elektronischer Aufenthaltstitel Ausstellung

    Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

    Beschreibung

    Ab dem 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert

    • biometrische Merkmale (Foto, ab 6 Jahren 2 Fingerabdrücke),
    • Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. Auflagen) und
    • persönliche Daten.

    Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:

    • Aufenthaltserlaubnis
    • Niederlassungserlaubnis
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
    • Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
    • Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
    • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

    Online-Dienst

    Aufenthalt: Aufenthaltsanträge der Ausländerbehörde

    ID: L100001_418430966

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2025

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    In Hessen: Ausländerbehörden bei den Landräten und Oberbürgermeistern

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Ausländer und Personenstand

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedloser Str. 12

    36251 Bad Hersfeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Kind

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Passersatzpapiere
    • ein Biometrisches Lichtbild

    weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind.

    Erkundigen Sie sich zuvor bei der Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
     

    Voraussetzungen

    Der Aufenthaltstitel muss mindestens einen Monat gelten.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18.04.2008 zur Änderung der Verordnung Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige vom 12.04.2011 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011, S. 610)
    • Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 22.07.2011 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011, S. 1530)
    • § 105b Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit der aktuellen Fassung des RL-Umsetzungsgesetzes (Gültigkeit bestehender Aufenthaltstitel)
       

    Verfahrensablauf

    Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
    Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls Ihre Fingerabdrücke abgeben.
     

    Bearbeitungsdauer

    Mit 4 - 6 Wochen Bearbeitungszeit ist zu rechnen

    Kosten

    Erteilung: 100,00 €

    Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00 Euro

    Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00 Euro

    Niederlassungserlaubnis: 113,00 Euro

    Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147,00 Euro

    Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124,00 Euro

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: 109 €

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 14.07.2011

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Aufenthaltstitel, eAT, elektronischer, Einreise, Aufenthaltserlaubnis, elektronisch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019