• Offenbüttel (Landkreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein)
Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung Bewilligung

Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung beantragen

Wenn Sie nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auf freiwilliger Basis weiterversichern.

Beschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ein Versicherungspflichtverhältnis in der Arbeitslosenversicherung beantragen, damit Sie Arbeitslosengeld erhalten können, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt arbeitslos werden sollten. Versicherungsberechtigt sind Sie, wenn Sie

  • selbstständig im Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich tätig sind, oder
  • außerhalb der EU, des EWR oder außerhalb der Schweiz im Ausland beschäftigt sind und zwar mindestens 15 Stunden lang pro Woche, oder
  • ein mehr als 3 Jahre altes Kind in Elternzeit erziehen, oder
  • sich beruflich weiterbilden und dadurch
    • beruflich aufsteigen können oder
    • einen beruflichen Abschluss vermittelt bekommen oder
    • eine andere berufliche Tätigkeit ausüben können.

Der monatliche Beitrag liegt im Jahr 2023 bei

  • 88,27 EUR (West) und 85,54 EUR (Ost) für Selbstständige
    • Im ersten Jahr Ihrer selbstständigen Tätigkeit und im darauffolgenden Kalenderjahr zahlen Sie nur die Hälfte des Beitrags.
  • 88,27 EUR für Auslandsbeschäftigte
  • 44,14 EUR (West) und 42,77 EUR (Ost) für Personen in Elternzeit und für Personen bei beruflicher Weiterbildung.

Sie zahlen den monatlichen Beitrag der Versicherung allein und direkt an die Bundesagentur für Arbeit.

Wenn Sie im Ausland beschäftigt sind, darf keine Entsendung vorliegen. Sie dürfen also nicht im Auftrag Ihres deutschen Arbeitgebers vorübergehend in einem ausländischen Unternehmen tätig sein. Ansonsten würden Sie weiterhin den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegen, eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung wäre nicht möglich.

Sofern Sie neben der Tätigkeit eine Beschäftigung im europäischen Ausland ausüben, gilt das dortige Sozialversicherungsrecht. Eine Antragspflichtversicherung nach deutschem Recht ist dann nicht möglich.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit oder Auslandsbeschäftigung beenden und die Antragspflichtversicherung in Anspruch nehmen, müssen Sie sich nachweislich darum bemühen, so schnell wie möglich wieder Arbeit zu finden.

Online-Dienst

eService: Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung

ID: B100019_105220123

Beschreibung

Kernelement ist die Bereitstellung von barrierefreien und digital ausfüllbaren Dokumenten sowie der Upload für den Antrag des Versicherungspflichtverhältnisses in der Arbeitslosenversicherung und weiterer Nachweise.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Sprache

Deutsch

Sprache: de

zuständige Stelle

Zuständig ist die Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht im Inland wohnen oder keinen gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, stellen Sie den Antrag bei der Dienststelle der Agentur für Arbeit, die für Ihren letzten inländischen Wohnsitz oder die für Ihre letzte Beschäftigung zuständig war.

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

Zuständigkeit

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

Ansprechpartner

Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 800 4555500

Formulare

Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - selbständige Tätigkeit -
Hinweis Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-alv_ba013509.pdf:
Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - berufliche Weiterbildung -
Hinweis Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-alv_ba013509.pdf:
Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - Elternzeit -
Hinweis Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-alv_ba013509.pdf:

Version

Technisch geändert am 19.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

Internet

Formulare

Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - selbständige Tätigkeit -
Hinweis Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-alv_ba013509.pdf:
Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - Elternzeit -
Hinweis Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-alv_ba013509.pdf:

Version

Technisch geändert am 12.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

Allgemein:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Ersatzdokument beziehungsweise Kopien der Dokumente
  • Bescheinigung, dass Sie innerhalb der letzten 30 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit/Auslandsbeschäftigung beziehungsweise dem Beginn der Elternzeit/der beruflichen Weiterbildung mindestens 12 Monate in der Sozialversicherung pflichtversichert waren (beispielsweise Arbeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers)

Speziell:

  • Bei selbstständiger Tätigkeit:
    • Gewerbeanmeldung oder
    • eindeutige, glaubhafte Erklärung zu Ihrer freiberuflichen Tätigkeit, inklusive geeigneter Nachweise
  • Bei Auslandsbeschäftigung: Arbeitsvertrag
  • Bei Elternzeit: "Zusatzblatt Zeiten der Kindererziehung" und Bescheid über Elterngeld oder Betreuungsgeld
  • Bei beruflicher Weiterbildung: Nachweis der Weiterbildungseinrichtung

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

  • Sie waren innerhalb der letzten 30 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit/Auslandsbeschäftigung beziehungsweise dem Beginn der Elternzeit/der beruflichen Weiterbildung mindestens 12 Monate in der Sozialversicherung pflichtversichert, zum Beispiel als Arbeitnehmer/in oder als Auszubildende/r oder
  • Sie hatten unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit/Auslandsbeschäftigung beziehungsweise dem Beginn der Elternzeit/der beruflichen Weiterbildung einen Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III), zum Beispiel Arbeitslosengeld, nicht aber Bürgergeld und
  • Sie sind weder versicherungspflichtig noch versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung.
  • Das Versicherungspflichtverhältnis ist ausgeschlossen, wenn Sie als Selbstständige/r bereits versicherungspflichtig waren, Ihre selbständige Tätigkeit zweimal unterbrochen und in den Unterbrechungszeiträumen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend gemacht haben.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
  • sozialgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung beantragen Sie schriftlich bei der Agentur für Arbeit:

  • Laden Sie das Formular von der Internetseite der Agentur für Arbeit online herunter und drucken Sie es aus oder lassen Sie sich das Formular vor Ort in der Arbeitsagentur aushändigen.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Agentur für Arbeit ein. Geben Sie die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen möglichst persönlich ab.
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post mitgeteilt. Ihr Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag beginnt mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen erfüllt sind, gegebenenfalls auch rückwirkend.

Alternativ können Sie den Antrag auch online stellen.

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Rufen Sie dann über das Menü die eServices auf, klicken Sie auf "Alle Services anzeigen" und dann auf " Freiwillige Antragspflichtversicherung".
  • Hier stehen Ihnen barrierefreie und digital ausfüllbare Dokumente sowie der Upload für den Antrag und weiterer Nachweise zur Verfügung.
  • Laden Sie das für Ihre Tätigkeit passende Antragsformular herunter und füllen Sie dieses elektronisch aus.
  • Bereiten Sie die nötigen Nachweise vor. Stellen Sie hierbei sicher, dass die notwendigen Nachweise in digitaler Form vorliegen. Sie können die Dokumente zum Beispiel mit Ihrem Smartphone oder einer Digitalkamera abfotografieren und als Bilddatei hochladen.
  • Melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto an.
    • Falls Sie kein Benutzerkonto haben, müssen Sie sich zunächst registrieren. Falls Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr wissen, folgen Sie den Schritten auf der Seite Benutzername vergessen oder Passwort vergessen.
    • Alternativ können Sie per Post eine Zugangskennung für das Online-Portal erhalten.
  • Von Ihrem Benutzerkonto aus können Sie den Antrag auf das Versicherungspflichtverhältnis in der Arbeitslosenversicherung sowie alle Nachweise hochladen und an die Agentur für Arbeit übermitteln.
  • Fehlende Unterlagen und Veränderungen können ebenfalls online nachgereicht beziehungsweise mitgeteilt werden.
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen mit Bescheid mitgeteilt. Diesen Bescheid finden Sie in Ihrem Profil im Bereich "Bescheidablage" - vorausgesetzt, Sie haben der Online Zustellung zugestimmt.
  • Ihr Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung beginnt mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen erfüllt sind, gegebenenfalls auch rückwirkend.

Fristen

Antragsfrist: 3 Monate (Sie müssen den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit/Auslandsbeschäftigung/Beginn der Elternzeit/Beginn der beruflichen Weiterbildung stellen. Wenn der Antrag verspätet bei der Agentur für Arbeit eingeht, ist kein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag mehr möglich.)

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

0 bis 3 Wochen (Im Durchschnitt 3 Wochen)

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 23.05.2023

Version

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Arbeitslosenversicherung, Freiwillige Weiterversicherung, Versicherungspflichtverhältnis, Gründer, Elternzeit, Berufliche Weiterbildung, Auslandsbeschäftigte, Existenzgründung, Selbstständigkeit, Antragspflichtversicherung

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de