Angaben zum Denkmal Auskunft

    Denkmalbuch - Einsicht nehmen

    Beschreibung

    Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).

    Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de

    Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.

    Hinweise für Schwalm-Eder-Kreis: Denkmalbuch - Einsicht nehmen

    Kommunale Zuständigkeiten

    Frau Anika Dreimanis: Frielendorf, Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn und Willingshausen

    Frau Jeanny Meschkat: Bad Zwesten, Borken (Hessen), Edermünde, Gilserberg, Guxhagen, Jesberg, Körle, Malsfeld, Melsungen, Neuental, Niedenstein, Schwalmstadt und Wabern

    Frau Dr. Annekathrin Sitte: Felsberg, Fritzlar, Gudensberg, Homberg, Knüllwald, Morschen und Spangenberg

    Kommunale Zuständigkeiten

    Frau Anika Dreimanis: Frielendorf, Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn und Willingshausen

    Frau Jeanny Meschkat: Bad Zwesten, Borken (Hessen), Edermünde, Gilserberg, Guxhagen, Jesberg, Körle, Malsfeld, Melsungen, Neuental, Niedenstein, Schwalmstadt und Wabern

    Frau Dr. Annekathrin Sitte: Felsberg, Fritzlar, Gudensberg, Homberg, Knüllwald, Morschen und Spangenberg

    Zuständigkeit

    • Untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
    • Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Denkmalpflege Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss Biebrich

    65203 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde

    Beschreibung

    Die allgemeine Aufgabenzuweisung für die Untere Bauaufsichtsbehörde enthält die Hessische Bauordnung (HBO).

    Danach haben die Bauaufsichtsbehörden bei baulichen und sonstigen Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen. In Wahrnehmung dieser Aufgaben haben sie die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehören insbesondere die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen, die Durchführung von Verfahren bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

    Die grundlegenden Regelungen für die Untere Denkmalschutzbehörde finden sich im Hessischen Denkmalschutzgesetz.

    Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Um dies zu erreichen, haben die Denkmalschutzbehörden diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde gehört insbesondere die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz sowie die Beratung der Eigentümer von Kulturdenkmälern.

    Überschrift

    Bauaufsichtsangelegenheiten Standardbau – Kommunale Zuständigkeiten

    Frau Ute Becker-Eike Zuständig für: Borken (Hessen), Gilserberg, Schwalmstadt: 05681/775-6025 Nachricht senden

    Frau Aljona Kistner Zuständig für: Felsberg, Malsfeld 05681/775-6035 Nachricht senden

    Frau Tanja Marx Zuständig für: Guxhagen, Körle 05681/775-6020 Nachricht senden

    Überschrift

    Herr Christoph Riedemann Zuständig für: Jesberg, Knüllwald, Neuental, Spangenberg, Wabern 05681/775-6032 Nachricht senden

    Herr Dieter Rininsland Zuständig für: Homberg (Efze), Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn 05681/775-6023 Nachricht senden

    Frau Christa Thein Zuständig für: Bad Zwesten, Edermünde, Fritzlar, Gudensberg, Niedenstein 05681/775-6038 Nachricht senden

    Überschrift

    Herr Bernd Wenderoth Zuständig für: Frielendorf, Melsungen, Morschen, Willingshausen 05681/775-6024 Nachricht senden

    Bauaufsichtsangelegenheiten Sonderbau

    Frau Martina Hellmuth 05681/775-6027 Nachricht senden

    Frau Stephanie Jacob-Clobes 05681/775-6026 Nachricht senden

    Frau Ina Reich-Ritter 05681/775-6029 Nachricht senden

    Denkmalschutzangelegenheiten – Kommunale Zuständigkeiten

    Frau Anika Dreimanis Zuständig für: Felsberg, Frielendorf, Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn, Willingshausen 05681/775-6034 Nachricht senden

    Frau Jeanny Meschkat 05681/775-6031 Nachricht senden

    Frau Annekathrin Sitte 05681/775-6028 Nachricht senden

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Oder nach individueller Vereinbarung.Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr 

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Jesberg - Bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Frankfurter Straße 1

    34632 Jesberg

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Dienstag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mittwoch: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2013

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bodendenkmale, Kulturdenkmale, bewegliche Kulturdenkmale, archäologische Kulturdenkmale, Denkmalliste, archäologische Flächendenkmale, Kunstdenkmale, Gartendenkmalpflege, Baudenkmale, städtebauliche Denkmalpflege, Kulturlandschaften, Denkmalverzeichnis, Kleindenkmale, Denkmalbuch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019