Instandsetzerkennzeichen beantragen
Beschreibung
Nach der Reparatur oder Justierung von Messgeräten, die der Eichpflicht unterliegen, muss deren Richtigkeit durch eine Nacheichung überprüft und bestätigt werden. Insbesondere bei ortsfesten Messgeräten vermag die zuständige Eichbehörde die Geräte nicht sofort nachzueichen. Ein so genanntes Instandsetzerkennzeichen gestattet jedoch den Weiterbetrieb bis zur Nacheichung. Nur Reparaturbetriebe mit einer besonderen Befugnis dürfen das Kennzeichen anbringen.
Online-Dienst
Dienstleisterportal Hessen
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Zuständigkeit
Hessische Eichdirektion
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
erforderliche Unterlagen
- Antragsvordruck , siehe nachstehenden Link zur Hessischen Eichdirektion - Formulare -
- Fachkundenachweise für befugtes Personal:
- für den Betriebsinhaber oder verantwortlichen technischen Mitarbeiter des Betriebes: Nachweis der Meisterprüfung oder mindestens eine 5 JährigeTätigkeit in einem einschlägigen Beruf
- für andere Mitarbeiter: Nachweis der Meister- oder Gesellenprüfung beziehungsweise mindestens eine einjährige Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf
- für Instandsetzungspersonal für elektronische Einrichtungen (zusätzlich): Nachweis einer Schulung bei betreffenden Herstellerfirma
Um den Antrag beurteilen zu können, können unter Umständen weitere Angaben und Unterlagen zum Nachweis gefordert werden.
- Formulare(Hessische Eichdirektion)
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Betriebe, die geeichte Messgeräte reparieren und justieren. Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Der Betrieb ist mit den zur Reparatur und Justierung erforderlichen Einrichtungen und dem fachkundigen Personal ausgestattet.
- Es handelt sich um Geräte, die eichbehördlich geprüft oder (nach Abstimmung mit der zuständigen Behörde) durch eine neutrale Stelle zertifiziert sind.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen
- Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung - MessEV) § 54 Befugniserteilung an Instandsetzer
- Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (MessEV)
Verfahrensablauf
Die Befugnis, ein Instandsetzerkennzeichen zu verwenden, beantragen Sie bitte auf dem vorgeschriebenen Formular bei den zuständigen Stellen.
- Füllen Sie den Vordruck bitte vollständig aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen ein.
- Ihr Antrag wird geprüft. Ist dieser genehmigt, wird Ihnen mit einer Urkunde die Befugnis und das Instandsetzerkennzeichen erteilt
Fristen
Die Anerkennung erfolgt umgehend, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Kosten
Die Gebühren und Auslagen richten sich nach dem Gebührenverzeichnis der Eichkostenverordnung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Nacheichung, Eichpflicht, Prüfstelle, Eichamt, Justierung, Eichdirektion, Eichung, Mess- und Eichwesen