Privatwirtschaftliche Krankenhäuser Aufnahme

    Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes beantragen

    Ihr Krankenhaus erhält eine Zulassung, wenn es in den Krankenhausplan des jeweiligen Landes aufgenommen wird. Die Aufnahme können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.  

    Beschreibung

    Zugelassene Krankenhäuser sind alle in den Krankenhausplan des jeweiligen Landes aufgenommenen Krankenhäuser. Krankenhausbehandlungen können nur in zugelassenen Krankenhäusern stattfinden. Zudem haben nur zugelassene Krankenhäuser Anspruch auf finanzielle Förderung und Investitionen durch das Land.

    Die Länder sind für die Krankenhausplanung verantwortlich. Dadurch stellen sie die qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicher. Zudem sorgen sie dafür dass diese Versorgung durch leistungsfähige, digital ausgestattete, qualitativ hochwertige und eigenverantwortlich wirtschaftende Krankenhäuser erfolgt.

    Die Aufnahme oder die Nichtaufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Landes wird per Bescheid festgestellt. Die Versorgungsentscheidung lässt sich in zwei Entscheidungsstufen unterteilen:

    • In der ersten Stufe werden alle Krankenhäuser identifiziert, die die gesetzlich festgelegten Qualifikationsmerkmale erfüllen. Diese Merkmale sind Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit..
    • Es kann vorkommen, dass mehr Krankenhäuser die Qualifikationsmerkmale erfüllen, als zur Abdeckung des festgestellten Bedarfs erforderlich sind. Dann werden in einer zweiten Stufe die Krankenhäuser ausgewählt, die den Zielen des Krankenhausplans am besten gerecht werden. Dabei werden das öffentliche Interesse und der Grundsatz der Trägervielfalt berücksichtigt. Die Qualifikationsmerkmale sind die maßgeblichen Auswahlkriterien. Bei gleicher Qualität in der Leistungserbringung werden unter anderem folgende Kriterien betrachtet:
      • die Zahl der versorgten Patientinnen und Patienten,
      • die regionale Erreichbarkeit oder
      • ein größeres Spektrum an Disziplinen.

    Ein Rangverhältnis unter den genannten Kriterien existiert nicht.

    Nachdem die zuständigen Landesbehörden den Krankenhausplan aufgestellt haben, treffen sie die Feststellungsentscheidungen. Die Landesbehörden entscheiden über die Aufnahme, Nichtaufnahme oder auch die Herausnahme eines bestimmten Krankenhauses in beziehungsweise aus dem Krankenhausplan.

    zuständige Stelle

    Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Sonnenberger Str. 2/2a

    65193 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Familien, Familienhilfe, Gesundheitsamt, Gesundheitswesen, Haus der Senioren, Hilfe zur Pflege, HMFG, Investive Sportförderung, Pflege, Pflegemedaille des Landes Hessen, Pflegestützpunkt, Senioren, Seniorenarbeit, Seniorenbeirat, Seniorenberatung, Seniorenberatungsstelle, Seniorenfreizeit, Seniorenhilfe, Seniorenprogramm, Seniorentreff, Sport, Sportamt, Sporthallen, Sportstätten, Sportvereine

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 32 - Gewerberecht, Wohnungswesen, Preisprüfung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

    Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Damit Ihr Krankenhaus in den Krankenhausplan aufgenommen werden kann, müssen Sie folgende Auswahlkriterien erfüllen:  
      • Bedarfsgerechtigkeit,
      • Leistungsfähigkeit,
      • Qualität und
      • Kostengünstigkeit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 18.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.07.2011

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Stichwörter

    Feststellungsbescheid, Plankrankenhaus, Krankenhaus, Öffentliche Förderung, Zulassung, Krankenhausplanung, Krankenhausbehandlung, Krankenhausplan, Landeskrankenhausplan, Landeskrankenhausplanung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019