Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)
Beschreibung
Bürgerschaftliches Engagement ist für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Ohne die Mitwirkung seiner Bürgerinnen und Bürger wäre der Staat nicht in der Lage, die gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu lösen.
Viele Menschen in Hessen engagieren sich ehrenamtlich, die Möglichkeiten und Einsatzfelder sind so vielfältig wie die Interessen und Fähigkeiten der Menschen: Ob im Sport, im Jugend- oder Seniorenbereich, bei der Feuerwehr, bei freiwilligen sozialen Diensten, in der Kirchgemeinde, in Chören oder Kunstvereinen, bei Initiativen im Umwelt- oder Tierschutz: Ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit von Gleichgesinnten ist für unser Gemeinwohl ebenso wichtig wie unersetzlich.
Das verdient Anerkennung!
Deshalb hat die Hessische Landesregierung gemeinsam mit den Landkreisen sowie den kreisfreien und den Sonderstatus-Städten die Ehrenamts-Card als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung gegenüber all denen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren.
Inhaber der Ehrenamts-Card können in ganz Hessen eine Fülle von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Veranstaltungen aus Spitzensport und Kultur ebenso wie Kinos, Museen, Volkshochschulkurse, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Neben dauerhaften Vergünstigungen werden auch immer wieder attraktive Sonderaktionen, Gewinnspiele und Freikarten angeboten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Ehrenamts-Card können Sie bei der Verwaltung der Landkreise, kreisfreien Städte oder der Sonderstatusstädte beantragen. Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen, die Ihnen die Ehrenamts-Card ausstellen und Ihre Fragen beantworten, finden Sie im Internetauftritt zur Ehrenamts-Card.
- Ihr Kontakt vor Ort(Ehrenamts-Card)
Ansprechpartner
Fachdienst 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag von 15:00 bis 16:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jennifer Balzer
Hausanschrift
E-Mail: jennifer.balzer@marburg-stadt.de
Telefon Festnetz: 06421 201-2004
Fax: 06421 201-982004
Frau Tina Schwede
Hausanschrift
Fax: 06421 201-981342
E-Mail: Tina.Schwede@marburg-stadt.de
Telefon Festnetz: 06421 201-1342
Weitere Informationen
Voraussetzungen
- mehr als 5 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche
- rein ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit (z.B. ohne pauschale Aufwandsentschädigung; eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich.)
- mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten lassen sich addieren
- wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Hessen haben, die ehrenamtliche Tätigkeit jedoch in Hessen ausüben, kann Ihnen der zuständige regionale Ansprechpartner eine Ehrenamts-Card ausstellen.
- Viele Kreise und Städte haben ergänzende eigene Kriterien zur Vergabe festgelegt.
Hinweise für Marburg: Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)
- Mehr als 5 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche.
- Mindestens seit 3 Jahren*
- Rein ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit (z.B. ohne Aufwandsentschädigung; eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich).
- Mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten lassen sich addieren.
- Wenn Sie nicht in Hessen Ihren Wohnsitz haben, die ehrenamtliche Tätigkeit jedoch in Hessen ausüben, kann Ihnen der zuständige regionale Ansprechpartner eine E-Card ausstellen.
*Für die Inhaber der Jugendleiter-Card entfällt die dreijährige Tätigkeit.
- Mehr als 5 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche.
- Mindestens seit 3 Jahren*
- Rein ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit (z.B. ohne Aufwandsentschädigung; eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich).
- Mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten lassen sich addieren.
- Wenn Sie nicht in Hessen Ihren Wohnsitz haben, die ehrenamtliche Tätigkeit jedoch in Hessen ausüben, kann Ihnen der zuständige regionale Ansprechpartner eine E-Card ausstellen.
*Für die Inhaber der Jugendleiter-Card entfällt die dreijährige Tätigkeit.
Fristen
Die Ehrenamts-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Abhängig vom ausstellenden Landkreis bzw. der ausstellenden Stadt variiert ihre Gültigkeit zwischen 2 oder 3 Jahren. Danach können Sie die Ehrenamts-Card selbstverständlich erneut beantragen.
Bearbeitungsdauer
Unterschiedliche Dauer in Städten und Kreisen
Kosten
Der Erhalt einer Ehrenamts-Card ist selbstverständlich kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
- Die Ehrenamts-Card gilt in ganz Hessen. Man kann damit alle angebotenen Vergünstigungen an jedem Ort in Hessen in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich als Ehrenamts-Card-Inhaber in einer anderen hessischen Stadt aufhalten, achten Sie deshalb auf mögliche Aufkleber an der Kasse von Einrichtungen und Geschäften. Das Angebot wächst ständig. Den jeweils aktuellsten Stand finden Sie im Internetauftritt der Ehrenamts-Card Hessen unter dem Menüpunkt Vergünstigungen.
- Es werden in regelmäßigen Abständen Sonderaktionen für die Inhaber der Ehrenamts-Card organisiert. Häufig gibt es Freikarten für besondere Veranstaltungen zu gewinnen. Über diese meist sehr kurzfristigen Aktionen können Sie sich auch per Mail informieren lassen.
- Alle Vergünstigungen auf einen Klick(Ehrenamts-Card)
Hinweise für Marburg: Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)
Die zum 23.05.2018 in Kraft getretene Europäische Datenschutzgrundverordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende EU-Datenschutzrichtlinie und gibt zeitgemäße Antworten auf die fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Mit einem modernen Datenschutz auf europäischer Ebene bietet die DS-GVO Lösungen zu Fragen, die sich durch „Big Data“ und neue Techniken oder Arten der Datenverarbeitung wie Profilbildung, Webtracking oder dem Cloud Computing für den Schutz der Privatsphäre stellen.
Im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Daten verweisen wir hier auf das Merkblatt zu § 13 dieser Verordnung. Alle Informationen finden Sie am Seitenende.
Die zum 23.05.2018 in Kraft getretene Europäische Datenschutzgrundverordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende EU-Datenschutzrichtlinie und gibt zeitgemäße Antworten auf die fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Mit einem modernen Datenschutz auf europäischer Ebene bietet die DS-GVO Lösungen zu Fragen, die sich durch "Big Data" und neue Techniken oder Arten der Datenverarbeitung wie Profilbildung, Webtracking oder dem Cloud Computing für den Schutz der Privatsphäre stellen.
Im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Daten verweisen wir hier auf das Merkblatt zu § 13 dieser Verordnung. Alle Informationen finden Sie am Seitenende.
Weitere Informationen
Hinweise für Marburg: Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 25.09.2019