Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
Beschreibung
Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt
Genehmigungspflichtig sind z. B.
- Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
- Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
- Bauzaun
- Materiallager
- Gerüste
- Mulden und Container
- Hebebühnen
- Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
- Umzüge
Hinweis zur Kranaufstellung:
Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen zur Aufstellung von Baukränen oder Autokränen sind vor Nutzung der Fläche die jeweiligen Versorgungsunternehmen von Ihnen anzuhören.
Denn ob die evtl. in dem zu nutzenden Bereich verlaufenden Leitungen der Belastung standhalten oder ob wichtige Arbeiten oder Reparaturen auszuführen sind, kann nur das jeweilige Versorgungsunternehmen beurteilen.
Online-Dienst
Ausnahmegenehmigungen im Verkehr
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Zuständig sind innerhalb der Ortsdurchfahrten die Gemeinden auch für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (§ 17 Hessisches Straßengesetz - HStrG -, § 4 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz - FStrG -).
Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die Außenstellen von Hessen Mobil zuständig. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bedarf es in den Fällen, in denen nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eine Erlaubnis für die übermäßige Straßennutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, ist, keiner gesonderten Genehmigung der zuständigen Straßenbaubehörde (vgl. § 16 Abs. 7 HStrG, § 8 Abs. 6 FStrG).
Die Genehmigung wird unter Beteiligung der Polizei, des Tiefbauamts sowie ggf. weiterer Ämter durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt.
- § 4 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz - FStrG(Bundesministerium der Justiz)
- § 17 Hessisches Straßengesetz - HStrG -(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
Ansprechpartner
Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Fachbereich - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses
Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 UhrMontag und Dienstag:
13:00 - 16:00 UhrMittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr - Barkasse
Montag:
08:00 bis 12:00 UhrDonnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 UhrUm Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Herborn
Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn
IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47
BIC: HELADEF1DIL
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
Fachdienst - Öffentliche Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses
Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 UhrMontag und Dienstag:
13:00 - 16:00 UhrMittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr - Barkasse
Montag:
08:00 bis 12:00 UhrDonnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 UhrUm Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Herborn
Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn
IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47
BIC: HELADEF1DIL
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
Stichwörter
Ordnungsamt
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen
Kosten
Die Gebührenhöhe für die Benutzung der öffentlichen Straßen unterliegt einer Staffelung und ist von der Art und der Zeitdauer der Nutzung abhängig.
Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straße, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Straßen, Sondernutzungsgenehmigung, Gerüste, Gehwege, Radwege, Hebebühnen, Sondernutzung, Umzug, Baugerüst, Benutzung Straßenflächen, Sondernutzungserlaubnis, Bauverfahren, Autokran