Fahrerlaubnis ausländisch (EU-/EWR-Staaten): umschreiben
EU-/EWR-Fahrerlaubnisse müssen umgeschrieben werden, wenn nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet eine Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins oder der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis bzw. einzelner Fahrerlaubnisklassen ansteht.
Beschreibung
EU-/EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE) bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.
Eine Umschreibung wird dann erforderlich, wenn nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet eine Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins oder der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis bzw. einzelner Fahrerlaubnisklassen ansteht.
Achtung:
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
Inhaber von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen nicht-harmonisierter Klassen dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen, solange der ausländische Führerschein gültig ist, aber längstens für 6 Monate. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sogenannte Umschreibung). Siehe dazu auch: Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR) umschreiben (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder).
Detaillierte Informationen zur Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse in Deutschland bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf seiner Internetseite unter "Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland".
Dort finden Sie auch ein "Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland".
- Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland - (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur- BMVI)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in Deutschland - (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - BMVI)
Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue oder rosafarbene Führerscheine):
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953
19.01.2033
1953-1958
19.01.2022
1959-1964
19.01.2023
1965-1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025
Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind* (EU-Kartenführerschein):
Ausstellungsjahr
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001
19.01.2026
2002-2004
19.01.2027
2005-2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012-18.01.2013
19.01.2033
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet. Der Antrag auf Umstellung des Führerscheines kann auch unmittelbar bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue oder rosafarbene Führerscheine):
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953
19.01.2033
1953-1958
19.01.2022
1959-1964
19.01.2023
1965-1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025
Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind* (EU-Kartenführerschein):
Ausstellungsjahr
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001
19.01.2026
2002-2004
19.01.2027
2005-2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012-18.01.2013
19.01.2033
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet. Der Antrag auf Umstellung des Führerscheines kann auch unmittelbar bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Online-Dienst
Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen Führerschein online beantragen
Beschreibung
Was Sie für Ihren Antrag auf Führerschein-Umtausch benötigen:
- Um sich zu identifizieren, haben Sie zwei Optionen.
Option 1: Personalausweis, Reisepass oder vergleichbares Ausweisdokument
Option 2: Aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bzw. Aufenthaltstitel und PIN mit Kartenlesegerät oder NFC-fähigem Smartphone. - Bilddatei eines biometrischen Fotos oder Smartphone zur Aufnahme Ihres Fotos
- Ihren aktuellen Führerschein
- Bilddatei Ihres aktuellen Führerscheins oder Smartphone zur Aufnahme des Fotos
- Zugang zu einer Online-Bezahlmethode; keine Barzahlung oder Zahlung auf Rechnung möglich
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis ausländisch (EU-/EWR-Staaten): umschreiben
Fachbereich Aufsicht und Ordnung
Fachdienst Straßenverkehrsbehörde
Fachgebiet Führerscheinstelle
Fachbereich Aufsicht und Ordnung
Fachdienst Straßenverkehrsbehörde
Fachgebiet Führerscheinstelle
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Lohfelden - Bürgerservice und Information (2.2.2)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 561 51102-0
Telefon: +49 561 51102-26
Telefax: +49 561 51102-31
E-Mail: gemeinde@lohfelden.de
Internet
Landkreis Kassel - Führerscheinstelle
Beschreibung
Führerscheine werden grundsätzlich durch die Fahrerlaubnisbehörden erteilt, die sich in Hessen auf Landkreisebene bei den Kreisverwaltungen und in den kreisfreien Städten bei den jeweiligen Stadtverwaltungen befinden.
Es ist zu unterscheiden zwischen der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis einschließlich Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17), der Erweiterung auf andere zusätzliche Klassen, der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug, der Erteilung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung (Taxen und Mietwagen), der Ausstellung von internationalen Führerscheinen sowie der Umschreibung von Sonderfahrerlaubnissen und ausländischen Führerscheinen.
Eine weitere Aufgabe der Führerscheinstelle stellt die Überprüfung der Eignung von auffällig gewordenen Führerscheininhabern bis hin zum Entzug der Fahrberechtigung dar.
Sollte ein Führerschein verloren gegangen oder gestohlen worden sein, können sich die Betroffenen ebenfalls an die Führerscheinstelle wenden. Gleiches gilt bei Unbrauchbarkeit eines Führerscheins oder dem Umtausch in einen EU-Führerschein sowie bei der notwendigen Verlängerung befristeter Fahrerlaubnisklassen.
Entsprechende Anträge können auch bei den für den jeweiligen Wohnort zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen abgegeben.
Informationsvideos zum Tauschen des Führerscheins:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
- online
- per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@landkreiskassel.de
- telefonisch 0561 1003−1700
Sie erreichen uns telefonisch auch außerhalb unserer Öffnungszeiten:
- Montag - Donnerstag von 08:00 bis 15:30 Uhr
- Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 1003-1700
Telefax: 0561 1003-1745
Internet
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Ausländischer Führerschein
Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Formulare
Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis ausländisch (EU-/EWR-Staaten): umschreiben
Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Rechtsgrundlage(n)
§§ 28 und 30 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 30 FeV: Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
- siehe auch Anlage 8e zu § 24a Abs. 2 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Umtauschfristen)
- siehe auch Anlage 8e zu § 24a Abs. 2 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Umtauschfristen)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Zur Zeit ca. 8 Wochen
Zur Zeit ca. 8 Wochen
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
- 24,00 €
- 24,00 €
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 14.09.2020
Stichwörter
Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, Ausländischen Führerschein umschreiben, Lappen, Führerschein, Pappe, Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis