Approbation als Tierarzt Erteilung

    Approbation (Zulassung) als Tierarzt beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Tierarzt oder Tierärztin tätig sein möchten, müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein.

    Zuständigkeit

    An das Regierungspräsidium Gießen

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schanzenfeldstraße 8

    35578 Wetzlar

    (Gebäude B)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: nach Verfügbarkeit
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0641 303-0

    Telefax: 0641 303-5430

    E-Mail: veterinaer@rpgi.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
    • Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist.
    • Ärztliche Bescheinigung (nicht älter als einen Monat), wonach keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs ungeeignet sind.
    • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
      • Bei Wohnsitz in Deutschland:
        • Führungszeugnis
      • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
    • Lebenslauf mit Schwerpunkten Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit
    • Geburtsurkunde
    • eventuell Eheurkunde
    • Zeugnisse (z.B. Diplome) über die tierärztliche Prüfung oder
      • den Ausbildungsnachweis des jeweiligen EU-/EWR-Staates oder der Schweiz beziehungsweise
      • Ausbildungsnachweis und Bescheinigung der zuständigen Behörde des jeweiligen Staates über die Gleichwertigkeit der Ausbildung
    • Meldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde
    • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

    Daneben können weitere Nachweise (z.B. Tätigkeitsnachweise) verlangt werden. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei der zuständigen Stelle.

    Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome, Zeugnisse der tierärztlichen Ausbildung und Arbeitsnachweise müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen.

    Formulare

    Die erforderlichen Formulare stehen Ihnen  im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Gießen zum Download zur Verfügung

    Voraussetzungen

    Die Approbation kann erteilt werden, wenn Sie über einen Abschluss eines tiermedizinischen Studiums verfügen. Eine Approbation kann nur erteilt werden, wenn die Ausbildung einem deutschen Hochschulstudium gleichwertig ist. Gegebenenfalls müssen Sie Nach- beziehungsweise Kenntnisprüfungen ablegen.

    Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie

    • sich keines Verhaltens schuldig gemacht haben, das Sie für die Ausübung des tierärztlichen Berufs unwürdig oder unzuverlässig macht,
    • in gesundheitlicher Hinsicht für die Ausübung des Tierarztberufes geeignet sind,
    • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

    Eine in einem der übrigen EU-/EWR-Staaten oder in der Schweiz abgeschlossene tierärztliche Ausbildung ist einer Ausbildung in Deutschland gleichgestellt. Die Gleichwertigkeit der Ausbildung muss nachgewiesen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Approbation müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Der Antrag muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Hessen ausüben wollen.

    Sie werden innerhalb von 4 Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.

    Nach erfolgter Approbation wird Ihnen eine Approbationsurkunde zugestellt.

    Den Antrag auf Approbation müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Der Antrag muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Hessen ausüben wollen. Die dafür notwendigen Formulare stehen Ihnen zum Download zur Verfügung oder Sie erhalten sie bei der zuständigen Stelle.

    Sie werden innerhalb von 4 Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.

    Nach erfolgter Approbation wird Ihnen eine Approbationsurkunde zugestellt.

    Umfassende Informationen finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Gießen - Tierärztliche Approbation

    Fristen

    Das amtliche Führungszeugnis darf nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein.

    Die ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als einen Monat sein.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Eingang aller angeforderten Unterlagen maximal 4 Monate.

    Kosten

    Ausstellung der Approbation: 150,00 Euro - 350,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 23.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Anerkennung, Freiberufler, Berufsanerkennung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de