Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit beantragen

    Beschreibung

    Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten sich in Deutschland selbständig machen? In diesem Fall benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit.

    Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit ist auf längstens 3 Jahre befristet. Nach Ablauf der 3 Jahre können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn

    • Ihr Unternehmen erfolgreich und
    • Ihr Lebensunterhalt weiterhin gesichert ist.

    Hinweis: Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Zweck erhalten und möchten selbständig tätig werden? Das ist möglich, wenn Sie über die sonst erforderlichen Erlaubnisse verfügen oder die Behörde Ihnen diese zugesagt hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
      Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten.
    • nach der Einreise: die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.
      Ausländerbehörden in Hessen sind Landräte und Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte und der Kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Ausländerbüro

    Aktuelles

    Beschreibung

    Wir sind zuständig für die Regelung des Aufenthaltes ausländischer Staatsangehöriger in Wetzlar. 

    Personen mit einem Aufenthaltstitel und Wohnsitz in Wetzlar werden in der Regel ca. 6 Wochen vor Ablauf des Titels vom Ausländerbüro angeschrieben und angefordert fallbezogenen Unterlagen einzureichen. Nach Erhalt und Prüfung der Unterlagen wird die betreffende Person zu einem Termin für Abgabe der biometrischen Daten eingeladen.

    Öffnungszeiten
    Sie können über unsere Online-Terminvergabe einen Online-Termin für verschiedene Anliegen und Leistungen buchen.

    Link zur Online-Terminvergabe:
    Online-Terminvergabe | Wetzlar

    Achtung: Für das Kreisgebiet ist der Lahn-Dill-Kreis zuständig (zum Beispiel für Einwohner von Hüttenberg, Ehringshausen und so weiter). Telefon: 06441/4070, E-Mail: abh@lahn-dill-kreis.de.

    Adresse
    Ernst-Leitz-Straße 30
    35578 Wetzlar

    Hinweise zur Barrierefreiheit
    Der Zugang ist barrierefrei erreichbar.
    Ein barrierefreies WC ist vorhanden.

    Kontaktdaten
    Telefon: +49 6441 115
    Telefax: +49 6441 99-3304
    E-Mail-Adresse: auslaenderbuero@wetzlar.de 

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    Aktuelle Informationen:
    Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

    Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG, die am 1.2.2024 noch gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen (z. B. Wohnsitzauflage, Erwerbstätigkeitserlaubnis) bis zum 4.3.2025 fort.

    Ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels ist nicht erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf: Aktuelles (germany4ukraine.de).

    Das BMI informiert die Mitgliedstaaten des Schengenraums ebenfalls über den Erlass der Verordnung und der dadurch wirksamen Verlängerungen, so dass im Falle von Reisen von Titelinhabern mit scheinbar abgelaufenen Aufenthaltstiteln die Einreise in den Schengenraum möglich ist.

    Die Leistungs- und Wohngeldbehörden sowie die Kranken- und Familienkassen werden durch die jeweiligen Ministerien ebenfalls über die Verlängerung informiert.

    Adresse

    Hausanschrift

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Lahn-Dill-Kreis - 15.3 Ausländer- und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    35576 Wetzlar

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Karl-Kellner-Ring 51
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 18

    35683 Dillenburg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Karl-Kellner-Ring 51
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1940

    35529 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 06441 407-2310(Hotline Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 13:30 - 17:30 Uhr)

    Telefax: 06441 407-1050

    E-Mail: abh@lahn-dill-kreis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
    • Nachweis der Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen, vor allem
      • Nachweise über das Investitionsvorhaben
      • Finanzierungsnachweise
    • je nach Tätigkeit: Nachweis berufsrechtlicher Erlaubnisse (z.B. Eintrag in die Handwerksrolle)
    • über 45-Jährige zusätzlich: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind:

    • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
      Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
      Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
      • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes (z.B. bei Alleinstehenden 374,00 Euro) zuzüglich
      • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
      • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Über 45-Jährige müssen über eine angemessene Altersversorgung verfügen.
    • folgende wirtschaftliche Voraussetzungen:
      • Es besteht ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an Ihrer Tätigkeit.
      • Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
      • Die Finanzierung der Umsetzung ist durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert.

    Trifft das auf Ihr Vorhaben nicht zu, holt die Behörde Stellungnahmen fachkundiger Stellen ein. Diese klären, ob die geplante Tätigkeit geschäftsfähig ist.

    Hinweis: In folgenden Fällen müssen Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für selbständig Tätige nicht erfüllen:

    • Sie wollen sich in einem freien Beruf selbständig machen.
      Sie benötigen aber
      • die erforderlichen Erlaubnisse für die Ausübung des freien Berufs oder
      • wenigstens die Zusage ihrer Erteilung.
    • Sie haben Ihr Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen.
      Die beabsichtigte selbständige Tätigkeit muss aber einen Zusammenhang mit den im Studium erworbenen Kenntnissen haben.
    • Sie haben als Forscherin oder Forscher beziehungsweise Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung oder zum Zweck der Forschung.
      Die beabsichtigte selbständige Tätigkeit muss aber einen Zusammenhang mit Ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit oder Ihrer Forschungstätigkeit haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.

    Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

    Seit 01.09.2011 erhalten Sie die Aufenthaltserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

    Bearbeitungsdauer

     4 - 6 Wochen

    Kosten

    Erteilung: 100 €

    Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96 €

    Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93 €

    Die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis dauert etwa fünf Wochen. Bitte beantragen Sie sie daher rechtzeitig. Anderenfalls kann vorübergehend eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Die Gebühren betragen 13 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausländer, Aufenthalt, Visum, Aufenthaltstitel, Selbständige Tätigkeit, Selbständige Erwerbstätigkeit, Aufenthaltserlaubnis, Berufstätigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)