Stadt Wetzlar - Ausländerbüro

Aktuelles

Beschreibung

Aktuelle Informationen:

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG, die am 1.2.2024 noch gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen (z. B. Wohnsitzauflage, Erwerbstätigkeitserlaubnis) bis zum 4.3.2025 fort.

Ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels ist nicht erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf: Aktuelles ( germany4ukraine.de).

Das BMI informiert die Mitgliedstaaten des Schengenraums ebenfalls über den Erlass der Verordnung und der dadurch wirksamen Verlängerungen, so dass im Falle von Reisen von Titelinhabern mit scheinbar abgelaufenen Aufenthaltstiteln die Einreise in den Schengenraum möglich ist.

Die Leistungs- und Wohngeldbehörden sowie die Kranken- und Familienkassen werden durch die jeweiligen Ministerien ebenfalls über die Verlängerung informiert.

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Wir sind zuständig für die Regelung des Aufenthaltes ausländischer Staatsangehöriger in Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU) und des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG).

Achtung: Für das Kreisgebiet ist der Lahn-Dill-Kreis zuständig (zum Beispiel für Einwohner von Hüttenberg, Ehringshausen und so weiter). Telefon: 06441/4070, E-Mail: abh@lahn-dill-kreis.de.

Adresse

Hausanschrift

Ernst-Leitz-Straße 30

35578 Wetzlar

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Sie können über unsere Online-Terminvergabe einen Online-Termin für verschiedene Anliegen und Leistungen buchen.

Link zur Online-Terminvergabe:

Online-Terminvergabe | Wetzlar

Kontakt

Telefon: 06441 115

Telefax: 06441 993304

E-Mail: auslaenderbuero@wetzlar.de

Internet

Zuständigkeit für

Wetzlar

Version

Technisch geändert am 22.04.2024

Sprachversion

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Sprache: de-DE