• Bad Nauheim (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
Gaststättengewerbe Gestattung

Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass

Beschreibung

Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.

In der Anzeige sind

  • der Name und Vorname des Gewerbetreibenden mit ladungsfähiger Anschrift,
  • Ort und Zeitraum der Ausübung des Gaststättengewerbes,
  • die zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke sowie
  • die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl

anzugeben.

Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.

Online-Dienst

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes nach §6 HGastG

ID: L100001_390423032

Online erledigen

Zahlungsweise

  • giropay
  • Paypal

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 22.06.2023

Technisch geändert am 22.06.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Gaststättenbehörde der betroffenen Gemeinde bzw. Stadt.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Ansprechpartner

Stadt Bad Nauheim - Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Adresse

Hausanschrift

Parkstraße 36-38

61231 Bad Nauheim

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkplatz Parkstraße
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenpflichtig

Parkplatz: Besucherparkplatz Parkstraße 36-38
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon: 06032 343-0

Telefax: 06032 343-339

E-Mail: stadtverwaltung@bad-nauheim.de

Internet

Version

Technisch geändert am 06.10.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Handlungsgrundlage(n)

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL). Ihre Höhe beträgt mindestens:

Gebühr ab 11,00 EUR bis 66,00 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Die Anzeige über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes wird der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, der zuständigen unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde, der Finanzbehörde sowie der Polizeibehörde übermittelt.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Mnisterium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 01.02.2013

Version

Technisch erstellt am 08.06.2012

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Ausschank, Gaststätte, Ausschankwagen, Volksfest, vorübergehende Erlaubnis, Bierzelt, Gaststättengewerbe, Musikfest

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019