Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
Beschreibung
Beruflich oder wissenschaftlich hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen gleich im Anschluss an das Visum eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Hinweis: Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin und Ihre Kinder unter 18 Jahren haben ein Recht auf Familiennachzug. Sie dürfen ebenfalls eine Erwerbstätigkeit ausüben.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. Weglassen - Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie- Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
- Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
- etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
- Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
- Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
- Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. Weglassen - Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie- Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
- Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
- etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
- Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
- Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
- Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
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Zuständigkeit
- für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten. - nach der Einreise: die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Ausländerbehörden in Hessen sind Landräte und Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte und der Kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Wohnen Sie im nördlichen Landkreis: Gemeinde Willingen (Upland), Gemeinde Diemelsee, Stadt Diemelstadt, Stadt Volkmarsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Lichtenfels, Stadt Bad Wildungen, Gemeinde Vöhl oder in der Stadt Waldeck? Dann finden Sie hier hier die richtigen Ansprechpersonen für Ihr Anliegen:
Anfangsbuchstabe Nachname
Zuständige Sachbearbeitung
A - Aln
Kilian Emde
Aa - Aln
Pascal Kesper
Alo - Az, H, I, S
Jenta Sesselmann
B, E, D, U, V, W, X
Detlef Reimann
B, E, L, Mj - Mz
Jörg Jordan
Alo - Az, C, G
Eleni Bangert
C,G
Judith Schlömer
D,W
Elfi Schäfer
EU
Gerlinde Plücker
F, J, K, L, M, N
Larissa Stöcker
F, J, Kh - Kz, V, Y, U, X
Franziska Brücher
H, I, S, Y, UMA
Schlüter, Sabine
Ka-Kg, 0, P, Q, Z
Marie-Laureen Grabarz
Ma-Mi, N, UMA
Claudia Jellen
O, P,Q, R, T, Z
Beate Hocke
R,T
Monika Plathe
Wenn Sie im südlichen Landkreis wohnen: Gemeinde Edertal, Stadt Frankenau, Stadt Frankenberg (Eder), Gemeinde Allendorf (Eder), Stadt Hatzfeld (Eder), Gemeinde Burgwald, Gemeinde Haina (Kloster), Stadt Gemünden (Wohra) oder in der Stradt Rosenthal, finden Sie Ihre Ansprechpersonen hier:
Anfangsbuchstabe Nachname
Zuständige Sachbearbeitung
A-K
Carolina Bergener
A-K
Fatine Atas
A-K
Gerlinde Schäfer-Vogel
L-Z
Dominik Stenzel
L-Z
Andreas Hartmann
Wohnen Sie im nördlichen Landkreis: Gemeinde Willingen (Upland), Gemeinde Diemelsee, Stadt Diemelstadt, Stadt Volkmarsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Lichtenfels, Stadt Bad Wildungen, Gemeinde Vöhl oder in der Stadt Waldeck? Dann finden Sie hier hier die richtigen Ansprechpersonen für Ihr Anliegen:
Anfangsbuchstabe Nachname
Zuständige Sachbearbeitung
A - Aln
Kilian Emde
Aa - Aln
Pascal Kesper
Alo - Az, H, I, S
Jenta Sesselmann
B, E, D, U, V, W, X
Detlef Reimann
B, E, L, Mj - Mz
Jörg Jordan
Alo - Az, C, G
Eleni Bangert
C,G
Judith Schlömer
D,W
Elfi Schäfer
EU
Gerlinde Plücker
F, J, K, L, M, N
Larissa Stöcker
F, J, Kh - Kz, V, Y, U, X
Franziska Brücher
H, I, S, Y, UMA
Schlüter, Sabine
Ka-Kg, 0, P, Q, Z
Marie-Laureen Grabarz
Ma-Mi, N, UMA
Claudia Jellen
O, P,Q, R, T, Z
Beate Hocke
R,T
Monika Plathe
Wenn Sie im südlichen Landkreis wohnen: Gemeinde Edertal, Stadt Frankenau, Stadt Frankenberg (Eder), Gemeinde Allendorf (Eder), Stadt Hatzfeld (Eder), Gemeinde Burgwald, Gemeinde Haina (Kloster), Stadt Gemünden (Wohra) oder in der Stradt Rosenthal, finden Sie Ihre Ansprechpersonen hier:
Anfangsbuchstabe Nachname
Zuständige Sachbearbeitung
A-K
Carolina Bergener
A-K
Fatine Atas
A-K
Gerlinde Schäfer-Vogel
L-Z
Dominik Stenzel
L-Z
Andreas Hartmann
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Ausländerwesen
Adresse
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-1345
E-Mail: auslaenderwesen@lkwafkb.de
Kontaktperson
Fatine Atas
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05631 954-1356
Eleni Bangert
Carolina Bergener
Postanschrift
Südring 2
35066 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1292
E-Mail: carolina.bergener@lkwafkb.de
Franziska Brücher
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1347
E-Mail: franziska.bruecher@lkwafkb.de
Marie Laureen Grabarz
Andreas Hartmann
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1788
E-Mail: andreas.hartmann@lkwafkb.de
Beate Hocke
Claudia Jellen
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
E-Mail: claudia.jellen@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1369
Jörg Jordan
Monika Plathe
Judith Schlömer
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1344
E-Mail: judith.schloemer@lkwafkb.de
Sabine Schlüter
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1348
E-Mail: sabine.schlueter@lkwafkb.de
Elfi Schäfer
Jenta Sesselmann
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Südring 2
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1346
E-Mail: jenta.sesselmann@lkwafkb.de
Dominik Stenzel
Postanschrift
Südring 2
35066 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1789
E-Mail: dominik.stenzel@lkwafkb.de
Larissa Stöcker
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1339
E-Mail: larissa.stoecker@lkwafkb.de
erforderliche Unterlagen
Nachweis
- der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- des gesicherten Lebensunterhalts und dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist (in der Regel durch Vorlage des Arbeitsplatzangebotes)
- der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. - Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie- Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes (z.B. bei Alleinstehenden 391,00 Euro) zuzüglich
- Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
- etwaige Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
- Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
- Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
- Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen)
- § 19 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte)
- § 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für die Niederlassungserlaubnis)
- § 284 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Arbeitsgenehmigung-EU für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten)
Verfahrensablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Bearbeitungsdauer
4 - 6 Wochen
Kosten
Die Gebühr für die Erteilung beträgt 147 € (die Hälfte ist bei Antragstellung zu zahlen).
Hinweise (Besonderheiten)
Sie erhalten die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Für Staatsangehörige von Kroatien gelten Übergangsregelungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit. Sie müssen vor der Aufnahme einer Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis bei der Agentur für Arbeit einholen.
Erfüllen Sie die wissenschaftlichen oder beruflichen Voraussetzungen nicht, können Sie nach der Einreise möglicherweise folgende Aufenthaltstitel erhalten:
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
Die Auswahl des Aufenthaltstitels können Sie bereits im Visumverfahren klären.
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
Sie erhalten die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Erfüllen Sie die wissenschaftlichen oder beruflichen Voraussetzungen nicht, können Sie nach der Einreise möglicherweise folgende Aufenthaltstitel erhalten:
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
Die Auswahl des Aufenthaltstitels können Sie bereits im Visumverfahren klären.
Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit beantragen
Sie erhalten die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Erfüllen Sie die wissenschaftlichen oder beruflichen Voraussetzungen nicht, können Sie nach der Einreise möglicherweise folgende Aufenthaltstitel erhalten:
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
Die Auswahl des Aufenthaltstitels können Sie bereits im Visumverfahren klären.
Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit beantragen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Unbefristeter Aufenthaltstitel, Aufenthalt, Ausländeramt, Wissenschaftler, Forscher, Visum, Aufenthaltstitel, Hochqualifizierte Ausländer, Ausländer, Niederlassungserlaubnis, Berufstätigkeit