elektronischer Aufenthaltstitel Ausstellung
    99010006012000

    Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

    Beschreibung

    Ab dem 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert

    • biometrische Merkmale (Foto, ab 6 Jahren 2 Fingerabdrücke),
    • Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. Auflagen) und
    • persönliche Daten.

    Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:

    • Aufenthaltserlaubnis
    • Niederlassungserlaubnis
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
    • Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
    • Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
    • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

    Online-Dienste

    Online-Anträge: Aufenthaltstitel

    ID: L100001_427695232

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    Version

    Technisch erstellt am 25.07.2025
    Technisch geändert am 25.07.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Terminvereinbarung Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    ID: L100001_422210134

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    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2025
    Technisch geändert am 15.12.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    In Hessen: Ausländerbehörden bei den Landräten und Oberbürgermeistern

    Hinweise für Main-Taunus-Kreis: Info MTK

    Beim Main-Taunus-Kundenservice im Foyer des Landratsamtes können außerhalb der Sprechzeiten des Landratsamtes Anträge abgegeben und Fingerabdrücke aufgenommen werden.

    Öffnungszeiten siehe Link

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung

    Dienstag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*

    Mittwoch
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung

    Donnerstag
    vormittags: nach Vereinbarung
    nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*

    Freitag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr

    * Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte

    Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr

    Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr

     

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06192 201-0

    Fax: 06192 201-1722

    E-Mail: ordnungswesen@mtk.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Der Aufenthaltstitel muss mindestens einen Monat gelten.
     

    Handlungsgrundlage(n)

    • Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18.04.2008 zur Änderung der Verordnung Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige vom 12.04.2011 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011, S. 610)
    • Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 22.07.2011 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011, S. 1530)
    • § 105b Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit der aktuellen Fassung des RL-Umsetzungsgesetzes (Gültigkeit bestehender Aufenthaltstitel)
       

    Verfahrensablauf

    Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
    Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls Ihre Fingerabdrücke abgeben.
     

    Kosten

    Erteilung: 100,00 €

    Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00 Euro

    Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00 Euro

    Niederlassungserlaubnis: 113,00 Euro

    Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147,00 Euro

    Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124,00 Euro

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: 109 €

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 14.07.2011
    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    elektronisch, elektronischer, Aufenthaltstitel, eAT, Aufenthaltserlaubnis, Einreise

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019