -
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkmöglichkeiten ausreichend vorhanden
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine können auch nach Vereinbarung getroffen werden.
Kontakt
Telefon: 06253 2001-20
E-Mail: info@gemeinde-fuerth.de
Kontaktperson
Herr Michael Arnold (Fachbereichsleiter)
Telefon Festnetz: 06253 2001-20
E-Mail: Finanzen@Gemeinde-Fuerth.de
Herr Sebastian Renner
Telefon Festnetz: 06253 2001-32
E-Mail: Kasse@Gemeinde-Fuerth.de
Frau Sabine Unrath
Telefon Festnetz: 06253 2001-71
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie sich schriftlich oder telefonisch an eine der unten genannten Stellen wenden, sollten Sie die festgestellten Beeinträchtigungen so gut es geht beschreiben (z.B. Trübung, Geschmack, Geruch oder sonstige Feststellungen). Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.
Mitarbeitende des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes oder von diesen beauftragte Untersuchungsstellen können in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen. Diese wird im Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen zu finden.
Tipp: Informationen rund ums Trinkwasser erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt, bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen, beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und beim Umweltbundesamt.
- Trinkwasser und Gesundheit(Deutscher Verein des - Gas und Wasserfaches e.V.)
- Wasser,Trinkwasser und Gewässerschutz(Umweltbundesamt)
Kosten
- für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: Keine
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.
- Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 25.10.2016
Stichwörter
Wasserarmaturen, Infektionsschutz, Wasserverschmutzung, Wasserrohre, Bakterien, Wasseruntersuchung, Trinkwasserqualität, Wasserleitung, Trinkwasseruntersuchung, Legionellen, Wasser, Wasserversorgungsunternehmen, Wasserverunreinigung, Wasserqualität, Wasserversorgung, Trinkwasserüberwachung