Bibliotheksausweis beantragen
Um Medien in Bibliotheken ausleihen zu dürfen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.
Beschreibung
Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.
Online-Dienste
Beantragung eines Bibliotheksausweises
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Mitteilung an die Bibliothek senden (z.B. Ausweis verloren, Online-Zugang verlegt, Ideen, Anregungen, etc.)
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Bibliothek.
Ansprechpartner
Stadt Bad Soden am Taunus - Bücherei
Adresse
Hausanschrift
Königsteiner Straße 86
65812 Bad Soden am Taunus
(Stadtbücherei Bad Soden am Taunus - Badehaus im Alten Kurpark)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Bücherei Bad Soden im Badehaus Alter Kurpark
Montag bis Freitag, täglich von 10:00 - 18:00 Uhr
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr
Öffnungszeiten der Bücherei Neuenhain, im Bürgerhaus
Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr sowie 17:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06196 208-255(Bücherei Bad Soden am Taunus)
Telefon: 06196 208-362(Bücherei Neunhain)
E-Mail: stadtbuecherei@bad-soden.de(Diese Mailadresse gilt für die Bücherei Bad Soden (Badehaus) als auch für Neuenhain (Bürgerhaus))
Internet
Stichwörter
Bibliothek Stadtibibliothek Städtische Bibliothek Städtische Bücherei, Kinderbibliothek, Stadtbibliothek
erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)
Formulare
Schriftform erforderlich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Benutzungs-/Gebührenordnung
Verfahrensablauf
- Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage
Kosten
Benutzungsgebühr ab 0.00 EUR bis 30.00 EUR
Bemerkungen
- Für bestimmte Personengruppen kann eine Gebührenermäßigung gewährt werden. Dazu gehören insbesondere Minderjährige, Empfänger von staatlichen Transferleistungen, öffentliche Einrichtungen und juristische Personen.
- Neben den Gebühren für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises können Gebühren für Verleih, Fernleihe, Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften oder gewährte Einsicht in Archivmaterial erhoben werden.
- Wenn die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises abgelaufen ist, können Sie diesen verlängern lassen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.12.2022
Stichwörter
Bibliothek, Bibliotheksausweis