Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienvorbereitung und zum Studium

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienvorbereitung und zum Studium

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen

    Beschreibung

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten, wenn Sie in Deutschland studieren möchten und eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung in Deutschland haben. Es muss sich bei dem Studium um ein Vollzeitstudium handeln.

    Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen. Studienvorbereitende Maßnahmen sind

    • der Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses, wenn bereits eine Zulassung zum Studium vorliegt ist und die Zulassung an den Besuch eines studienvorbereitenden Kurses gebunden ist und
    • der Besuch eines Studienkollegs oder einer vergleichbaren Einrichtung, wenn ein Platz sicher zur Verfügung steht.

    Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für mindestens ein Jahr und in der Regel für maximal zwei Jahre oder für die Dauer des Studiums erteilt, wenn das Studium weniger als zwei Jahre dauert.

    Bei Teilnahme an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen (z. B. ERASMUS+-Programm der Europäischen Union) oder wenn für den Ausländer eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird die Aufenthaltserlaubnis für mindestens zwei Jahre oder für die Dauer des Studiums erteilt, wenn das Studiums weniger als zwei Jahre dauert.

    Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums eine Beschäftigung bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr oder studentische Nebentätigkeit ausüben. Bei studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Jahr dürfen Sie nicht arbeiten, ausgenommen in der Ferienzeit

    Online-Dienst

    Details zum Online-Service

    ID: L100001_395876874

    Beschreibung

    Halten Sie folgendes bereit:

    • Angaben zu Ihrer Person
    • ggf. Kopie Ihres aktuellen Aufenthaltstitels
    • Kopie Ihres aktuellen Ausweisdokumentes
    • Angaben zum Zweck Ihres Aufenthalts
    • ggf. weitere Nachweise

    Sie haben die Möglichkeit, ihre Ausweisdokumente und Nachweise mit dem Smartphone zu fotografieren und hochzuladen. 

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 02.11.2023 (von: Webservice (CityGov), Landkreis Kassel)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Webservice (CityGov), Landkreis Kassel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

    Zuständigkeit

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

    Ansprechpartner

    Für Lohfelden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Reisepass
    • Aktuelles biometrisches Foto
    • Visum, soweit erforderlich
    • Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Stipendienbescheinigung, Verpflichtungserklärung, Sperrkonto bei einer Bank, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches)
    • Mietvertrag
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Zulassungsbescheid des Bildungsinstituts
    • Ggfls. Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse, z. B. durch geeignete Sprachzertifikate wie Sprachtests der ALTE-zertifizierten Prüfungsanbieter Goethe-Institut, telc GmbH, ÖSD, TestDAF, aber auch DSH, DSD, TOEFL, IELTS
    • Bei Teilnahme an studienvorbereitenden Maßnahmen: Nachweis über die Zulassung zum Studienkolleg oder zu einem studienvorbereitenden Sprachkurs

    Formulare

    • Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
    • Onlineverfahren vereinzelt möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer anerkannten Bildungseinrichtung in Deutschland.
    • Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Studiums gesichert.
    • Abhängig von den Studienvoraussetzungen Ihres Studiengangs, müssen Sie evtl. für das Studium erforderliche Sprachkenntnisse (in der Regel mindestens auf dem Niveau B2) gegenüber der Ausländerbehörde nachweisen. Es ist kein Nachweis über die Sprachkenntnisse zu erbringen, wenn diese bereits im Rahmen der Zulassungsentscheidung durch die aufnehmende Hochschule geprüft worden sind oder im Rahmen eines studienvorbereitenden Sprachkurses erworben werden sollen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT- Karte) genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
    • Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
    • Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.

    Fristen

    • Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
    • Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    etwa sechs bis acht Wochen

    Kosten

    Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kassel: Aufenthaltserlaubnis zum Studium oder Studienvorbereitung

    Krankenversicherung
    Ihr Krankenversicherungsschutz muss im Umfang der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung entsprechen. Sie sollten sich deshalb um eine Aufnahme bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland als Student/Studentin bemühen. Sind Sie dagegen privat krankenversichert, ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Der Umfang des privaten Versicherungsschutzes muss grundsätzlich dem Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Die private Versicherung kann Ihnen die Vergleichbarkeit mit § 11 SGB V bestätigen. Nachfolgend ist ein Merkblatt zum erforderlichen Krankenversicherungsschutz mit einem Vordruck für die Krankenversicherung verlinkt:

    Merkblatt und Bescheinigung zum Krankenversicherungsschutz

    Datenschutz Infoblatt Zuwanderungsrecht


    Studienfachwechsel
    Der Aufenthaltszweck des Studiums wird grundsätzlich durch die konkrete Fachrichtung bestimmt, die auf dem Zusatzblatt der Aufenthaltserlaubnis angeben wird. Ein Wechsel der Fachrichtung ist möglich, wenn das Studium innerhalb einer angemessenen Zeit abgeschlossen werden kann.
    Bitte erkundigen Sie sich vor einem Wechsel des Studienfachs oder der Hochschule bei der Ausländerbehörde ob der Wechsel möglich ist und vereinbaren dann einen Termin, um eine neue Aufenthaltserlaubnis zu beantragen

    Weitere Informationen finden Sie hier:

    Das Deutschland-Portal

    Deutscher Akademischer Austausch Dienst

    http://www.study-in.de/de/

    Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

    Universität Kassel

    Krankenversicherung
    Ihr Krankenversicherungsschutz muss im Umfang der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung entsprechen. Sie sollten sich deshalb um eine Aufnahme bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland als Student/Studentin bemühen. Sind Sie dagegen privat krankenversichert, ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Der Umfang des privaten Versicherungsschutzes muss grundsätzlich dem Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Die private Versicherung kann Ihnen die Vergleichbarkeit mit § 11 SGB V bestätigen. Nachfolgend ist ein Merkblatt zum erforderlichen Krankenversicherungsschutz mit einem Vordruck für die Krankenversicherung verlinkt:

    Merkblatt und Bescheinigung zum Krankenversicherungsschutz

    Datenschutz Infoblatt Zuwanderungsrecht


    Studienfachwechsel
    Der Aufenthaltszweck des Studiums wird grundsätzlich durch die konkrete Fachrichtung bestimmt, die auf dem Zusatzblatt der Aufenthaltserlaubnis angeben wird. Ein Wechsel der Fachrichtung ist möglich, wenn das Studium innerhalb einer angemessenen Zeit abgeschlossen werden kann.
    Bitte erkundigen Sie sich vor einem Wechsel des Studienfachs oder der Hochschule bei der Ausländerbehörde ob der Wechsel möglich ist und vereinbaren dann einen Termin, um eine neue Aufenthaltserlaubnis zu beantragen

    Weitere Informationen finden Sie hier:

    Das Deutschland-Portal

    Deutscher Akademischer Austausch Dienst

    http://www.study-in.de/de/

    Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

    Universität Kassel

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 03.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Vollzeitstudium, Studienvorbereitende Maßnahme, Studium, Studienkolleg, Studentische Nebentätigkeiten, Aufenthaltserlaubnis, Studienvorbereitender Sprachkurs, Einwanderung, Beschäftigung, Einreise, Sprachkenntnisse, Studienvorbereitung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)