Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

    Beschreibung

    Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.
    Der Rundfunkbeitrag umfasst alle

    • Rundfunkgeräte,
    • Smartphones und
    • Computer

    innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.

    Diese Regelung gilt für

    • Familien
    • Wohngemeinschaften
    • Unverheiratete Paare

    Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt

    • vom Treppenhaus oder
    • einem Vorraum aus oder
    • von außen betreten können.

    Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.

    Hinweis: Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.

    Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten.

    Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

    Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Spezielle Hinweise für Stadt Ginsheim-Gustavsburg

    Alle Anliegen zum Thema Rundfunkbeiträge wie An- oder Abmeldungen sowie die Befreiung von den Rundfunkbeiträgen können Sie online beantragen. Alternativ können Sie ihre Anträge auch direkt postalisch an "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln" senden oder persönlich in den Bürgerbüros der Stadt abgeben.

    Alle Anliegen zum Thema Rundfunkbeiträge wie An- oder Abmeldungen sowie die Befreiung von den Rundfunkbeiträgen können Sie online beantragen. Alternativ können Sie ihre Anträge auch direkt postalisch an "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln" senden oder persönlich in den Bürgerbüros der Stadt abgeben.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag online verwalten

    ID: L100001_382568876

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 02.11.2022 (von: Webservice, Ginsheim-Gustavsburg)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Ginsheim-Gustavsburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
    50656 Köln

    Service-Telefon zum Beitragskonto:
    Tel.: +49 185 - 9995-0100

    Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
    Tel.: +49 185 - 9995-0888*
    Fax: +49 185 - 9995-0105*

    Service-Telefonzeiten:
    Mo: 7:00 - 19:00 Uhr
    Di:  7:00 - 19:00 Uhr
    Mi:  7:00 - 19:00 Uhr
    Do: 7:00 - 19:00 Uhr
    Fr:  7:00 - 19:00 Uhr

    * 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk

    Ansprechpartner

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Ginsheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstraße 17

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier

    Ausnahme : Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.

    Bürgerbüro Ginsheim


    Dienstag  08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag09:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
    14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)Samstag
    (ungerade Kalenderwochen)09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)




    Bürgerbüro Gustavsburg


    Montag08:00 - 12:30 Uhr (nur  mit  Termin)Mittwoch14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)Freitag08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)Samstag
    (gerade Kalenderwochen)09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Gustavsburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Jakob-Fischer-Straße 16

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier 

    Ausnahme : Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.

    Bürgerbüro Gustavsburg


    Montag
    08:00 - 12:30 Uhr (nur  mit  Termin)
    Mittwoch
    14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Freitag
    08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
    Samstag
    (gerade Kalenderwochen)
    09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Bürgerbüro Ginsheim


    Dienstag  
    08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
    Donnerstag
    09:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)

    14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Samstag
    (ungerade Kalenderwochen)
    09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,

    • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
    • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

    Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

    • dass diese von niemandem bewohnt wird,
    • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
    • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

    • dort wohnen,
    • dort gemeldet sind oder
    • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

    Kosten

    Für Bürgerinnen und Bürger:

    • je Wohnung: 17,50 Euro monatlich

    • jede weitere Wohnung: 17,50 Euro monatlich

    • ermäßigter Rundfunkbeitrag (ein Drittel des Rundfunkbeitrags): 5,83 Euro

    Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 01.01.2013 abgelöst.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.02.2014

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2012 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Rundfunkfinanzierung, ZDF, Fernsehen, Kontingentflüchtling, ARD, WDR, Sozialhilfeangelegenheit, Fernsehgebührenbefreiung, Fernsehgebühr, Fernseher, Haushaltsabgabe, BSHG, Hörfunk, SGB, Rundfunkgebührenbefreiung, Rundfunk, NDR, BR, HR, Rundfunkgebühr, Sozialhilfe, RF, Gebühreneinzugszentrale, GEZ, Dritte Programme, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Deutschlandradio, Beitragsservice, SWR, MDR, Beitragspflicht, Radio, Rundfunkbeitrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)