Niederlassungserlaubnis Erteilung für hoch qualifizierte Fachkräfte

    Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen

    Beschreibung

    Beruflich oder wissenschaftlich hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen gleich im Anschluss an das Visum eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Hinweis: Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin und Ihre Kinder unter 18 Jahren haben ein Recht auf Familiennachzug. Sie dürfen ebenfalls eine Erwerbstätigkeit ausüben.

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
       Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. Weglassen
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
       Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
      • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
      • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
      • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
      • Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
      • Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
    • Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
    • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
       Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. Weglassen
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
       Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
      • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
      • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
      • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
      • Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
      • Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
    • Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.

    Online-Dienste

    Niederlassungserlaubnis Online-Antrag

    ID: L100001_386593681

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    Technisch erstellt am 01.03.2023 (von: Webservice, Landkreis Waldeck-Frankenberg)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Landkreis Waldeck-Frankenberg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

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    Technisch erstellt am 14.08.2021 (von: Webservice, Landkreis Waldeck-Frankenberg)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Landkreis Waldeck-Frankenberg)

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    • für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
      Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten.
    • nach der Einreise: die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Ausländerbehörden in Hessen sind Landräte und Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte und der Kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    Wohnen Sie im nördlichen Landkreis: Gemeinde Willingen (Upland), Gemeinde Diemelsee, Stadt Diemelstadt, Stadt Volkmarsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Lichtenfels, Stadt Bad Wildungen, Gemeinde Vöhl oder in der Stadt Waldeck? Dann finden Sie hier hier die richtigen Ansprechpersonen für Ihr Anliegen:

    Anfangsbuchstabe Nachname

    Zuständige Sachbearbeitung

    A - Aln

    Kilian Emde

    Aa - Aln

    Pascal Kesper

    Alo - Az, H, I, S

    Jenta Sesselmann

    B, E, D, U, V, W, X

    Detlef Reimann

    B, E, L, Mj -  Mz

    Jörg Jordan

    Alo - Az, C, G

    Eleni Bangert

    C,G

    Judith Schlömer

    D,W

    Elfi Schäfer

    EU

    Gerlinde Plücker

    F, J, K, L, M, N

    Larissa Stöcker

    F, J, Kh - Kz, V, Y, U, X

    Franziska Brücher

    H, I, S, Y, UMA

    Schlüter, Sabine

    Ka-Kg, 0,  P, Q, Z

    Marie-Laureen Grabarz

    Ma-Mi, N, UMA

    Claudia Jellen

    O, P,Q, R, T, Z

    Beate Hocke

    R,T

    Monika Plathe

    Wenn Sie im südlichen Landkreis wohnen: Gemeinde Edertal, Stadt Frankenau, Stadt Frankenberg (Eder), Gemeinde Allendorf (Eder), Stadt Hatzfeld (Eder), Gemeinde Burgwald, Gemeinde Haina (Kloster), Stadt Gemünden (Wohra) oder in der Stradt Rosenthal, finden Sie Ihre Ansprechpersonen hier:

    Anfangsbuchstabe Nachname

    Zuständige Sachbearbeitung

    A-K

    Carolina Bergener

    A-K

    Fatine Atas

    A-K

    Gerlinde Schäfer-Vogel

    L-Z

    Dominik Stenzel

    L-Z

    Andreas Hartmann

    Wohnen Sie im nördlichen Landkreis: Gemeinde Willingen (Upland), Gemeinde Diemelsee, Stadt Diemelstadt, Stadt Volkmarsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Lichtenfels, Stadt Bad Wildungen, Gemeinde Vöhl oder in der Stadt Waldeck? Dann finden Sie hier hier die richtigen Ansprechpersonen für Ihr Anliegen:

    Anfangsbuchstabe Nachname

    Zuständige Sachbearbeitung

    A - Aln

    Kilian Emde

    Aa - Aln

    Pascal Kesper

    Alo - Az, H, I, S

    Jenta Sesselmann

    B, E, D, U, V, W, X

    Detlef Reimann

    B, E, L, Mj -  Mz

    Jörg Jordan

    Alo - Az, C, G

    Eleni Bangert

    C,G

    Judith Schlömer

    D,W

    Elfi Schäfer

    EU

    Gerlinde Plücker

    F, J, K, L, M, N

    Larissa Stöcker

    F, J, Kh - Kz, V, Y, U, X

    Franziska Brücher

    H, I, S, Y, UMA

    Schlüter, Sabine

    Ka-Kg, 0,  P, Q, Z

    Marie-Laureen Grabarz

    Ma-Mi, N, UMA

    Claudia Jellen

    O, P,Q, R, T, Z

    Beate Hocke

    R,T

    Monika Plathe

    Wenn Sie im südlichen Landkreis wohnen: Gemeinde Edertal, Stadt Frankenau, Stadt Frankenberg (Eder), Gemeinde Allendorf (Eder), Stadt Hatzfeld (Eder), Gemeinde Burgwald, Gemeinde Haina (Kloster), Stadt Gemünden (Wohra) oder in der Stradt Rosenthal, finden Sie Ihre Ansprechpersonen hier:

    Anfangsbuchstabe Nachname

    Zuständige Sachbearbeitung

    A-K

    Carolina Bergener

    A-K

    Fatine Atas

    A-K

    Gerlinde Schäfer-Vogel

    L-Z

    Dominik Stenzel

    L-Z

    Andreas Hartmann

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Ausländerwesen

    Adresse

    Postanschrift

    Südring 2

    34497 Korbach

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis

    • der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • des gesicherten Lebensunterhalts und dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist (in der Regel durch Vorlage des Arbeitsplatzangebotes)
    • der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

    • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
      Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
      Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
      • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes (z.B. bei Alleinstehenden 391,00 Euro) zuzüglich
      • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
      • etwaige Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
      • Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
      • Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
    • Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.

    Nach der Einreise müssen Sie die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.

    Bearbeitungsdauer

    4 - 6 Wochen

    Kosten

    Die Gebühr für die Erteilung beträgt 147 € (die Hälfte ist bei Antragstellung zu zahlen).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie erhalten die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

    Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

    Für Staatsangehörige von Kroatien gelten Übergangsregelungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit. Sie müssen vor der Aufnahme einer Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis bei der Agentur für Arbeit einholen.

    Erfüllen Sie die wissenschaftlichen oder beruflichen Voraussetzungen nicht, können Sie nach der Einreise möglicherweise folgende Aufenthaltstitel erhalten:

    • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
    • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

    Die Auswahl des Aufenthaltstitels können Sie bereits im Visumverfahren klären.

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    Sie erhalten die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

    Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

    Erfüllen Sie die wissenschaftlichen oder beruflichen Voraussetzungen nicht, können Sie nach der Einreise möglicherweise folgende Aufenthaltstitel erhalten:

    • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
    • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

    Die Auswahl des Aufenthaltstitels können Sie bereits im Visumverfahren klären.

    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit beantragen

    Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

    Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung beantragen

    Sie erhalten die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

    Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

    Erfüllen Sie die wissenschaftlichen oder beruflichen Voraussetzungen nicht, können Sie nach der Einreise möglicherweise folgende Aufenthaltstitel erhalten:

    • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
    • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

    Die Auswahl des Aufenthaltstitels können Sie bereits im Visumverfahren klären.

    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit beantragen

    Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

    Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung beantragen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Unbefristeter Aufenthaltstitel, Aufenthalt, Ausländeramt, Wissenschaftler, Forscher, Visum, Aufenthaltstitel, Hochqualifizierte Ausländer, Ausländer, Niederlassungserlaubnis, Berufstätigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)