Straußwirtschaft anzeigen
Beschreibung
Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelweines für die Dauer von 4 Monaten im Jahr in höchstens 2 zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.
Online-Dienst
Dienstleisterportal Hessen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Gebiet sich die Straußwirtschaft befindet.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Gemeinde Liederbach am Taunus
Beschreibung
Geschichtliche Entwicklung
Um das Jahr 550 n. Chr. wurden Münster-Liederbach, Niederhofheim, Ober- und Unterliederbach vermutlich gegründet. 791 n. Chr. wird "Leoderbach" urkundlich erwähnt.
Nach wechselnder Zuordnung kamen Oberliederbach und Niederhofheim 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluß zum Fürstentum Nassau-Usingen, drei Jahre später zum geeinigten Herzogtum Nassau-Usingen und nach weiteren drei Jahren schließlich zum geeinigten Herzogtum Nassau.
1866 wurden Niederhofheim und Oberliederbach Preußen zugeordnet, 1945 dem Land Hessen. Der Zusammenschluß der ehemals selbständigen Gemeinden zur neuen Gemeinde Liederbach erfolgte am 31. Dezember 1971.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Donnerstag (in der Zeit von 8:00-11:00 Uhr) können ohne vorherige Terminvereinbarung Meldebescheinigungen ausgestellt, Führungszeugnisse beantragt und Personalausweise, Reisepässe und Führerscheine abgeholt werden.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Ausbildung bei der Stadtverwaltung, Bürgermeister, Gemeinde, Gemeindearbeiter, Gemeinden, Gemeindeorgane, Gemeindevertretung, Gemeindeverwaltung, Gemeindevorstand, Rathaus, Verwaltung
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Voraussetzungen
- Die Straußwirtschaft muss spätestens 2 Wochen vor Betriebsbeginn bei der Gemeinde schriftlich angezeigt werden.
- Neben selbsterzeugtem Wein oder Apfelwein muss auch mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden.
Hinweis:
Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrzeitenregelungen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Mit der Anzeige müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen:
- Name und Vorname der Betreiberin oder des Betreibers der Straußwirtschaft mit ladungsfähiger Anschrift,
- Ort und Zeitraum der Straußwirtschaft,
- den Ort und die Lage, aus denen die zur Herstellung des Weines verwendeten Trauben oder Äpfel stammen, sowie den Ort, an dem diese Früchte gekeltert wurden und der Wein ausgebaut wurde.
Fristen
Sie müssen den Betrieb einer Straußwirtschaft spätestens 2 Wochen vor Beginn anzeigen.
Kosten
Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Witrschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 08.05.2012
Stichwörter
Ausschank von selbsterzeugtem Wein, Gaststättenerlaubnis, selbsterzeugter Wein, Ausschankgenehmigung, Schankerlaubnis, Gaststättengestattung, Wirtschaftserlaubnis, Gaststättenrichtlinie, Gaststätte, Apfelwein, Gaststatte, Wirtshaus, Gaststättengewerbe, Gaststättenkonzession, Gastwirtschaft, Gaststättenbetrieb