Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte oder Grundstückswerte beantragen

    Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.

    Beschreibung

    Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erhalten sämtli­che Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück über­tra­gen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hin­blick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet.

    Die Kaufpreissammlung einschließlich der übersandten Unterla­gen darf nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle ausschließlich zur Erfül­lung ihrer gesetzlichen Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, soweit sie zum Zweck der Wert­ermitt­lung erforderlich sind.

    Mit Nachweis des begründeten Interesses und unter Angabe des zu bewertenden Objektes, kann die Geschäftsstelle auf Antrag Auskunft über geeignete Vergleichskaufpreise, soweit in der Kaufpreissammlung vorhanden, erteilen.

    Grundstücksbezogene Auskünfte (zum Beispiel mit Angabe von Flur- und Flurstücks­num­mer) dürfen nur nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen, in der Regel nachgewiesenen Sachverständigen für die Erstattung eines Immobilienwertgutachtens, erteilt werden.

    Soweit es der Zweck, der das berechtigte Interesse begründet, nicht erfordert, werden Auskünfte und Ausgaben aus der Kaufpreissammlung so erteilt, dass die übermittelten Daten nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können.

    Online-Dienst

    Auskunft aus der Kaufpreissammlung

    ID: L100001_384992948

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Dienst können Sie die Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte oder Grundstückswerte beantragen.

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    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2023 (von: Häfner, Veronika)

    Technisch geändert am 19.01.2023 (von: Häfner, Veronika)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Ämtern für Bodenmanagement, kreisfreien Städten und einigen kreisangehörigen Städten.

    Ansprechpartner

    Für Reg.-Bez. Gießen (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag
    • Nachweis über den Auftrag zur Immobilienbewertung
    • Gegebenenfalls Vertretungsnachweis

      Formulare

      Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

      Schriftform erforderlich: Ja

      Formlose Antragsstellung möglich: Ja

      Persönliches Erscheinen nötig: Nein

      Voraussetzungen

      • Um eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran nachweisen.
      • Für Behör­den, öffentlich bestellte und vereidigte sowie bestimmte zertifi­zier­te Sachverständige, die mit der Bewertung von Grundstücken befasst sind, gilt der Nachweis der Beauftragung zur Verkehrswertermittlung

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Als Person mit einem berechtigten Interesse können Sie für ein möglichst genau beschriebenes Wertermittlungsobjekt Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen.

      Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird Ihre Auskunftsberechtigung prüfen.

      Falls Sie kein/e Sachverständige/r oder eine Behörde sind, können Sie keine grund­stücksbezogenen Auskünfte erhalten.

      Falls keine beziehungsweise nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten.

      Im Abschluss werden Ihnen die Vergleichskauffälle zusammen mit einer Kostenrechnung übermittelt.

      Fristen

      Es sind keine Fristen zu beachten.

      Bearbeitungsdauer

      Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.

      Kosten

      • Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beträgt die Gebühr EUR 120 je Antrag und beinhaltet bis zu 10 bekanntgegebene Kaufpreise.
      • Für jeden weiteren bekanntgegebenen Kaufpreis EUR 5.

      Hinweise (Besonderheiten)

      Bemerkungen

      Das mittlere Preisniveau von Standardimmobilien kann ab Februar 2022 gebührenfrei über den Immobilienpreiskalkulator ("Geodaten online") ermittelt werden.

      Gültigkeitsgebiet

      Hessen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) am 25.10.2021

      Version

      Technisch erstellt am 01.11.2012 (von: Sinner, Annemarie)

      Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

      Stichwörter

      Bodenrichtwert, Grundstückswerte, Vergleich, Kaufpreisermittlung, Immobilien, Grundstückskauf, Grundstückstausch, Verkehrswertgutachten, Vergleichskaufpreise, Bauland, Transaktionen, Sachverständige, Gutachter, Wertermittlung, Lagewert, Grundstücksmarkt, Grundstücksbewertung, Verkehrswert, Bodenwerte

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)