Straußwirtschaft anzeigen
Beschreibung
Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelweines für die Dauer von 4 Monaten im Jahr in höchstens 2 zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.
Online-Dienst
Dienstleisterportal Hessen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Gebiet sich die Straußwirtschaft befindet.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Gemeinde Groß-Zimmern - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 1
Postfach
64846 Groß-Zimmern
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag
08:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
Geschlossen
Mittwoch
08:00 - 11:30 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag
Geschlossen
Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes Termine vereinbart werden.
Kontakt
Telefon: 06071 9702-24
Telefon: 06071 9702-25
Telefon: 06071 9702-33
Telefon: 06071 9702-35
Telefon: 06071 9702-38
Telefon: 06071 9702-39
E-Mail: ordnungsamt@gross-zimmern.de
Gemeinde Groß-Zimmern - Ordnungs- und Sozialamt
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag
08:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
Geschlossen
Mittwoch
08:00 - 11:30 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag
Geschlossen
Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeiter*innen des Ordnungs- und Sozialamtes Termine vereinbart werden.
Kontakt
Telefon: 06071 9702-24
Telefon: 06071 9702-25
Telefon: 06071 9702-33
Telefon: 06071 9702-36
Telefon: 06071 9702-38
Telefon: 06071 9702-39
Telefon: 06072 9702-35
E-Mail: ordnungsamt@gross-zimmern.de
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Voraussetzungen
- Die Straußwirtschaft muss spätestens 2 Wochen vor Betriebsbeginn bei der Gemeinde schriftlich angezeigt werden.
- Neben selbsterzeugtem Wein oder Apfelwein muss auch mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden.
Hinweis:
Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrzeitenregelungen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Mit der Anzeige müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen:
- Name und Vorname der Betreiberin oder des Betreibers der Straußwirtschaft mit ladungsfähiger Anschrift,
- Ort und Zeitraum der Straußwirtschaft,
- den Ort und die Lage, aus denen die zur Herstellung des Weines verwendeten Trauben oder Äpfel stammen, sowie den Ort, an dem diese Früchte gekeltert wurden und der Wein ausgebaut wurde.
Fristen
Sie müssen den Betrieb einer Straußwirtschaft spätestens 2 Wochen vor Beginn anzeigen.
Kosten
Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Witrschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 08.05.2012
Stichwörter
Ausschank von selbsterzeugtem Wein, Gaststättenerlaubnis, selbsterzeugter Wein, Ausschankgenehmigung, Schankerlaubnis, Gaststättengestattung, Wirtschaftserlaubnis, Gaststättenrichtlinie, Gaststätte, Apfelwein, Gaststatte, Wirtshaus, Gaststättengewerbe, Gaststättenkonzession, Gastwirtschaft, Gaststättenbetrieb