Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)
Beschreibung
Bürgerschaftliches Engagement ist für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Ohne die Mitwirkung seiner Bürgerinnen und Bürger wäre der Staat nicht in der Lage, die gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu lösen.
Viele Menschen in Hessen engagieren sich ehrenamtlich, die Möglichkeiten und Einsatzfelder sind so vielfältig wie die Interessen und Fähigkeiten der Menschen: Ob im Sport, im Jugend- oder Seniorenbereich, bei der Feuerwehr, bei freiwilligen sozialen Diensten, in der Kirchgemeinde, in Chören oder Kunstvereinen, bei Initiativen im Umwelt- oder Tierschutz: Ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit von Gleichgesinnten ist für unser Gemeinwohl ebenso wichtig wie unersetzlich.
Das verdient Anerkennung!
Deshalb hat die Hessische Landesregierung gemeinsam mit den Landkreisen sowie den kreisfreien und den Sonderstatus-Städten die Ehrenamts-Card als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung gegenüber all denen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren.
Inhaber der Ehrenamts-Card können in ganz Hessen eine Fülle von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Veranstaltungen aus Spitzensport und Kultur ebenso wie Kinos, Museen, Volkshochschulkurse, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Neben dauerhaften Vergünstigungen werden auch immer wieder attraktive Sonderaktionen, Gewinnspiele und Freikarten angeboten.
Online-Dienst
E-Card/Ehrenamts-Card (Beantragung)
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Zuständigkeit
Die Ehrenamts-Card können Sie bei der Verwaltung der Landkreise, kreisfreien Städte oder der Sonderstatusstädte beantragen. Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen, die Ihnen die Ehrenamts-Card ausstellen und Ihre Fragen beantworten, finden Sie im Internetauftritt zur Ehrenamts-Card.
- Ihr Kontakt vor Ort(Ehrenamts-Card)
Hinweise für Herborn: Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)
Die Ausstellung einer Ehrenamts-Card kann über dieses Link https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.HBN.FB1.FD1&mode=cc&cc_key=Ehrenamtskarte online beantragt werden.
Sie haben auch die Möglichkeit den Antrag auszudrucken, auszufüllen und per Post an:
Magistrat der Stadt Herborn
Fachdienst Allgemeine Verwaltung
Hauptstraße 39
35745 Herborn
oder per E-Mail an:
info@herborn.de
zu senden.
Die Ausstellung einer Ehrenamts-Card kann über dieses Link https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.HBN.FB1.FD1&mode=cc&cc_key=Ehrenamtskarte online beantragt werden.
Sie haben auch die Möglichkeit den Antrag auszudrucken, auszufüllen und per Post an:
Magistrat der Stadt Herborn
Fachdienst Allgemeine Verwaltung
Hauptstraße 39
35745 Herborn
oder per E-Mail an:
info@herborn.de
zu senden.
Ansprechpartner
Lahn-Dill-Kreis - 20 Stabsstelle Sport, Kultur und Ehrenamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Freibad
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
- Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Karl-Kellner-Ring 51
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06441 407-1863
E-Mail: ehrenamt@lahn-dill-kreis.de
Internet
- Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
- Digitaler BriefkastenHierüber können Sie uns Nachrichten und Unterlagen sicher zusenden.
- Online-AngeboteHier finden Sie alle Online-Angebote der Kreisverwaltung Lahn-Dill auf einen Blick
Bankverbindung
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Empfänger: Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59
BIC:
Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar
Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses
Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: VLD
Linien:- Bus: Linie Linie 403 - Haltestelle Leonhardsturm
- Bus: Linie Linie 500 - Haltestelle Leonhardsturm
- Bus: Linie Linie 502 - Haltestelle Leonhardsturm
- Bus: Linie Linie 503 - Haltestelle Leonhardsturm
- Bus: Linie Linie 510 - Haltestelle Leonhardsturm
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 UhrMontag und Dienstag:
13:00 - 16:00 UhrMittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr - Barkasse
Montag:
08:00 bis 12:00 UhrDonnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 UhrUm Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Herborn
Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn
IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47
BIC: HELADEF1DIL
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
Voraussetzungen
- mehr als 5 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche
- rein ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit (z.B. ohne pauschale Aufwandsentschädigung; eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich.)
- mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten lassen sich addieren
- wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Hessen haben, die ehrenamtliche Tätigkeit jedoch in Hessen ausüben, kann Ihnen der zuständige regionale Ansprechpartner eine Ehrenamts-Card ausstellen.
- Viele Kreise und Städte haben ergänzende eigene Kriterien zur Vergabe festgelegt.
Hinweise für Herborn: Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)
Die Ehrenamts-Card können Ehrenamtliche mit Wohnsitz im Lahn-Dill-Kreis erhalten, die sich durch ein überdurchschnittliches Engagement – mindestens fünf Stunden pro Woche – aktiv für das Gemeinwohl engagieren und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Das ehrenamtliche Engagement muss seit mindestens einem Jahr vor Beantragung der E-Card ausgeübt worden sein und weiter bestehen.
Ehrenamtliche Tätigkeiten, für die außer einer reinen Kostenerstattung eine Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld oder eine vergleichbare Zahlung geleistet wird, rechtfertigen keine Vergabe der E-Card. Personen, die sich in Wort oder Tat gegen die demokratische Grundordnung aussprechen oder entsprechend handeln, sind vom Erhalt der E-Card ausgeschlossen.
Die Ehrenamts-Card können Ehrenamtliche mit Wohnsitz im Lahn-Dill-Kreis erhalten, die sich durch ein überdurchschnittliches Engagement - mindestens fünf Stunden pro Woche - aktiv für das Gemeinwohl engagieren und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Das ehrenamtliche Engagement muss seit mindestens einem Jahr vor Beantragung der E-Card ausgeübt worden sein und weiter bestehen.
Ehrenamtliche Tätigkeiten, für die außer einer reinen Kostenerstattung eine Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld oder eine vergleichbare Zahlung geleistet wird, rechtfertigen keine Vergabe der E-Card. Personen, die sich in Wort oder Tat gegen die demokratische Grundordnung aussprechen oder entsprechend handeln, sind vom Erhalt der E-Card ausgeschlossen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Herborn: Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)
Einzelpersonen, Vereine, Verbände, Gruppen sowie Initiativen können Vorschläge bei der jeweiligen Gemeinde einreichen, in denen sie Personen benennen, welche die E-Card erhalten sollen. Auch eine Selbstbewerbung ist möglich.
Von der Stadt Herborn erfolgt eine Sichtung der Anträge und die Bestätigung, dass die Person den Wohnsitz in der Stadt hat und dass keine Bedenken hinsichtlich der Vergabekriterien bestehen. Sind die Daten vollständig und die Voraussetzungen erfüllt, wird der Antrag an den Lahn-Dill-Kreis weiter geleitet.
Die Ehrenamts-Card wird mit der Post zugestellt.
Einzelpersonen, Vereine, Verbände, Gruppen sowie Initiativen können Vorschläge bei der jeweiligen Gemeinde einreichen, in denen sie Personen benennen, welche die E-Card erhalten sollen. Auch eine Selbstbewerbung ist möglich.
Von der Stadt Herborn erfolgt eine Sichtung der Anträge und die Bestätigung, dass die Person den Wohnsitz in der Stadt hat und dass keine Bedenken hinsichtlich der Vergabekriterien bestehen. Sind die Daten vollständig und die Voraussetzungen erfüllt, wird der Antrag an den Lahn-Dill-Kreis weiter geleitet.
Die Ehrenamts-Card wird mit der Post zugestellt.
Fristen
Die Ehrenamts-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Abhängig vom ausstellenden Landkreis bzw. der ausstellenden Stadt variiert ihre Gültigkeit zwischen 2 oder 3 Jahren. Danach können Sie die Ehrenamts-Card selbstverständlich erneut beantragen.
Bearbeitungsdauer
Unterschiedliche Dauer in Städten und Kreisen
Kosten
Der Erhalt einer Ehrenamts-Card ist selbstverständlich kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
- Die Ehrenamts-Card gilt in ganz Hessen. Man kann damit alle angebotenen Vergünstigungen an jedem Ort in Hessen in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich als Ehrenamts-Card-Inhaber in einer anderen hessischen Stadt aufhalten, achten Sie deshalb auf mögliche Aufkleber an der Kasse von Einrichtungen und Geschäften. Das Angebot wächst ständig. Den jeweils aktuellsten Stand finden Sie im Internetauftritt der Ehrenamts-Card Hessen unter dem Menüpunkt Vergünstigungen.
- Es werden in regelmäßigen Abständen Sonderaktionen für die Inhaber der Ehrenamts-Card organisiert. Häufig gibt es Freikarten für besondere Veranstaltungen zu gewinnen. Über diese meist sehr kurzfristigen Aktionen können Sie sich auch per Mail informieren lassen.
- Alle Vergünstigungen auf einen Klick(Ehrenamts-Card)
Hinweise für Herborn: Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)
Die Stadt Herborn bestellt die personenbezogene E-Card über den Lahn-Dill-Kreis. Sie hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Eine erneute Beantragung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich.
Bei vorzeitiger Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit und Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen hat der E-Card-Inhaber die Karte zurückzugeben.
Die Stadt Herborn bestellt die personenbezogene E-Card über den Lahn-Dill-Kreis. Sie hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Eine erneute Beantragung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich.
Bei vorzeitiger Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit und Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen hat der E-Card-Inhaber die Karte zurückzugeben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 25.09.2019