Schwalm - Eder - Kreis - 51.6 - Jugendgerichtshilfe

Beschreibung

Die Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes. Sie wird immer dann tätig, wenn ein Jugendlicher (Altersgruppe 14 – 17 Jahre) oder ein Heranwachsender (Altersgruppe 18 – 21 Jahre) eine Straftat begangen hat und ein Verfahren eingeleitet wird. Die Jugendgerichtshilfe wirkt im jugendrichterlichen Verfahren mit und hat frühzeitig zu prüfen, ob für den Jugendlichen oder jungen Volljährigen Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen. Dazu gehört, die Jugendlichen und Heranwachsenden während des gesamten Straf­verfahrens zu betreuen, sowie die Angeklagten und deren Eltern zu allen Fragen des anstehenden Strafverfahrens zu beraten und bei Bedarf sozial­pädagogische Hilfen zu vermitteln.

Die Jugendgerichtshilfe berichtet dem Gericht und der Staatsanwaltschaft über den Werdegang und die persönliche Situation des Angeklagten, nimmt unter Berücksichtigung aller pädagogischen und sozialen Gesichtspunkten Stellung und berät das Gericht hinsichtlich der zu treffenden erzieherischen Maßnahmen.

Nach der Gerichtsverhandlung vermittelt die Jugendgerichtshilfe die auferlegten Maßnahmen,  wie z. B.  gemeinnützige Arbeit, Anti–Aggressionstraining, Suchtberatungskurse und andere individuelle pädagogische Maßnahmen. Die Jugendgerichtshilfe ist für die Überwachung der auferlegten Weisungen verantwortlich. Auch inhaftierte Jugendliche und Heranwachsende werden von der Jugendgerichtshilfe in der Justizvollzugsanstalt besucht.

Die Jugendgerichtshilfe berät jederzeit Eltern, Lehrer, Jugendliche und Heranwachsende zu allen Fragen von Jugendkriminalität und des Jugendstrafrechtes. Sie hat nicht die Funktion eines Rechtsanwaltes.  Wer in Verdacht steht, eine Straftat began­gen zu haben, deshalb von der Polizei verhört wird und Fragen hat, kann sich an die Jugendgerichtshilfe wenden. Auch bei Problemen, die nicht unmittelbar mit einem Strafverfahren zusammenhängen, z. B. Alkoholmissbrauch, Drogenkonsum etc. berät die Jugend­gerichtshilfe bzw. vermittelt die Betroffenen an eine Stelle, die bei der jeweiligen Problematik eine entsprechende Hilfe anbieten kann.

Adresse

Hausanschrift

Parkstraße 6

34576 Homberg (Efze)

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Für Termine zu den gennaten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 16:00 Uhr 

Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 16:00 Uhr 

Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 16:00 Uhr 

Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 17:30 Uhr 

Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr 

Kontakt

Telefon: 05681 775-5168

E-Mail: jugendgerichtshilfe@schwalm-eder-kreis.de

Zuständigkeit für

Kreis Schwalm-Eder-Kreis (Hessen)

Version

Technisch geändert am 15.02.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE