Sonderrufnummern Einrichtung Zentrale Anlaufstelle des BKA für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen
Sonderrufnummern; Zentrale Anlaufstelle des BKA für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen
Beschreibung
Die Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen nimmt Hinweise von Bürgern entgegen, die
- sich durch rechtsextremistische Gewalt selbst gefährdet sehen
- von rechtsextremistischen Gewalttätern bedroht werden
Sie leitet diese an die zuständigen Landespolizeibehörden weiter.
Sollte eine akute Gefahr für Leib oder Leben bestehen, muss der polizeiliche Notruf 110 gewählt werden.
Zuständigkeit
Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen
Öffnungszeiten:
Täglich 00:00 - 24:00
Kontaktmöglichkeiten:
Tel..: +49 2225-8924240
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Weitere Informationen
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Rechtsradikal, Rechte Gewalt