Ausländeramt
Beschreibung
Das Ausländeramt ist zentraler Ansprechpartner der Stadtverwaltung Offenbach am Main, wenn es um den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen geht. Das Ausländeramt berät und betreut diese und deren Familienangehörige mit dem Ziel, den Aufenthaltsstatus zu klären.
Die zuständigen Sachbearbeiter versenden Termine (mit den erforderlichen Unterlagen) an alle Drittstaatsangehörige, die sich in Offenbach neu anmelden und/oder deren Aufenthaltserlaubnis abläuft. Grundsätzlich müssen Sie immer einen Termin beim Ausländeramt vereinbaren.
Das Sachgebiet 1 ist für alle in Offenbach lebenden EU-Bürger sowie für die folgenden Dienstleistungen zuständig:
- Ausstellung von Verpflichtungserklärungen (Einladungen) (Online möglich)
- Verlängerung von VISA bis 90 Tage (in Ausnahmefällen)
- Erstattung von Verlustanzeigen für Pässe und Aufenthaltstitel
- Prüfung des rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthaltes der Eltern bei Geburt eines Kindes im Bundesgebiet
- Übertragung des Aufenthaltstitels in den neuen Pass (Termine nur Online)
- Ausgabe von Aufenthaltstiteln und Pässen
- Ausgabe von Anträgen/ Formularen (zum Beispiel Antrag zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung oder Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis)
- Ausstellen von Bescheinigungen (zum Beispiel Aufenthaltsnachweis)
- Werkvertragsarbeitnehmer
Das Sachgebiet 2 ist für folgende Dienstleistungen und Anliegen zuständig:
Prüfung und Entscheidung über Anträge auf
- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- Ausstellung eines Ausweisersatzes oder Reiseausweises
Das Sachgebiet 3 ist für folgende Anliegen zuständig:
- Asylangelegenheiten (zum Beispiel Verlängerung/Ausstellung Aufenthaltsgestattung, Ersterteilung Aufenthaltserlaubnis und/oder Reiseausweise nach Anerkennung durch das BAMF)
- Aufenthaltsangelegenheiten aus humanitären Gründen
- Ausstellung und Verlängerung von Duldungen
- Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
- Rückkehrberatung
- Verwaltungsstreitverfahren
Aktuelle Hinweise:
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Ukraine Aufenthaltserlaubnis
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden am dem 1.02.2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4.03.2025 verlängert. Die Aufenthaltserlaubnisse wurden und werden gemäß § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Weitergehende Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links:
Registrierung, Aufenthaltserlaubnis und Asyl (germany4ukraine.de)
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Vorsprachen
Vorsprachen im Ausländeramt sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Vorsprache ohne einen Termin ist nicht möglich!
Terminvereinbarungen können entweder telefonisch oder über das Kontaktformular erfolgen:
Im Betreff der E-Mail nennen Sie bitte Ihre Personalien und Ihr Anliegen wie z.B. Verlängerung Aufenthaltserlaubnis, Passübertrag oder Visa-Verlängerung.
Termine für den Übertrag eines Aufenthaltstitels in den neuen Pass oder die Abholung Ihres beantragten Dokuments, können ausschließlich online über unsere
gemacht werden.
Weiterhin stehen Ihnen selbstverständlich Ihre Sachbearbeiter/innen telefonisch zur Verfügung. Falls Ihr Anruf nicht persönlich entgegengenommen werden kann, hinterlassen Sie bitte zusammen mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
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Anträge einfach online abgeben
Folgende Anträge können ab sofort online gestellt werden. Folgen Sie hierzu einfach nur dem Link des jeweiligen Antrags. Zur Übersicht gelangen Sie HIER.
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
- Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)
- Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
- Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen
- Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine
- Ausstellung einer Verpflichtungserklärung
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Fachkräfteeinwanderung
Einreisen zum Zwecke der Beschäftigung im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung bedürfen grundsätzlich der Erteilung eines entsprechenden Visums durch die zuständige Deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Herkunftsland. Für weitere Informationen zur Fachkräfteeinwanderung schicken sie bitte eine E-Mail mit Ihren Fragen an auslaenderamt@offenbach.de.
Anträge können Sie hier stellen:
Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
Informationen zu Einreise und Aufenthalt zum Zwecke der Beschäftigung:
Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen / closed
Donnerstag 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit Montags - Freitags auch außerhalb der Öffnungszeiten gegeben.
Kontakt
Telefon: 069 115
E-Mail: auslaenderamt@offenbach.de
Internet
Zuständigkeit für
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Ausländerbehörde