Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen

    Beschreibung

    Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt
    Genehmigungspflichtig sind z. B.

    • Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
    • Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
    • Bauzaun
    • Materiallager
    • Gerüste
    • Mulden und Container
    • Hebebühnen
    • Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
    • Umzüge

    Hinweis zur Kranaufstellung:

    Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen zur Aufstellung von Baukränen oder Autokränen sind vor Nutzung der Fläche die jeweiligen Versorgungsunternehmen von Ihnen anzuhören.

    Denn ob die evtl. in dem zu nutzenden Bereich verlaufenden Leitungen der Belastung standhalten oder ob wichtige Arbeiten oder Reparaturen auszuführen sind, kann nur das jeweilige Versorgungsunternehmen beurteilen.
     

    Hinweise für Rüsselsheim am Main: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen

    Eine Sondernutzung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die in Verbindung mit dem Antrag auf Sondernutzungserlaubnis gestellt wird. Für Ihre eigene Terminierung ist eine Bearbeitungszeit von 14 Kalendertagen zu berücksichtigen.

    Eine Sondernutzung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die in Verbindung mit dem Antrag auf Sondernutzungserlaubnis gestellt wird. Für Ihre eigene Terminierung ist eine Bearbeitungszeit von 14 Kalendertagen zu berücksichtigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind innerhalb der Ortsdurchfahrten die Gemeinden auch für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (§ 17 Hessisches Straßengesetz - HStrG -, § 4 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz - FStrG -).
    Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die Außenstellen von Hessen Mobil zuständig. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bedarf es in den Fällen, in denen nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eine Erlaubnis für die übermäßige Straßennutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, ist, keiner gesonderten Genehmigung der zuständigen Straßenbaubehörde (vgl. § 16 Abs. 7 HStrG, § 8 Abs. 6 FStrG).
    Die Genehmigung wird unter Beteiligung der Polizei, des Tiefbauamts sowie ggf. weiterer Ämter durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt.
     

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ämter und Einrichtungen in Rüsselsheim - Amt für Mobilität und Tiefbau

    Beschreibung

    Zuständigkeiten:

    • Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen
    • Entwässerungsgenehmigung
    • Bauliche Sondernutzung
    • Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - Sondernutzungen gewerblicher Art sind zum Beispiel:
      - Verkaufsauslagen vor den eigenen Geschäften
      - Informationsstände
      - Werbeaufsteller/ Werbetafeln
      - Straßencafé (Aufstellen von Tischen und Stühlen)
      - Fahrradständer
    • Straßenunterhaltungsmaßnahmen/ Straßenerhaltungsmaßnahmen
    • Gestattungsverträge nach Paragraf 127 Telekommunikationsgesetz (TKG)
    • Mobilität und Verkehr
      • Radfahren in Rüsselsheim
      • Öffentliche Verkehrsmittel (Bus und Bahn)
      • Autoverkehr, Elektromobilität und Sharing-Angebote
      • Verkehrsinformationen und Mobilitätsmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    65428 Rüsselsheim am Main

    (Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz 10 Plätze Parkplatz: Landungsplatz 200 gebührenpflichtige Plätze )

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz 10 Plätze Parkplatz: Landungsplatz 200 gebührenpflichtige Plätze

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Haltestelle: Haltestelle Marktplatz Bus-Linie: 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72 Bus-Linie: Spätlinien: 70, 71

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Dörfler-Allee 4

    65428 Rüsselsheim am Main

    Öffnungszeiten

    Viele Angelegenheiten können schriftlich oder telefonisch geklärt werden. In manchen Fällen ist jedoch ein vor Ort Termin erforderlich. Um Bearbeitungs- und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sind diese Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für eine Terminvereinbarung senden Sie bitte eine E-Mail mit den vollständigen Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum) und dem Termingrund an das zuständige Sachgebiet. 

    Telefonische Erreichbarkeit

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Sachbearbeitung
    • Sachbearbeitung
    • Sachbearbeitung
    • Sachbearbeitung

    Stichwörter

    Straßenverkehr, Straßenverkehrsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Mobilität und Tiefbau

    Beschreibung

    Zuständigkeiten:

    • Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen
    • Entwässerungsgenehmigung
    • Bauliche Sondernutzung
    • Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - Sondernutzungen gewerblicher Art sind zum Beispiel:
      - Verkaufsauslagen vor den eigenen Geschäften
      - Informationsstände
      - Werbeaufsteller/ Werbetafeln
      - Straßencafé (Aufstellen von Tischen und Stühlen)
      - Fahrradständer
    • Straßenunterhaltungsmaßnahmen/ Straßenerhaltungsmaßnahmen
    • Gestattungsverträge nach Paragraf 127 Telekommunikationsgesetz (TKG)
    • Mobilität und Verkehr
      • Radfahren in Rüsselsheim
      • Öffentliche Verkehrsmittel (Bus und Bahn)
      • Autoverkehr, Elektromobilität und Sharing-Angebote
      • Verkehrsinformationen und Mobilitätsmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    65428 Rüsselsheim am Main

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Stichwörter

    Kanalbau, Lokale Nahverkehrsgesellschaft, Nahmobilität, Radverkehrskonzept, Stadtentwässerung und Wasserbau, Straßen- und Ingenieurbau, Tief- und Straßenbau, Vergabestelle

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen

    Kosten

    Die Gebührenhöhe für die Benutzung der öffentlichen Straßen unterliegt einer Staffelung und ist von der Art und der Zeitdauer der Nutzung abhängig.
    Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 28.12.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Straße, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Straßen, Sondernutzungsgenehmigung, Gerüste, Gehwege, Radwege, Hebebühnen, Sondernutzung, Umzug, Baugerüst, Benutzung Straßenflächen, Sondernutzungserlaubnis, Bauverfahren, Autokran

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)