Stadt Wetzlar - Ausländerbüro
Beschreibung
Wir sind zuständig für die Regelung des Aufenthaltes ausländischer Staatsangehöriger in Wetzlar.
Personen mit einem Aufenthaltstitel und Wohnsitz in Wetzlar werden in der Regel ca. 6 Wochen vor Ablauf des Titels vom Ausländerbüro angeschrieben und angefordert fallbezogenen Unterlagen einzureichen. Nach Erhalt und Prüfung der Unterlagen wird die betreffende Person zu einem Termin für Abgabe der biometrischen Daten eingeladen.
Öffnungszeiten
Sie können über unsere Online-Terminvergabe einen Online-Termin für verschiedene Anliegen und Leistungen buchen.
Link zur Online-Terminvergabe:
Online-Terminvergabe | Wetzlar
Achtung: Für das Kreisgebiet ist der Lahn-Dill-Kreis zuständig (zum Beispiel für Einwohner von Hüttenberg, Ehringshausen und so weiter). Telefon: 06441/4070, E-Mail: abh@lahn-dill-kreis.de.
Adresse
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
Hinweise zur Barrierefreiheit
Der Zugang ist barrierefrei erreichbar.
Ein barrierefreies WC ist vorhanden.
Kontaktdaten
Telefon: +49 6441 115
Telefax: +49 6441 99-3304
E-Mail-Adresse: auslaenderbuero@wetzlar.de
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Aktuelle Informationen:
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG, die am 1.2.2024 noch gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen (z. B. Wohnsitzauflage, Erwerbstätigkeitserlaubnis) bis zum 4.3.2025 fort.
Ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels ist nicht erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf: Aktuelles (germany4ukraine.de).
Das BMI informiert die Mitgliedstaaten des Schengenraums ebenfalls über den Erlass der Verordnung und der dadurch wirksamen Verlängerungen, so dass im Falle von Reisen von Titelinhabern mit scheinbar abgelaufenen Aufenthaltstiteln die Einreise in den Schengenraum möglich ist.
Die Leistungs- und Wohngeldbehörden sowie die Kranken- und Familienkassen werden durch die jeweiligen Ministerien ebenfalls über die Verlängerung informiert.
Adresse
Hausanschrift
Internet
Zuständigkeit für
Wetzlar
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen
- Asylantrag
- Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienvorbereitung und zum Studium
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder die Wissenschaftler und Forscher waren
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit beantragen
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden, beantragen