elektronischer Aufenthaltstitel Ausstellung

    Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

    Beschreibung

    Ab dem 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert

    • biometrische Merkmale (Foto, ab 6 Jahren 2 Fingerabdrücke),
    • Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. Auflagen) und
    • persönliche Daten.

    Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:

    • Aufenthaltserlaubnis
    • Niederlassungserlaubnis
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
    • Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
    • Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
    • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

    Online-Dienst

    Online Terminvereinbarung

    ID: L100001_386572166

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2023 (von: Webservice, Gemeinde Lautertal (Odenwald))

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Gemeinde Lautertal (Odenwald))

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    In Hessen: Ausländerbehörden bei den Landräten und Oberbürgermeistern

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Die Abholung des eAT ist im Ausländer- und Migrationsamt des Kreises Bergstraße in Zimmer 11 möglich:
    Der eAT kann derzeit nur mit Termin während den Öffnungszeiten abgeholt werden
    Bitte beachten Sie die Informationen auf dem Abholschein, der Ihnen bei der Beantragung des eAT ausgehändigt wurde

    Für die Abholung sind mitzubringen:
    Abholschein
    ggf. Pinbrief
    gültiger Nationalpass
    bei einem Übertrag auch den ungültigen Nationalpass
    Falls eine persönliche Abholung nicht möglich ist, ist unbedingt die dem Abholschein beigefügte Vollmachtserklärung vollständig ausgefüllt mitzubringen.

    Die Abholung des eAT ist im Ausländer- und Migrationsamt des Kreises Bergstraße in Zimmer 11 möglich:
    Der eAT kann derzeit nur mit Termin während den Öffnungszeiten abgeholt werden
    Bitte beachten Sie die Informationen auf dem Abholschein, der Ihnen bei der Beantragung des eAT ausgehändigt wurde

    Für die Abholung sind mitzubringen:
    Abholschein
    ggf. Pinbrief
    gültiger Nationalpass
    bei einem Übertrag auch den ungültigen Nationalpass
    Falls eine persönliche Abholung nicht möglich ist, ist unbedingt die dem Abholschein beigefügte Vollmachtserklärung vollständig ausgefüllt mitzubringen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Allgemeines Ausländerrecht

    Adresse

    Postanschrift

    Graben 15

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 11:30 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Passersatzpapiere
    • ein Biometrisches Lichtbild

    weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind.

    Erkundigen Sie sich zuvor bei der Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
     

    Voraussetzungen

    Der Aufenthaltstitel muss mindestens einen Monat gelten.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18.04.2008 zur Änderung der Verordnung Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige vom 12.04.2011 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011, S. 610)
    • Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 22.07.2011 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011, S. 1530)
    • § 105b Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit der aktuellen Fassung des RL-Umsetzungsgesetzes (Gültigkeit bestehender Aufenthaltstitel)
       

    Verfahrensablauf

    Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
    Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls Ihre Fingerabdrücke abgeben.
     

    Bearbeitungsdauer

    Mit 4 - 6 Wochen Bearbeitungszeit ist zu rechnen

    Kosten

    Erteilung: 100,00 €

    Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00 Euro

    Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00 Euro

    Niederlassungserlaubnis: 113,00 Euro

    Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147,00 Euro

    Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124,00 Euro

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: 109 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Hinweise zum genauen Verfahrensablauf im Ausländer- und Migrationsamt des Kreises Bergstraße bezüglich der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).

    Hinweise zum genauen Verfahrensablauf im Ausländer- und Migrationsamt des Kreises Bergstraße bezüglich der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 14.07.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    elektronisch, eAT, Aufenthaltserlaubnis, elektronischer, Aufenthaltstitel, Einreise

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)