Außer Kraft - Handwerksrolle Eintragung Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO

    Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung (HwO)

    Beschreibung

    Eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 8 HwO kann erteilt werden, wenn ein Ausnahmegrund vorliegt und Ihre meisterähnlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im beantragten Handwerk sowie im kaufmännischen und rechtlichen Bereich nachgewiesen sind.
    Mit einer erteilten Ausnahmebewilligung erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle für ein zulassungspflichtiges Handwerk. Eine erteilte Ausnahmebewilligung berechtigt Sie jedoch nicht zur Führung des Meistertitels und zur Ausbildung im betreffenden Handwerk.

    Eine Ausnahmebewilligung kann auf eine Teiltätigkeit eines Handwerks beschränkt werden.

    Tipp: Die zulassungspflichtigen Handwerke werden in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgezählt.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

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    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2018 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An die Handwerkskammer, in deren Bezirk sich Ihre zukünftige Betriebsstätte befindet.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Kassel

    Adresse

    Hausanschrift

    Scheidemannplatz 2

    34117 Kassel

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Nachweis der Sachkunde in dem Handwerk, für das die Ausnahmebewilligung beantragt wird (Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Arbeitszeugnisse, Referenzen)
       

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Voraussetzungen

    Ausnahmegrund

    Ein Ausnahmegrund für eine unbefristete Ausnahmebewilligung liegt vor, wenn Ihnen das Ablegen der Meisterprüfung für die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit im beantragten Handwerk ausnahmsweise nicht zugemutet werden kann. Beispiele hierfür sind etwa:

    • fortgeschrittenes Alter (47 Jahre)
    • Schwere Krankheit oder Behinderung
    • Vorliegen anderer Prüfungen
    • lange Wartezeiten bei Meisterprüfungen

    Es wird Ihre Gesamtsituation berücksichtigt. Zeit- oder Geldmangel und berufliche Überbeanspruchung sind regelmäßig kein Ausnahmegrund.
    Ein Ausnahmegrund für eine befristete Ausnahmebewilligung kann zum Beispiel vorliegen bei:

    • längerer Arbeitslosigkeit
    • Gelegenheit zu einer Betriebsübernahme

    Die Meisterprüfung ist bei einer befristeten Ausnahmebewilligung in einem Zeitraum von in der Regel höchstens 2 Jahren nachzuholen. Die Befristung richtet sich nach den jeweiligen Umständen. Eine verbindliche Zusage zur Ablegung der Meisterprüfung und die Zulassung zur Meisterprüfung sind nachzuweisen.

    Sachkundenachweis

    Die Erteilung einer unbefristeten wie auch einer befristeten Ausnahmebewilligung erfordert den Nachweis meisterähnlicher Kenntnisse und Fertigkeiten in dem betreffenden (Teil-)Handwerk sowie ausreichender kaufmännischer und rechtlicher Kenntnisse. Eingereichte Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse und andere Nachweise können berücksichtigt werden.

    Falls auf diese Weise kein ausreichender Qualifikationsnachweis möglich ist, können Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Sachkundeprüfung nachweisen. Der Prüfer oder die Prüferin wird von der zuständigen Handwerkskammer beauftragt. Die Kosten der Sachkundeprüfung sind von Ihnen zu tragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung bei der zuständigen Handwerkskammer zusammen mit allen antragsbegründenden Unterlagen einreichen.

    Sofern Sie sich hiermit einverstanden erklären, kann die Handwerkskammer eine Stellungnahme der zuständigen Innung oder Berufsvereinigung zu Ihrem Antrag einholen.
     

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung werden folgende Gebühren erhoben:

    • Unbefristet und unbeschränkt: 650,00 Euro
    • Unbefristet aber beschränkt: 550,00 Euro
    • Befristet und unbeschränkt: 450,00 Euro
    • Befristet und beschränkt: 350,00 Euro

    Bei Ablehnung des Antrags oder bei Rücknahme, bevor eine Entscheidung getroffen wurde, wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nachdem Sie die Ausnahmebewilligung erhalten haben, kann die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen oder Sie können eine Tätigkeit als technischer Betriebsleiter oder technische Betriebsleiterin in einem anderen Unternehmen wahrnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2012 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausnahme, Handwerksordnung, meisterähnliche Fertigkeiten, Eintrag in die Handwerksrolle, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerksrolle, HWK, Meisterzwang, HwO, Handwerk, Ausnahmebewilligung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)