Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass
Beschreibung
Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
In der Anzeige sind
- der Name und Vorname des Gewerbetreibenden mit ladungsfähiger Anschrift,
- Ort und Zeitraum der Ausübung des Gaststättengewerbes,
- die zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke sowie
- die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl
anzugeben.
Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.
Online-Dienst
Dienstleisterportal Hessen
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gaststättenbehörde der betroffenen Gemeinde bzw. Stadt.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Ansprechpartner
Stadt Pfungstadt - Gewerbe/Gaststätten/Abfallbeseitigung/Wahlen
Adresse
Postanschrift
Borngasse 17
Postfach
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06157 988-1221
Telefon: 06157 988-1244
E-Mail: abfall@pfungstadt.de
E-Mail: gewerbe@pfungstadt.de
E-Mail: wahlen@pfungstadt.de
Kontaktperson
Frau Waldhardt
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Telefon Festnetz: 06157 988-1221
Fax: 06157 988-1310
E-Mail: gewerbe@pfungstadt.de
E-Mail: wahlen@pfungstadt.de
E-Mail: kirsten.waldhardt@pfungstadt.de
Stadt Pfungstadt - Amt für Bürger und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung.
Mailadresse für Gewerbeangelegenheiten: gewerbe@pfungstadt.de
Telefon: 06157 988-1221
Mailadresse für Abfallangelegenheiten: abfall@pfu...
Kontakt
Kontaktperson
Frau Möller
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
E-Mail: wahlen@pfungstadt.de
Telefon Festnetz: 06157 988-1244
E-Mail: gewerbe@pfungstadt.de
E-Mail: abfall@pfungstadt.de
E-Mail: helga.moeller@pfungstadt.de
Frau Kleutgens
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Stadthaus II
Telefon Festnetz: 06157 988-1223
E-Mail: Heike.kleutgens@pfungstadt.de
Fax: 06157 988-1300
Weitere Informationen
Ordnungsamt
Verwarngeld
Verwarngelder
Bußgeld
Bußgelder
Strafe
Stadtpolizei
Ordnungspolizei
Ortspolizei
Verwarnung
Polizei
Formulare
Hinweise für Pfungstadt: Spezielle Hinweise für Stadt Pfungstadt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL). Ihre Höhe beträgt mindestens:
Gebühr ab 11.0 EUR bis 66.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeige über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes wird der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, der zuständigen unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde, der Finanzbehörde sowie der Polizeibehörde übermittelt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Mnisterium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 01.02.2013
Stichwörter
Ausschankwagen, Bierzelt, Musikfest, Gaststätte, Volksfest, vorübergehende Erlaubnis, Gaststättengewerbe, Ausschank