Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)
Beschreibung
Bürgerschaftliches Engagement ist für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Ohne die Mitwirkung seiner Bürgerinnen und Bürger wäre der Staat nicht in der Lage, die gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu lösen.
Viele Menschen in Hessen engagieren sich ehrenamtlich, die Möglichkeiten und Einsatzfelder sind so vielfältig wie die Interessen und Fähigkeiten der Menschen: Ob im Sport, im Jugend- oder Seniorenbereich, bei der Feuerwehr, bei freiwilligen sozialen Diensten, in der Kirchgemeinde, in Chören oder Kunstvereinen, bei Initiativen im Umwelt- oder Tierschutz: Ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit von Gleichgesinnten ist für unser Gemeinwohl ebenso wichtig wie unersetzlich.
Das verdient Anerkennung!
Deshalb hat die Hessische Landesregierung gemeinsam mit den Landkreisen sowie den kreisfreien und den Sonderstatus-Städten die Ehrenamts-Card als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung gegenüber all denen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren.
Inhaber der Ehrenamts-Card können in ganz Hessen eine Fülle von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Veranstaltungen aus Spitzensport und Kultur ebenso wie Kinos, Museen, Volkshochschulkurse, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Neben dauerhaften Vergünstigungen werden auch immer wieder attraktive Sonderaktionen, Gewinnspiele und Freikarten angeboten.
Online-Dienst
Antrag Ehrenamtscard
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Ehrenamts-Card können Sie bei der Verwaltung der Landkreise, kreisfreien Städte oder der Sonderstatusstädte beantragen. Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen, die Ihnen die Ehrenamts-Card ausstellen und Ihre Fragen beantworten, finden Sie im Internetauftritt zur Ehrenamts-Card.
- Ihr Kontakt vor Ort(Ehrenamts-Card)
Ansprechpartner
Voraussetzungen
- mehr als 5 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche
- rein ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit (z.B. ohne pauschale Aufwandsentschädigung; eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich.)
- mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten lassen sich addieren
- wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Hessen haben, die ehrenamtliche Tätigkeit jedoch in Hessen ausüben, kann Ihnen der zuständige regionale Ansprechpartner eine Ehrenamts-Card ausstellen.
- Viele Kreise und Städte haben ergänzende eigene Kriterien zur Vergabe festgelegt.
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg
- Die E-Card können Ehrenamtliche erhalten, die sich in besonderem Maße, das heißt im Jahresdurchschnitt mindestens fünf Stunden pro Woche, für das Gemeinwohl engagieren
- Bei der Anrechnung von Wochenstunden können nur tatsächliche Einsatzzeiten, jedoch nicht ggfs. vorhandene Bereitschaftszeiten (z. B. Rufbereitschaft der Feuerwehr, der DLRG, des DRK o. ä.) angerechnet werden
- Das ehrenamtliche Engagement muss seit mindestens drei Jahren in dem angegebenen Umfang ausgeübt werden und aktuell bestehen.
- Die E-Card kann nur an Aktive ausgegeben werden, die für ihre Tätigkeit keinerlei Vergütung (Übungsleiterhonorare, Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, o. ä.) erhalten
- Die Erstattung von Kosten (Telefon, Porto, Fahrtkosten etc.) bleibt dabei unberücksichtigt
- Das Ehrenamt muss in einem organisatorischen Rahmen geleistet werden (in Abgrenzung zur individuellen und spontanen Hilfeleistung sowie informellen Systemen wie z. B. Familie und Nachbarschaft)
- Es ist jedoch nicht an Vorstandspositionen o.ä. gebunden
- Personen, die sich in Wort und/oder Tat gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland wenden, sind vom Erhalt der E-Card ausgeschlossen
- Ein Rechtsanspruch auf Vergabe der E-Card besteht nicht
Verfahrensablauf
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg
Ehrenamtliche stellen den Antrag selbst. Die Angaben im Antragsformular müssen vom Verein, vom Verband oder von der Organisation durch eine autorisierte Person bestätigt werden. Der/Die Antragsteller/in und die autorisierte Person dürfen nicht identisch sein. Der Antrag wird beim Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld gestellt. Die E-Cards werden einmal im Quartal an den/die Antragsteller/in ausgegeben.
Fristen
Die Ehrenamts-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Abhängig vom ausstellenden Landkreis bzw. der ausstellenden Stadt variiert ihre Gültigkeit zwischen 2 oder 3 Jahren. Danach können Sie die Ehrenamts-Card selbstverständlich erneut beantragen.
Bearbeitungsdauer
Unterschiedliche Dauer in Städten und Kreisen
Kosten
Der Erhalt einer Ehrenamts-Card ist selbstverständlich kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
- Die Ehrenamts-Card gilt in ganz Hessen. Man kann damit alle angebotenen Vergünstigungen an jedem Ort in Hessen in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich als Ehrenamts-Card-Inhaber in einer anderen hessischen Stadt aufhalten, achten Sie deshalb auf mögliche Aufkleber an der Kasse von Einrichtungen und Geschäften. Das Angebot wächst ständig. Den jeweils aktuellsten Stand finden Sie im Internetauftritt der Ehrenamts-Card Hessen unter dem Menüpunkt Vergünstigungen.
- Es werden in regelmäßigen Abständen Sonderaktionen für die Inhaber der Ehrenamts-Card organisiert. Häufig gibt es Freikarten für besondere Veranstaltungen zu gewinnen. Über diese meist sehr kurzfristigen Aktionen können Sie sich auch per Mail informieren lassen.
- Alle Vergünstigungen auf einen Klick(Ehrenamts-Card)
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg
Die personenbezogene E-Card ist für die Dauer von 3 Jahren und nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig. Wird die ehrenamtliche Tätigkeit, für die die E-Card ausgegeben worden ist, vorzeitig beendet, ist diese an den Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg zurückzugeben. Eine erneute Beantragung bei Vorliegen der Voraussetzungen ist möglich.
Personen, die im Besitz einer gültigen E-Card sind, erhalten hessenweit die vom Land, von den Kreisen, Städten und Gemeinden sowie von privaten Einrichtungen oder Unternehmen angebotenen Vergünstigungen. Die Vergünstigungen sind im Internet aufgelistet. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 25.09.2019