Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
Beschreibung
Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.
Hinweis:
Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
zuständige Stelle
- Beitragsservice des Hessischen RundfunksKeine weiteren Hinweise vorhanden
Zuständigkeit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Service-Telefon zum Beitragskonto:
Tel.: +49 185 - 9995-0100
Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
Tel.: +49 185 - 9995-0888*
Fax: +49 185 - 9995-0105*
Service-Telefonzeiten:
Mo: 7:00 - 19:00 Uhr
Di: 7:00 - 19:00 Uhr
Mi: 7:00 - 19:00 Uhr
Do: 7:00 - 19:00 Uhr
Fr: 7:00 - 19:00 Uhr
* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk
- BeitragsserviceKeine weiteren Hinweise vorhanden
- KontaktformularKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Homepage ARD ZDF Deutschlandradio BeitragsserviceKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
erforderliche Unterlagen
- formloses Schreiben per Post oder
- ausgefülltes Anmeldeformular im Internet
- AnmeldeformularKeine weiteren Hinweise vorhanden
Formulare
- Rundfunkbeitrag online anmeldenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,
- wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
- wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird,
- dass für diese kein Mietvertrag besteht und
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Rechtsgrundlage(n)
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies
- formlos schriftlich tun,
- ein Formular ausfüllen oder
- einen Online-Dienst nutzen.
Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.
Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.
Kosten
Für Bürgerinnen und Bürger:
-
je Wohnung: 17,50 Euro monatlich
-
jede weitere Wohnung: 17,50 Euro monatlich
-
ermäßigter Rundfunkbeitrag (ein Drittel des Rundfunkbeitrags): 5,83 Euro monatlich
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Hinweise (Besonderheiten)
- Erläuterungen rund um den RundfunkbeitragKeine weiteren Hinweise vorhanden
Bemerkungen
Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 01.01.2013 abgelöst.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.06.2013
Stichwörter
Dritte Programme, Fernsehgebührenbefreiung, HR, GEZ, Beitragsservice, Rundfunkgebühr, ZDF, SWR, NDR, Rundfunkfinanzierung, Hörfunk, ARD, Radio, BSHG, Fernseher, Rundfunkgebührenbefreiung, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Gebühreneinzugszentrale, Fernsehgebühr, Haushaltsabgabe, WDR, Deutschlandradio, Kontingentflüchtling, RF, BR, Fernsehen, Rundfunkbeitrag, MDR