Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
Beschreibung
Wenn junge Menschen im Alter von 14 - 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.
Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren:
Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren gehören insbesondere:
Information und Beratung
- über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
- die möglichen Folgen der Straftat,
- Datenschutz und Vertrauensschutz,
- verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
- bei Problemen und Schwierigkeiten in
- Schule, Beruf und Ausbildung,
- Familie und Wohnen,
- Freizeit sowie bei
- Schulden;
Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über
- die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
- Zukunftsperspektiven,
- Hintergründe der Straftaten,
- Jugendhilfemaßnahmen;
Unterstützung
- des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
- des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;
Betreuung
- in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;
Vermittlung und Begleitung von
- Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 51.6 - Jugendgerichtshilfe
Beschreibung
Die Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes. Sie wird immer dann tätig, wenn ein Jugendlicher (Altersgruppe 14 – 17 Jahre) oder ein Heranwachsender (Altersgruppe 18 – 21 Jahre) eine Straftat begangen hat und ein Verfahren eingeleitet wird. Die Jugendgerichtshilfe wirkt im jugendrichterlichen Verfahren mit und hat frühzeitig zu prüfen, ob für den Jugendlichen oder jungen Volljährigen Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen. Dazu gehört, die Jugendlichen und Heranwachsenden während des gesamten Strafverfahrens zu betreuen, sowie die Angeklagten und deren Eltern zu allen Fragen des anstehenden Strafverfahrens zu beraten und bei Bedarf sozialpädagogische Hilfen zu vermitteln.
Die Jugendgerichtshilfe berichtet dem Gericht und der Staatsanwaltschaft über den Werdegang und die persönliche Situation des Angeklagten, nimmt unter Berücksichtigung aller pädagogischen und sozialen Gesichtspunkten Stellung und berät das Gericht hinsichtlich der zu treffenden erzieherischen Maßnahmen.
Nach der Gerichtsverhandlung vermittelt die Jugendgerichtshilfe die auferlegten Maßnahmen, wie z. B. gemeinnützige Arbeit, Anti–Aggressionstraining, Suchtberatungskurse und andere individuelle pädagogische Maßnahmen. Die Jugendgerichtshilfe ist für die Überwachung der auferlegten Weisungen verantwortlich. Auch inhaftierte Jugendliche und Heranwachsende werden von der Jugendgerichtshilfe in der Justizvollzugsanstalt besucht.
Die Jugendgerichtshilfe berät jederzeit Eltern, Lehrer, Jugendliche und Heranwachsende zu allen Fragen von Jugendkriminalität und des Jugendstrafrechtes. Sie hat nicht die Funktion eines Rechtsanwaltes. Wer in Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben, deshalb von der Polizei verhört wird und Fragen hat, kann sich an die Jugendgerichtshilfe wenden. Auch bei Problemen, die nicht unmittelbar mit einem Strafverfahren zusammenhängen, z. B. Alkoholmissbrauch, Drogenkonsum etc. berät die Jugendgerichtshilfe bzw. vermittelt die Betroffenen an eine Stelle, die bei der jeweiligen Problematik eine entsprechende Hilfe anbieten kann.
Merkblatt zur Datenschutzgrundverordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 775-5168
Kontaktperson
Frau Nadine Aubel
Telefon Festnetz: 05681 775-5167
Frau Anne-Kathrin Brune-Eckert
Telefon Festnetz: 05681 775-5169
Frau Bettina Lang
Telefon Festnetz: 05681 775-5168
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:
- Täter-Opfer-Ausgleich
- sozialer Trainingskurs
- Einzelfallbetreuung
- Verkehrsseminar
- Beratungsangebote
- Haftentscheidungshilfe:
- Abklären der momentanen Lebenssituation
- Verständigung der nächste Angehörigen
- Suche nach Haftalternativen im Rahmen der Jugendhilfe
- Vermeidung von Untersuchungshaft
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 06.04.2023
Stichwörter
Strafverfahren, Jugendgerichtsgesetz, Heranwachsende, Jugendamt, Jugendgerichtshilfe, Jugendgerichtshelfer, Jugendgerichtshelferin, Diversion, Jugendhilfe, Jugendliche, junge Straftäter