Zentrales Vorsorgeregister Eintragung

    Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen

    Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung errichtet haben, sollten Sie diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.

    Beschreibung

    Eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung kann ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie im Ernstfall gefunden wird.

    Die registrierten Angaben können von Betreuungsgerichten im Ernstfall rund um die Uhr über einen gesicherten Online-Zugang abgerufen werden. Wenn der Vorsorgefall sehr plötzlich eintritt und Sie sich nicht mehr äußern können, kann das Betreuungsgericht so klären, ob es eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung gibt und - wenn Sie dazu Angaben gemacht haben - wo die Urkunde aufbewahrt wird. So kann verhindert werden, dass eine rechtliche Betreuung angeordnet wird. 

    Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Sie folgende Daten elektronisch registrieren lassen:

    • Daten des Vollmachtgebers beziehungsweise des Verfügenden
    • Daten des Bevollmächtigten beziehungsweise des vorgeschlagenen Betreuers 
    • Datum, an dem die Urkunde errichtet wurde
    • Aufbewahrungsort der Urkunde
    • Angaben, zu welchem Zweck die Vollmacht erteilt beziehungsweise die Betreuungsverfügung verfasst wurde
    • Angaben über besondere Anordnungen und Wünsche, hierzu zählt auch, ob zusätzlich eine Patientenverfügung verfasst wurde

    Beachten Sie dabei, dass das Zentrale Vorsorgeregister nicht das Schriftstück (auch nicht die Kopie) verwahrt, in dem die Vorsorgevollmacht beziehungsweise die Betreuungsverfügung enthalten ist. 

    Sie erhalten bei einer Neueintragung zusätzlich zur Eintragungsbestätigung eine persönliche ZVR-Card. Auf dieser Karte können Sie den Namen des Vollmachtgebers sowie Namen und Telefonnummern von bis zu zwei Vertrauenspersonen notieren.

    Die Eintragungen im Zentralen Vorsorgeregister können Sie jederzeit ändern, ergänzen oder löschen lassen.

    Für institutionelle Nutzer des Registers (zum Beispiel beim Zentralen Vorsorgeregister registrierte Notare, Rechtsanwälte, Betreuungsvereine oder Betreuungsbehörden) gelten besondere Konditionen für Registrierungen beim Zentralen Vorsorgeregister. Haben Sie Ihre Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung beispielsweise von einem Notar beurkunden lassen, kann dieser sie auch registrieren lassen. Der Notar erhält für die Registrierung keine eigenen Gebühren und berechnet Ihnen zusätzlich zu der Beurkundungsgebühr nur die niedrigere Registrierungsgebühr weiter.

    Online-Dienst

    Online-Antrag auf der Internetseite des zentralen Vorsorgeregisters

    ID: B100019_103462900

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Bundesnotarkammer (BNotK), Zentrales Vorsorgeregister (ZVR)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 08 01 51

    10001 Berlin

    Hausanschrift

    Kronenstraße 42

    10117 Berlin

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 1805 355050

    Fax: +49 30 38386677

    E-Mail: info@vorsorgeregister.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Datenformular für Privatpersonen
    • Bei mehreren Bevollmächtigten oder vorgeschlagenen Betreuern: Zusatzblatt Bevollmächtigte/Betreuer für Privatpersonn

    Formulare

    Formulare: Datenformular für Privatpersonen

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: 

    • bei Papierformantrag: ja
    • bei Onlineverfahren: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine Vorsorgevollmacht beziehungsweise eine Betreuungsverfügung erstellt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister können Sie selbst online oder schriftlich beantragen.

    Wenn Sie die Registrierung online beantragen möchten:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Zentralen Vorsorgeregisters und folgen Sie den Anweisungen.
    • Nachdem Sie online den Antrag auf Registrierung gestellt haben, sendet Ihnen das Zentrale Vorsorgeregister ein Datenkontrollblatt und eine Rechnung zu. Aus dem Datenkontrollblatt können Sie die einzutragenden Daten ersehen und gegebenenfalls erforderliche Korrekturen vornehmen. 
    • Wenn Sie die anfallende Gebühr bezahlt haben, wird Ihre Vorsorgevollmacht beziehungsweise Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registriert und das zuständige Betreuungsgericht kann Einsicht nehmen. 
    • Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Eintragungsbestätigung und die ZVR-Card.

    Wenn Sie die Eintragung schriftlich beantragen möchten: 

    • Laden Sie das Formular für Privatpersonen online herunter und drucken Sie es aus.
    • Füllen Sie den Vordruck aus, fügen Sie bei Bedarf das Zusatzformular hinzu und senden Sie die Antragsunterlagen an das Zentrale Vorsorgeregister
    • Nachdem Sie schriftlich den Antrag auf Registrierung gestellt haben, sendet Ihnen das Zentrale Vorsorgeregister ein Datenkontrollblatt und eine Rechnung zu. Aus dem Datenkontrollblatt können Sie die einzutragenden Daten ersehen und noch gegebenenfalls erforderliche Korrekturen vornehmen.
    • Wenn Sie die anfallende Gebühr bezahlt haben, wird Ihre Vorsorgevollmacht beziehungsweise Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registriert und das zuständige Betreuungsgericht kann Einsicht nehmen.
    • Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Eintragungsbestätigung und die ZVR-Card.

    Hinweis: Wenn Sie die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bei einem Notar beurkunden oder beglaubigen lassen, dann kann dieser für Sie die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister veranlassen. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts, Betreuungsvereins oder einer Betreuungsbehörde errichten, die beim Zentralen Vorsorgeregister als sogenannter institutioneller Nutzer registriert ist.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bei Online-Antrag: 1 Monat

    Bei schriftlichem Antrag: 1-3 Werktage

    Kosten

    Bei Registrierung durch Privatmelder

    • EUR 13,00 - 18,50 für die Registrierung des ersten Bevollmächtigten
    • EUR 2,50 - 3,00 für jeden weiteren Bevollmächtigten

    Bei Registrierung durch Notare, Rechtsanwälte, Betreuungsvereine und -Behörden

    • EUR 8,50 - 16,00 für die Registrierung des ersten Bevollmächtigten
    • EUR 2,50 - 3,00 für jeden weiteren Bevollmächtigten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 05.12.2019

    Version

    Technisch geändert am 28.04.2024

    Stichwörter

    Generalvollmacht, Register, Geschäftsunfähig, Vormundschaft, Bevollmächtigter, ZVR-Card, Vorsorgeregister, Betreuungsrecht, Vertrauensperson, Vorsorgevollmacht, Vertretungsmacht, Vormundschaftsgericht, Betreuungsverfügung, Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Vollmachtgeber, Vollmacht, Patientenverfügung, Patiententestament, Betreuungsbehörde, Betreuung, Betreuungsgericht, Betreuer, ZVR, Betreuungsverein, Vorsorgeverfügung, Vorsorge, Vorsorgeurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English