Ehrenamtliche Tätigkeit / Ehrenamtliche Tätigkeit Förderung

    Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)

    Beschreibung

    Bürgerschaftliches Engagement ist für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Ohne die Mitwirkung seiner Bürgerinnen und Bürger wäre der Staat nicht in der Lage, die gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu lösen.
    Viele Menschen in Hessen engagieren sich ehrenamtlich, die Möglichkeiten und Einsatzfelder sind so vielfältig wie die Interessen und Fähigkeiten der Menschen: Ob im Sport, im Jugend- oder Seniorenbereich, bei der Feuerwehr, bei freiwilligen sozialen Diensten, in der Kirchgemeinde, in Chören oder Kunstvereinen, bei Initiativen im Umwelt- oder Tierschutz: Ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit von Gleichgesinnten ist für unser Gemeinwohl ebenso wichtig wie unersetzlich.
    Das verdient Anerkennung!
    Deshalb hat die Hessische Landesregierung gemeinsam mit den Landkreisen sowie den kreisfreien und den Sonderstatus-Städten die Ehrenamts-Card als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung gegenüber all denen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren.

    Inhaber der Ehrenamts-Card können in ganz Hessen eine Fülle von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Veranstaltungen aus Spitzensport und Kultur ebenso wie Kinos, Museen, Volkshochschulkurse, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Neben dauerhaften Vergünstigungen werden auch immer wieder attraktive Sonderaktionen, Gewinnspiele und Freikarten angeboten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Ehrenamts-Card können Sie bei der Verwaltung der Landkreise, kreisfreien Städte oder der Sonderstatusstädte beantragen.  Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen, die Ihnen die Ehrenamts-Card ausstellen und Ihre Fragen beantworten, finden Sie im Internetauftritt zur Ehrenamts-Card.
     

    Ansprechpartner

    Fachdienst 09 - Unterstützung kommunaler Gremien

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    35037 Marburg

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag von 15:00 bis 16:30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Geschäftsstelle der Stadtverordnetenversammlung Aufgaben: - Geschäftsstelle der Stadtverordnetenvorsteherin und der Ortsbeiräte - Geschäftsführung für den Ältestenrat - Geschäftsführung für den Wahlvorbereitungsausschuss - Sitzungsdienst für die Stadtverordnetenversammlung - Regelung der Mitgliedschaft zu kommunalen Spitzenverbänden und Institutionen sowie sonstigen Verbänden, Vereinen und Organisationen Orden und Ehrenzeichen, Repräsentationen Aufgaben: - Empfänge - Repräsentationen und Ehrungen - insbesondere Angelegenheiten des Protokolls - Ehrungen und Auszeichnungen der Universitätsstadt Marburg - Ehrungen und Auszeichnungen des Landes Hessen - Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland - Hessischer Verdienstorden - Goldenes Buch der Universitätsstadt Marburg - Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten - Ehrenbürger/-innen - Ehrenamtscard

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • mehr als 5 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche
    • rein ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit (z.B. ohne pauschale Aufwandsentschädigung; eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich.)
    • mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten lassen sich addieren
    • wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Hessen haben, die ehrenamtliche Tätigkeit jedoch in Hessen ausüben, kann Ihnen der zuständige regionale Ansprechpartner eine Ehrenamts-Card ausstellen.
    • Viele Kreise und Städte haben ergänzende eigene Kriterien zur Vergabe festgelegt.

    Hinweise für Marburg: Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)

    • Mehr als 5 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche.
    • Mindestens seit 3 Jahren*
    • Rein ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit (z.B. ohne Aufwandsentschädigung; eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich).
    • Mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten lassen sich addieren.
    • Wenn Sie nicht in Hessen Ihren Wohnsitz haben, die ehrenamtliche Tätigkeit jedoch in Hessen ausüben, kann Ihnen der zuständige regionale Ansprechpartner eine E-Card ausstellen.

    *Für die Inhaber der Jugendleiter-Card entfällt die dreijährige Tätigkeit.

    Fristen

    Die Ehrenamts-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Abhängig vom ausstellenden Landkreis bzw. der ausstellenden Stadt variiert ihre Gültigkeit zwischen 2 oder 3 Jahren. Danach können Sie die Ehrenamts-Card selbstverständlich erneut beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedliche Dauer in Städten und Kreisen

    Kosten

    Der Erhalt einer Ehrenamts-Card ist selbstverständlich kostenlos. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die Ehrenamts-Card gilt in ganz Hessen. Man kann damit alle angebotenen Vergünstigungen an jedem Ort in Hessen in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich als Ehrenamts-Card-Inhaber in einer anderen hessischen Stadt aufhalten, achten Sie deshalb auf mögliche Aufkleber an der Kasse von Einrichtungen und Geschäften. Das Angebot wächst ständig. Den jeweils aktuellsten Stand finden Sie im Internetauftritt der Ehrenamts-Card Hessen unter dem Menüpunkt Vergünstigungen.
    • Es werden in regelmäßigen Abständen Sonderaktionen für die Inhaber der Ehrenamts-Card organisiert. Häufig gibt es Freikarten für besondere Veranstaltungen zu gewinnen. Über diese meist sehr kurzfristigen Aktionen können Sie sich auch per Mail informieren lassen.

    Hinweise für Marburg: Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)

    Die zum 23.05.2018 in Kraft getretene Europäische Datenschutzgrundverordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende EU-Datenschutzrichtlinie und gibt zeitgemäße Antworten auf die fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Mit einem modernen Datenschutz auf europäischer Ebene bietet die DS-GVO Lösungen zu Fragen, die sich durch "Big Data" und neue Techniken oder Arten der Datenverarbeitung wie Profilbildung, Webtracking oder dem Cloud Computing für den Schutz der Privatsphäre stellen.

    Im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Daten verweisen wir hier auf das Merkblatt zu § 13 dieser Verordnung. Alle Informationen finden Sie am Seitenende.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Marburg: Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 25.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de