elektronischer Aufenthaltstitel Ausstellung

    Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

    Beschreibung

    Ab dem 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert

    • biometrische Merkmale (Foto, ab 6 Jahren 2 Fingerabdrücke),
    • Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. Auflagen) und
    • persönliche Daten.

    Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:

    • Aufenthaltserlaubnis
    • Niederlassungserlaubnis
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
    • Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
    • Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
    • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Hessen: Ausländerbehörden bei den Landräten und Oberbürgermeistern

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Ausländeramt

    Aktuelles

    Beschreibung

    Das Ausländeramt ist zentraler Ansprechpartner der Stadtverwaltung Offenbach am Main, wenn es um den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen geht. Das Ausländeramt berät und betreut diese und deren Familienangehörige mit dem Ziel, den Aufenthaltsstatus zu klären.

    Die zuständigen Sachbearbeiter versenden Termine (mit den erforderlichen Unterlagen) an alle Drittstaatsangehörige, die sich in Offenbach neu anmelden und/oder deren Aufenthaltserlaubnis abläuft. Grundsätzlich müssen Sie immer einen Termin beim Ausländeramt vereinbaren.

    Das Sachgebiet 1 ist für alle in Offenbach lebenden EU-Bürger sowie für die folgenden Dienstleistungen zuständig:

    • Ausstellung von Verpflichtungserklärungen (Einladungen)
    • Verlängerung von VISA bis 90 Tage (in Ausnahmefällen)
    • Erstattung von Verlustanzeigen für Pässe und Aufenthaltstitel
    • Prüfung des rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthaltes der Eltern bei Geburt eines Kindes im Bundesgebiet
    • Übertragung des Aufenthaltstitels in den neuen Pass
    • Ausgabe von Aufenthaltstiteln und Pässen
    • Ausgabe von Anträgen/ Formularen (zum Beispiel Antrag zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung oder Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis)
    • Ausstellen von Bescheinigungen (zum Beispiel Aufenthaltsnachweis)
    • Werkvertragsarbeitnehmer

    Das Sachgebiet 2 ist für folgende Dienstleistungen und Anliegen zuständig: 

    Prüfung und Entscheidung über Anträge auf

    • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
    • Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
    • Ausstellung eines Ausweisersatzes oder Reiseausweises 

    Das Sachgebiet 3 ist für folgende Anliegen zuständig: 

    • Asylangelegenheiten (zum Beispiel Verlängerung/Ausstellung Aufenthaltsgestattung, Ersterteilung Aufenthaltserlaubnis und/oder Reiseausweise nach Anerkennung durch das BAMF)
    • Aufenthaltsangelegenheiten aus humanitären Gründen
    • Ausstellung und Verlängerung von Duldungen
    • Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
    • Rückkehrberatung
    • Verwaltungsstreitverfahren

    Aktuelle Hinweise:   

    ---

    Vorsprachen

    Vorsprachen im Ausländeramt sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Vorsprache ohne einen Termin ist nicht möglich!

    Terminvereinbarungen können entweder telefonisch oder über das Kontaktformular erfolgen:

    Kontaktformular Ausländeramt

    Im Betreff der E-Mail nennen Sie bitte Ihre Personalien und Ihr Anliegen wie z.B. Verlängerung Aufenthaltserlaubnis, Passübertrag oder Visa-Verlängerung.

    Weiterhin stehen Ihnen selbstverständlich Ihre Sachbearbeiter/innen telefonisch zur Verfügung. Falls Ihr Anruf nicht persönlich entgegengenommen werden kann, hinterlassen Sie bitte zusammen mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter; Sie werden zurückgerufen.

    ---

    Landesaufnahmeprogramm für afghanische Familienangehörige

    Wenn Sie Familienangehörige über das Landesaufnahmeprogramm nach Hessen holen möchten, informieren Sie sich bitte über die Homepage des Regierungspräsidium Gießen, welche Schritte dafür notwendig sind.

    RP Gießen - Landesaufnahmeprogramm Afghanistan

    ---

    Fachkräfteeinwanderung

    Einreisen zum Zwecke der Beschäftigung im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung bedürfen grundsätzlich der Erteilung eines entsprechenden Visums durch die zuständige Deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Herkunftsland. Für weitere Informationen zur Fachkräfteeinwanderung schicken sie bitte eine E-Mail mit Ihren Fragen an auslaenderamt@offenbach.de.

    Informationen zu Einreise und Aufenthalt zum Zwecke der Beschäftigung: Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

    ---

    Erdbeben in der Türkei und Syrien

    Informationen zum vereinfachten Visumsverfahren für Erdbebenopfer finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

    Adresse

    Postanschrift

    Berliner Straße 100

    63065 Offenbach am Main

    Öffnungszeiten

    Montag   08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr 
    Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr
    Mittwoch  geschlossen / closed
    Donnerstag 13:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag    08:00 bis 12:00 Uhr 

    Telefonische Erreichbarkeit Montags - Freitags auch außerhalb der Öffnungszeiten gegeben.

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Haltestelle: Marktplatz / Ausgang Marktplatz Linie: S1, S2, S8, S9 Haltestelle: Marktplatz Linie: 101, 103 - 107, 120

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ausländeramt

    Beschreibung

    Das Ausländeramt ist zentraler Ansprechpartner der Stadtverwaltung Offenbach am Main, wenn es um den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen geht. Das Ausländeramt berät und betreut diese und deren Familienangehörige mit dem Ziel, den Aufenthaltsstatus zu klären.

    Die zuständigen Sachbearbeiter versenden Termine (mit den erforderlichen Unterlagen) an alle Drittstaatsangehörige, die sich in Offenbach neu anmelden und/oder deren Aufenthaltserlaubnis abläuft. Grundsätzlich müssen Sie immer einen Termin beim Ausländeramt vereinbaren.

    Das Sachgebiet 1 ist für alle in Offenbach lebenden EU-Bürger sowie für die folgenden Dienstleistungen zuständig:

    Das Sachgebiet 2 ist für folgende Dienstleistungen und Anliegen zuständig: 

    Prüfung und Entscheidung über Anträge auf

    Das Sachgebiet 3 ist für folgende Anliegen zuständig: 

    • Asylangelegenheiten (zum Beispiel Verlängerung/Ausstellung Aufenthaltsgestattung, Ersterteilung Aufenthaltserlaubnis und/oder Reiseausweise nach Anerkennung durch das BAMF)
    • Aufenthaltsangelegenheiten aus humanitären Gründen
    • Ausstellung und Verlängerung von Duldungen
    • Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
    • Rückkehrberatung
    • Verwaltungsstreitverfahren

    Aktuelle Hinweise:   

    ---

    Ukraine Aufenthaltserlaubnis

    Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden am dem 1.02.2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4.03.2025 verlängert. Die Aufenthaltserlaubnisse wurden und werden gemäß § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.

    Weitergehende Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links:

    Hessen hilft Ukraine

    Registrierung, Aufenthaltserlaubnis und Asyl (germany4ukraine.de)

    DIP - Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung - UkraineAufenthFGV) (bundestag.de)

    ---

    Vorsprachen

    Vorsprachen im Ausländeramt sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Vorsprache ohne einen Termin ist nicht möglich!

    Terminvereinbarungen können entweder telefonisch oder über das Kontaktformular erfolgen:

    Kontaktformular Ausländeramt

    Im Betreff der E-Mail nennen Sie bitte Ihre Personalien und Ihr Anliegen wie z.B. Verlängerung Aufenthaltserlaubnis, Passübertrag oder Visa-Verlängerung.

    Termine für den Übertrag eines Aufenthaltstitels in den neuen Pass oder die Abholung Ihres beantragten Dokuments, können ausschließlich online über unsere

    Online Terminvergabe

    gemacht werden.

    Weiterhin stehen Ihnen selbstverständlich Ihre Sachbearbeiter/innen telefonisch zur Verfügung. Falls Ihr Anruf nicht persönlich entgegengenommen werden kann, hinterlassen Sie bitte zusammen mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

    ---

    Anträge einfach online abgeben

    Folgende Anträge können ab sofort online gestellt werden. Folgen Sie hierzu einfach nur dem Link des jeweiligen Antrags. Zur Übersicht gelangen Sie HIER.

    ---

    Fachkräfteeinwanderung

    Einreisen zum Zwecke der Beschäftigung im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung bedürfen grundsätzlich der Erteilung eines entsprechenden Visums durch die zuständige Deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Herkunftsland. Für weitere Informationen zur Fachkräfteeinwanderung schicken sie bitte eine E-Mail mit Ihren Fragen an auslaenderamt@offenbach.de.

    Anträge können Sie hier stellen:

    Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens

    Informationen zu Einreise und Aufenthalt zum Zwecke der Beschäftigung:

    Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

    Digitale Auskunft zur ausländischen Berufsqualifikation

    Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 100

    63065 Offenbach am Main

    (Rathaus)

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag   08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr 
    Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr
    Mittwoch  geschlossen / closed
    Donnerstag 13:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag    08:00 bis 12:00 Uhr 

    Telefonische Erreichbarkeit Montags - Freitags auch außerhalb der Öffnungszeiten gegeben.

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Ausländerbehörde

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Passersatzpapiere
    • ein Biometrisches Lichtbild

    weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind.

    Erkundigen Sie sich zuvor bei der Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
     

    Voraussetzungen

    Der Aufenthaltstitel muss mindestens einen Monat gelten.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18.04.2008 zur Änderung der Verordnung Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige vom 12.04.2011 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011, S. 610)
    • Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 22.07.2011 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011, S. 1530)
    • § 105b Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit der aktuellen Fassung des RL-Umsetzungsgesetzes (Gültigkeit bestehender Aufenthaltstitel)
       

    Verfahrensablauf

    Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
    Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls Ihre Fingerabdrücke abgeben.
     

    Bearbeitungsdauer

    Mit 4 - 6 Wochen Bearbeitungszeit ist zu rechnen

    Kosten

    Erteilung: 100,00 €

    Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00 Euro

    Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00 Euro

    Niederlassungserlaubnis: 113,00 Euro

    Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147,00 Euro

    Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124,00 Euro

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: 109 €

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 14.07.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    elektronisch, eAT, Aufenthaltserlaubnis, elektronischer, Aufenthaltstitel, Einreise

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)