Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
Beschreibung
Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt
Genehmigungspflichtig sind z. B.
- Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
- Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
- Bauzaun
- Materiallager
- Gerüste
- Mulden und Container
- Hebebühnen
- Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
- Umzüge
Hinweis zur Kranaufstellung:
Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen zur Aufstellung von Baukränen oder Autokränen sind vor Nutzung der Fläche die jeweiligen Versorgungsunternehmen von Ihnen anzuhören.
Denn ob die evtl. in dem zu nutzenden Bereich verlaufenden Leitungen der Belastung standhalten oder ob wichtige Arbeiten oder Reparaturen auszuführen sind, kann nur das jeweilige Versorgungsunternehmen beurteilen.
Hinweise für Rüsselsheim am Main: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
Eine Sondernutzung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die in Verbindung mit dem Antrag auf Sondernutzungserlaubnis gestellt wird. Für Ihre eigene Terminierung ist eine Bearbeitungszeit von 14 Kalendertagen zu berücksichtigen.
Eine Sondernutzung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die in Verbindung mit dem Antrag auf Sondernutzungserlaubnis gestellt wird. Für Ihre eigene Terminierung ist eine Bearbeitungszeit von 14 Kalendertagen zu berücksichtigen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Zuständig sind innerhalb der Ortsdurchfahrten die Gemeinden auch für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (§ 17 Hessisches Straßengesetz - HStrG -, § 4 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz - FStrG -).
Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die Außenstellen von Hessen Mobil zuständig. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bedarf es in den Fällen, in denen nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eine Erlaubnis für die übermäßige Straßennutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, ist, keiner gesonderten Genehmigung der zuständigen Straßenbaubehörde (vgl. § 16 Abs. 7 HStrG, § 8 Abs. 6 FStrG).
Die Genehmigung wird unter Beteiligung der Polizei, des Tiefbauamts sowie ggf. weiterer Ämter durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt.
- § 4 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz - FStrG(Bundesministerium der Justiz)
- § 17 Hessisches Straßengesetz - HStrG -(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
Ansprechpartner
Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Ämter und Einrichtungen in Rüsselsheim - Amt für Mobilität und Tiefbau
Beschreibung
Zuständigkeiten:
- Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen
- Entwässerungsgenehmigung
- Bauliche Sondernutzung
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - Sondernutzungen gewerblicher Art sind zum Beispiel:
- Verkaufsauslagen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/ Werbetafeln
- Straßencafé (Aufstellen von Tischen und Stühlen)
- Fahrradständer - Straßenunterhaltungsmaßnahmen/ Straßenerhaltungsmaßnahmen
- Gestattungsverträge nach Paragraf 127 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Mobilität und Verkehr
- Radfahren in Rüsselsheim
- Öffentliche Verkehrsmittel (Bus und Bahn)
- Autoverkehr, Elektromobilität und Sharing-Angebote
- Verkehrsinformationen und Mobilitätsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
(Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz 10 Plätze Parkplatz: Landungsplatz 200 gebührenpflichtige Plätze )
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 832279
E-Mail: tiefbauamt@ruesselsheim.de
E-Mail: tiefbauamt-kanal@ruesselsheim.de
E-Mail: mobilitaet@ruesselsheim.de
E-Mail: sondernutzung@ruesselsheim.de
Internet
Weitere Informationen
Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Viele Angelegenheiten können schriftlich oder telefonisch geklärt werden. In manchen Fällen ist jedoch ein vor Ort Termin erforderlich. Um Bearbeitungs- und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sind diese Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für eine Terminvereinbarung senden Sie bitte eine E-Mail mit den vollständigen Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum) und dem Termingrund an das zuständige Sachgebiet.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 832407
Telefon: 06142 832457
Telefon: 06142 832455
Telefon: 06142 832467
E-Mail: stvo@ruesselsheim.de
Kontaktperson
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Stichwörter
Straßenverkehr, Straßenverkehrsbehörde
Amt für Mobilität und Tiefbau
Beschreibung
Zuständigkeiten:
- Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen
- Entwässerungsgenehmigung
- Bauliche Sondernutzung
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - Sondernutzungen gewerblicher Art sind zum Beispiel:
- Verkaufsauslagen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/ Werbetafeln
- Straßencafé (Aufstellen von Tischen und Stühlen)
- Fahrradständer - Straßenunterhaltungsmaßnahmen/ Straßenerhaltungsmaßnahmen
- Gestattungsverträge nach Paragraf 127 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Mobilität und Verkehr
- Radfahren in Rüsselsheim
- Öffentliche Verkehrsmittel (Bus und Bahn)
- Autoverkehr, Elektromobilität und Sharing-Angebote
- Verkehrsinformationen und Mobilitätsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 832279
E-Mail: tiefbauamt@ruesselsheim.de
E-Mail: tiefbauamt-kanal@ruesselsheim.de
E-Mail: mobilitaet@ruesselsheim.de
E-Mail: sondernutzung@ruesselsheim.de
Stichwörter
Kanalbau, Lokale Nahverkehrsgesellschaft, Nahmobilität, Radverkehrskonzept, Stadtentwässerung und Wasserbau, Straßen- und Ingenieurbau, Tief- und Straßenbau, Vergabestelle
Formulare
Hinweise für Rüsselsheim am Main: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen
Kosten
Die Gebührenhöhe für die Benutzung der öffentlichen Straßen unterliegt einer Staffelung und ist von der Art und der Zeitdauer der Nutzung abhängig.
Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straße, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Straßen, Sondernutzungsgenehmigung, Gerüste, Gehwege, Radwege, Hebebühnen, Sondernutzung, Umzug, Baugerüst, Benutzung Straßenflächen, Sondernutzungserlaubnis, Bauverfahren, Autokran