Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte oder Grundstückswerte beantragen

    Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.

    Beschreibung

    Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erhalten sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet.

    Die Kaufpreissammlung einschließlich der übersandten Unterlagen darf nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle ausschließlich zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, soweit sie zum Zweck der Wertermittlung erforderlich sind.

    Mit Nachweis des begründeten Interesses und unter Angabe des zu bewertenden Objektes, kann die Geschäftsstelle auf Antrag Auskunft über geeignete Vergleichskaufpreise, soweit in der Kaufpreissammlung vorhanden, erteilen.

    Grundstücksbezogene Auskünfte (zum Beispiel mit Angabe von Flur- und Flurstücksnummer) dürfen nur nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen, in der Regel nachgewiesenen Sachverständigen für die Erstattung eines Immobilienwertgutachtens, erteilt werden.

    Soweit es der Zweck, der das berechtigte Interesse begründet, nicht erfordert, werden Auskünfte und Ausgaben aus der Kaufpreissammlung so erteilt, dass die übermittelten Daten nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können.

    Online-Dienst

    Auskunft aus der Kaufpreissammlung

    ID: L100001_384992948

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Dienst können Sie die Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte oder Grundstückswerte beantragen.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Ämtern für Bodenmanagement, kreisfreien Städten und einigen kreisangehörigen Städten.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 60.7 - Geschäftsstelle Gutachterausschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Barfüßerstraße 11

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr (telefonisch), persönlich nach Vereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Der Gutachterausschuss ist ein Gremium aus ehrenamtlichen Sachverständigen. Er ist eine Einrichtung des Landes Hessen, seine Geschäftsstelle ist beim Magistrat der Universitätsstadt Marburg angesiedelt. Weitere Informationen finden Sie über die Suchfunktion unter „Gutachterausschuss“.

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Bodenmanagement Marburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 17

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten:

    Die Außenstelle in Wetzlar bleibt am 19.09. und 26.09. geschlossen.

    Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
    Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Erweiterte Erreichbarkeit:

    Donnerstags von 08:00 – 12:30 Uhr und von 13:30 – 15:30 Uhr im Rathaus der Stadt Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Tel. (06441) 99 - 6040

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag
    • Nachweis über den Auftrag zur Immobilienbewertung
    • Gegebenenfalls Vertretungsnachweis

      Formulare

      Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

      Schriftform erforderlich: Ja

      Formlose Antragsstellung möglich: Ja

      Persönliches Erscheinen nötig: Nein

      Hinweise für Marburg: Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte oder Grundstückswerte beantragen

      Voraussetzungen

      • Um eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran nachweisen.
      • Für Behörden, öffentlich bestellte und vereidigte sowie bestimmte zertifizierte Sachverständige, die mit der Bewertung von Grundstücken befasst sind, gilt der Nachweis der Beauftragung zur Verkehrswertermittlung

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Als Person mit einem berechtigten Interesse können Sie für ein möglichst genau beschriebenes Wertermittlungsobjekt Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen.

      Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird Ihre Auskunftsberechtigung prüfen.

      Falls Sie kein/e Sachverständige/r oder eine Behörde sind, können Sie keine grundstücksbezogenen Auskünfte erhalten.

      Falls keine beziehungsweise nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten.

      Im Abschluss werden Ihnen die Vergleichskauffälle zusammen mit einer Kostenrechnung übermittelt.

      Fristen

      Es sind keine Fristen zu beachten.

      Bearbeitungsdauer

      Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.

      Kosten

      • Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beträgt die Gebühr EUR 120 je Antrag und beinhaltet bis zu 10 bekanntgegebene Kaufpreise.
      • Für jeden weiteren bekanntgegebenen Kaufpreis EUR 5.

      Hinweise (Besonderheiten)

      Hinweise für Marburg: Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte oder Grundstückswerte beantragen

      Das mittlere Preisniveau von Standardimmobilien kann gebührenfrei über den Immobilienpreiskalkulator ("Geodaten online") ermittelt werden.

      Weitere Informationen

      Hinweise für Marburg: Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte oder Grundstückswerte beantragen

      Bemerkungen

      Das mittlere Preisniveau von Standardimmobilien kann ab Februar 2022 gebührenfrei über den Immobilienpreiskalkulator ("Geodaten online") ermittelt werden.

      Gültigkeitsgebiet

      Hessen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) am 25.10.2021

      Version

      Technisch geändert am 08.07.2024

      Stichwörter

      Bodenwerte, Verkehrswert, Immobilien, Grundstücksmarkt, Sachverständige, Grundstückskauf, Grundstückstausch, Grundstücksbewertung, Transaktionen, Lagewert, Wertermittlung, Bauland, Kaufpreisermittlung, Vergleich, Grundstückswerte, Verkehrswertgutachten, Gutachter, Bodenrichtwert, Vergleichskaufpreise

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English