Gashochdruckleitungen - Anerkennung als Sachverständiger
Beschreibung
Gashochdruckleitungen, die als Energieanlagen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes der Versorgung mit Gas dienen und die für einen maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 16 bar ausgelegt sind, müssen vor Inbetriebnahme von einem Sachverständigen auf Dichtheit, Festigkeit und das Vorhandensein der notwendigen Sicherheitseinrichtungen geprüft werden.
Wenn Sie als Sachverständiger im Bereich Gashochdruckleitungen tätig sein möchten, müssen Sie von der zuständigen Stelle als Sachverständiger anerkannt werden.
Online-Dienst
Dienstleisterportal Hessen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An die Energieaufsicht im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Adresse
Hausanschrift
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
(Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch im HMWEVW ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Formulare
Organisationsplan, Stand: 01.06.2023
Stichwörter
HMWVW, Verkehrsministerium, Wirtschaftsministerium
erforderliche Unterlagen
- Formloser schriftlicher Antrag auf Erteilung der Anerkennung.
- Urkunde über den erfolgreichen Abschluss eines einschlägigen technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule.
- Aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Entweder:
Gültiges Zertifikat einer Bewertungsstelle (Zertifizierungsstelle), die für die Zertifizierung von Personen, welche die technische Sicherheit von Gashochdruckleitungen überprüfen, akkreditiert ist.
Oder:
Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer Inspektionsstelle, die für die Überprüfung der technischen Sicherheit von Gashochdruckleitungen akkreditiert ist.
- Erklärung des Arbeitgebers, dass der anzuerkennende Sachverständige im aktiven Berufsleben steht und dass er in Ausübung seiner Prüftätigkeit frei von Weisungen seiner Vorgesetzten bzw. seines Arbeitgebers ist.
Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten auch weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers zu treffen.
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Voraussetzungen
Als Sachverständiger für Gashochdruckleitungen können Sie anerkannt werden, wenn Sie die erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr wird entsprechend der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) erhoben. Ihre Höhe bemisst sich nach dem Zeitaufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
Gleichwertige Nachweise aus anderen Mitgliedstaaten:
Nachweise über die Erfüllung von Anforderungen nach den §§ 12 bis 14 GasHDrLtgV, die
- in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
oder - in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
ausgestellt worden sind, stehen inländischen Nachweisen gleich, wenn sie mit diesen gleichwertig sind oder aus ihnen hervorgeht, dass die Anforderungen nach den §§ 12 bis 14 GasHDrLtgV erfüllt sind.
Hinweis:
Sachverständige, die auf Grundlage der oben genannten Unterlagen von einem Bundesland anerkannt worden sind, gelten in den anderen Bundesländern ohne weitere Formalitäten ebenfalls als anerkannt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 20.03.2012
Stichwörter
Verdichteranlagen, Sicherheit, Energieanlagen, Experte, Messanlagen, Regelanlagen, Gashochdruckleitungen, DVGW-Sachverständiger